Atemwegsinfektionen, Hygienepläne

Atemwegsinfektionen steigen stark: Hygienepläne jetzt anpassen

24.11.2025 - 00:31:12

Deutlicher Anstieg akuter Atemwegserkrankungen zwingt Unternehmen zur sofortigen Aktualisierung ihrer Hygienepläne gemäß Arbeitsschutzgesetz und aktueller RKI-Daten.

Das Robert Koch-Institut meldet einen deutlichen Anstieg akuter Atemwegserkrankungen. Für deutsche Arbeitgeber bedeutet das: Der Hygieneplan muss umgehend aktualisiert werden – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

Winter-Welle trifft Deutschland früher als erwartet

Die neuesten Zahlen des RKI aus dem ARE-Wochenbericht für Kalenderwoche 46 (veröffentlicht am 19. November 2025) sind eindeutig: Nach den Herbstferien schnellen die Infektionszahlen nach oben. Rund 7.000 Fälle pro 100.000 Einwohner verzeichnet das Institut aktuell – die Wintersaison 2025/2026 hat offiziell begonnen.

Die Treiber? Vor allem Rhinoviren (27 Prozent) und SARS-CoV-2 (12 Prozent). Doch auch Influenza A und B mischen bereits mit – ungewöhnlich früh mit einem Anteil von vier Prozent. Was das RKI noch als “moderate Aktivität” bezeichnet, ist erfahrungsgemäß erst der Anfang. Die Spitze der Krankheitswelle steht noch bevor.

Bereits im November hatten große Krankenkassen wie AOK und Techniker Krankenkasse gewarnt: 2025 steuert auf einen neuen Negativ-Rekord beim Krankenstand zu. Atemwegsinfektionen und psychische Belastungen treiben die Fehlzeiten in die Höhe. Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

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Die Zeit zum Handeln ist jetzt – nicht erst, wenn die halbe Abteilung krankheitsbedingt ausfällt. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Und die muss der epidemiologischen Lage entsprechen.

Ihr Hygieneplan von 2024? Rechtlich wohl überholt

Ein Trugschluss vieler mittelständischer Betriebe: Der Hygieneplan ist einmal erstellt und dann erledigt. Falsch. Nach § 5 ArbSchG muss dieser Plan die aktuelle Gefährdungslage widerspiegeln – er ist ein “lebendes Dokument”.

Seit Mitte November 2025 hat das RKI einen signifikanten Anstieg des Infektionsdrucks festgestellt. Ein Hygieneplan aus dem Sommer wird dieser Situation nicht mehr gerecht – und könnte vor Gericht als unzureichend bewertet werden.

Diese Anpassungen sind jetzt erforderlich:

Gefährdungsbeurteilung überarbeiten: Die aktuelle Virus-Mischung aus Covid-19, RSV und Grippe erfordert möglicherweise andere Belüftungs- oder Isolationskonzepte als noch im Sommer.

Lüftungskonzept winterfest machen: Bei fallenden Temperaturen wird das Lüften zur Herausforderung. Der Spagat zwischen ausreichendem Luftaustausch und zumutbaren Raumtemperaturen muss gemäß Arbeitsstättenverordnung dokumentiert werden. Zugluft und Energieverschwendung gilt es zu vermeiden.

Homeoffice-Regelungen neu bewerten: Auch wenn es keine Bundespflicht mehr gibt – viele Firmen reaktivieren gerade “optionales mobiles Arbeiten” basierend auf den RKI-Zahlen. Ziel: Infektionsketten unterbrechen. Diese Maßnahme muss formal im Hygieneplan verankert sein.

Juristen betonen: Klagt ein Mitarbeiter später, eine Infektion am Arbeitsplatz sei durch Nachlässigkeit entstanden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass seine Schutzmaßnahmen der konkreten epidemiologischen Situation angepasst waren – also der Lage in KW 46/47 2025.

Die Dokumentations-Falle: Nicht aufgeschrieben, nicht passiert

Die größte Schwachstelle Ende 2025 bleibt die Unterweisung. Nach DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens jährlich über Gesundheitsgefahren instruiert werden. Bei Hygienethemen ist jedoch eine anlassbezogene Unterweisung Pflicht – etwa beim Beginn einer neuen Infektionswelle.

Hier lauert die Compliance-Lücke

Viele Unternehmen führen diese Unterweisungen informell durch – ein kurzes Meeting im Stehen, ein paar mündliche Hinweise. Doch wo bleiben die prüfungssicheren Nachweise?

Die Anforderung ist klar: Es braucht Datum, Inhalte und eine Teilnahmebestätigung mit Unterschrift. Fehlt dieser Papier-Trail, kann der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht nicht belegen.

In Zeiten hoher Fluktuation und hybrider Arbeitsmodelle wird das Einholen physischer Unterschriften zum logistischen Albtraum. Mitarbeiter im Homeoffice per Post kontaktieren? Bei der aktuellen Krankheitswelle kaum praktikabel.

Digitale Dokumentation wird zum Standard

Zwar wurde in dieser Woche kein neues Gesetz für digitale Signaturen verabschiedet. Doch die betriebliche Realität Ende 2025 macht digitale Lösungen faktisch zum Branchenstandard. Die Papierflut bei hybrider Belegschaft während einer Hochinfektionsphase ist schlicht nicht mehr handhabbar.

Vorteile digitaler Systeme:

Präzise Zeitstempel: Software protokolliert automatisch, wann ein Mitarbeiter das Hygiene-Modul abgeschlossen hat. Das verhindert illegales Rückdatieren von Unterschriften.

Versionskontrolle: Mitarbeiter erhalten automatisch die aktuelle Winter-2025-Fassung des Hygieneplans – nicht ein veraltetes PDF aus dem Archiv.

Audit-Sicherheit: Bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft liegen sofort belastbare Compliance-Quoten vor.

Wichtig: Nicht jede digitale Lösung genügt den Anforderungen. Ein simples Häkchen auf einer Website reicht oft nicht aus. Sichere Authentifizierung via SSO oder persönlichem Login ist notwendig, um den Beweiswertanforderungen der DGUV-Prüfer standzuhalten.

Die kommenden Wochen: Was jetzt zu tun ist

Das RKI prognostiziert für Dezember einen weiteren Anstieg von RSV und Influenza. Die “moderate” Aktivität aus KW 46 dürfte sich bis Weihnachten zu “hoher” Aktivität steigern. Können Unternehmen darauf vorbereitet sein?

To-Do-Liste für diese Woche (ab 24. November):

RKI-Bericht KW 46 auswerten: Nutzen Sie die konkreten Inzidenzdaten, um “Phase 2” oder den “Wintermodus” Ihres internen Hygieneplans zu aktivieren.

Anlassbezogene Unterweisung durchführen: Versenden Sie ein digitales Update oder halten Sie ein Briefing zu aktuellen Hygienemaßnahmen ab – Handhygiene, Maskenempfehlungen in vollen Räumen, Bleib-Zuhause-Regeln bei Symptomen.

Dokumentation prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten – auch Freelancer und Teilzeitkräfte – den Erhalt der aktualisierten Winterrichtlinien bestätigt haben.

Der Winter 2025/2026 wird zur Belastungsprobe für die Personaldecke. Doch wer den Hygieneplan als dynamisches Management-Tool begreift statt als bürokratische Pflichtübung, kann Ausfallzeiten und rechtliche Risiken erheblich senken.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Arbeitgeber sollten sich mit ihrem Betriebsarzt oder ihrer Sicherheitsfachkraft zu spezifischen Maßnahmen beraten.

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