Asbest-Genehmigungspflicht, Bauwirtschaft

Asbest-Genehmigungspflicht trifft Bauwirtschaft mit voller Wucht

10.02.2026 - 00:01:12

Eine verschärfte Gefahrstoffverordnung führt für fast alle Asbest-Arbeiten zu behördlicher Genehmigungspflicht. Betriebe müssen bis Ende 2026 Nachweise erbringen und tragen hohe Verantwortung.

Eine verschärfte Gefahrstoffverordnung stellt Bau- und Handwerksbetriebe vor massive bürokratische Hürden. Seit Dezember gilt für fast alle Asbest-Arbeiten eine behördliche Genehmigungspflicht – selbst bei niedrigem Risiko.

Die Neuregelung setzt EU-Vorgaben um und soll Arbeitnehmer besser schützen. Doch die Branche warnt vor enormem Mehraufwand und unscharfen Grenzen. Besonders betroffen sind Sanierungen in Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden.

Was sich für Betriebe radikal ändert

Bislang reichte für Arbeiten mit geringem oder mittlerem Risiko eine einfache Anzeige. Das ist vorbei. Jetzt muss für fast alle Abbrucharbeiten, bei denen Asbest freigesetzt werden könnte, eine Genehmigung der Landes-Arbeitsschutzbehörde eingeholt werden.

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Ausgenommen sind nur Betriebe, die bereits für Hochrisiko-Arbeiten zugelassen sind. Für alle anderen läuft eine Übergangsfrist: Der Nachweis muss bis zum 19. Dezember 2026 vorliegen.

Genehmigungs-Fiktion soll Bauprojekte retten

Um Bau-Stillstand zu vermeiden, gilt eine wichtige Ausnahme: Reagiert die Behörde innerhalb von vier Wochen nicht auf einen vollständigen Antrag, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Sie ist dann sechs Jahre gültig.

Die Hürden für den Antrag sind hoch. Unternehmen müssen Qualifikationen der Mitarbeiter, Sachkundenachweise und Belege für arbeitsmedizinische Vorsorge vorlegen. Die Behörden führen künftig eine öffentliche Liste aller zugelassenen Betriebe.

Wer trägt die Verantwortung – und die Kosten?

Hier liegt der größte Konfliktpunkt. Die Hauptlast der Erkundung liegt beim ausführenden Betrieb. Fehlen dem Bauherrn Informationen über das Gebäude, muss das Unternehmen im Zweifel selbst auf Asbest suchen – bevor überhaupt mit der Arbeit begonnen werden darf.

Branchenverbände kritisieren diese Regelung scharf. Eine verpflichtende Vorab-Erkundung durch den Eigentümer wurde nicht eingeführt. Für viele Handwerksbetriebe bedeutet das zusätzliche Kosten und Planungsunsicherheit.

TRGS 519: Die entscheidende Detail-Lücke

Noch herrscht Unsicherheit, weil das zentrale Regelwerk fehlt. Die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) wird frühestens im Sommer 2026 erwartet. Sie soll klären, wann genau eine Genehmigung nötig ist und wann eine Anzeige reicht.

Bis dahin agieren viele Betriebe im Graubereich. Die kommenden Monate sollten für Schulungen und die Vorbereitung von Genehmigungsanträgen genutzt werden.

Hohe Strafen und geteiltes Echo

Die Arbeitsschutzverbände begrüßen die schärferen Regeln. Die Bauwirtschaft sieht den bürokratischen Aufwand kritisch. Die Konsequenzen bei Verstößen sind hart: Bußgelder bis zu 50.000 Euro, Baustellenstilllegungen und sogar strafrechtliche Verfolgung sind möglich.

Für Bauherren und Immobilienbesitzer gilt: Transparenz wird zur Pflicht. Die Weitergabe aller Bauunterlagen ist entscheidend, um Projekte nicht zu gefährden. Die Branche steht vor einem tiefgreifenden Anpassungsprozess.

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