Asbest-Regeln, Bauherren

Asbest-Regeln verschärfen sich 2026 für Bauherren und Handwerk

01.01.2026 - 17:12:12

Ab heute gelten in Deutschland strengere Vorschriften für den Umgang mit Asbest in Gebäuden. Die novellierte Gefahrstoffverordnung bringt neue Pflichten für Eigentümer und mehr Bürokratie für Handwerksbetriebe.

Berlin. Der Jahreswechsel bringt für Bauherren und das Sanierungsgewerbe eine deutlich verschärfte Rechtslage. Seit dem 1. Januar 2026 ist die geänderte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft, die EU-Vorgaben für mehr Arbeitsschutz umsetzt. Kern der Neuerung: eine gesetzlich verankerte „allgemeine Asbest-Vermutung“ für alle Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden. Für Millionen Immobilienbesitzer und Handwerksbetriebe beginnt damit eine Phase der Unsicherheit und des administrativen Mehraufwands.

Im Zentrum der monatelangen Debatte stand die gefürchtete „Erkundungspflicht“. Ursprüngliche Entwürfe sahen vor, dass Bauherren vor Sanierungsarbeiten einen umfassenden Schadstoff-Check in Auftragen müssen. Diese Pflicht wurde in der finalen Fassung deutlich abgemildert.

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Stattdessen führt der neue § 5a GefStoffV eine „Mitwirkungspflicht“ ein. Eigentümer müssen dem ausführenden Unternehmen vor Beginn der Arbeiten alle „vorhandenen Informationen“ zur Gebäudegeschichte zur Verfügung stellen. Dazu zählen das Baujahr, die Nutzungsgeschichte und bekannte Belastungen. Liegen keine belastbaren Gegenbeweise vor, muss das Handwerksunternehmen bei Altbauten pauschal von Asbest ausgehen.

„Diese Regelung verschiebt das wirtschaftliche Risiko“, kritisiert ein Branchenvertreter. „Der Handwerker muss entweder defensiv kalkulieren oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter riskieren, um konkurrenzfähig zu bleiben.“

Genehmigungsvorbehalt bremst Sanierungswelle aus

Während die Eigentümer eine kostspielige Vor-Ort-Erkundung erspart bleibt, trifft es die Bauwirtschaft umso härter. Die Branche warnt vor einem „bürokratischen Monster“. Kritisch ist die neue Genehmigungspflicht für Asbest-Arbeiten. Für viele Tätigkeiten, für die bisher eine einfache Anzeige genügte, muss nun eine explizite behördliche Genehmigung eingeholt werden – selbst bei geringerem Risiko.

Zusätzlich steigt der administrative Aufwand für die Anzeigepflicht. Unternehmen müssen detaillierte Listen aller beteiligten Mitarbeiter vorlegen, inklusive Nachweisen über deren Sachkunde und aktueller arbeitsmedizinischer Untersuchungen. Diese Pflicht gilt ab sofort und könnte bei nicht vorbereiteten Betrieben zu Engpässen führen.

Grauzone durch fehlende technische Regeln

Eine weitere Hürde ist die mangelnde Synchronisation mit den technischen Regeln. Während die GefStoffV bereits gilt, ist die entscheidende Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) noch nicht an die neuen Vorgaben angepasst.

Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeitet an einer überarbeiteten Fassung, die jedoch frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet wird. Unternehmen befinden sich damit in einer Grauzone: Sie müssen die neuen gesetzlichen Vorgaben einhalten, haben für die tägliche Arbeit aber noch keine aktualisierten technischen Handlungsanleitungen. Rechtsberater raten zu einer strengen, vorsorglichen Auslegung der bestehenden Regeln.

Hintergrund: EU-Druck und Gesundheitsschutz

Die Verschärfung ist keine deutsche Eigeninitiative, sondern eine verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2668. Die Frist zur nationalen Umsetzung endete am 21. Dezember 2025. Der europäische Druck hat einen konkreten Grund: Asbest ist in Europa nach wie vor die häufigste Ursache für Berufskrebs.

Die gefährlichen Fasern schlummern in Fliesenklebern, Spachtelmassen und Fensterkitt von Millionen Gebäuden, die nun im Zuge der energetischen Sanierungswelle modernisiert werden sollen. Ohne verschärfte Schutzmaßnahmen würde die Renovierungsoffensive des Green Deals das Risiko von Faserfreisetzungen massiv erhöhen.

Für Eigentümer, die 2026 sanieren wollen, bedeutet das: Sie sollten detaillierte Fragen zur Gebäudegeschichte erwarten und mit höheren Kostenvoranschlägen rechnen. Für die Bauwirtschaft steht die Bewältigung der neuen Genehmigungsverfahren im Vordergrund. Marktbeobachter rechnen kurzfristig mit einem Dämpfer für Sanierungsstarts, bis sich Behörden und Betriebe auf die neuen Abläufe eingespielt haben.

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