Arzneiwerk AG VIDA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Arzneiwerk AG VIDA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.09.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29.07.2025 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
|  Arzneiwerk AG VIDA Berlin ISIN DE000A289B07 / WKN A289B0 Eindeutige Kennung: ARZN250901GM Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, dem 04. September 2025, um 11:00 Uhr in den Geschäftsräumen der GRÜNEBAUM Event Services & Consulting GmbH & Co. KG ("The Burrow Berlin"), Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22/24, 10785 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 1. | Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a, 289f, 315 und 315a HGB Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://arzneiwerk.ag/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich. | 2. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Alleinvorstand, Herrn Sascha Knoche, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. | 3. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 3.1 | Dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Markus Gernot Schmieta, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. | 3.2 | Dem im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Hartmut Brandt, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. | 3.3 | Dem im Geschäftsjahr 2024 ab dem Ende der Hauptversammlung vom 12. Juli 2024 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Dr. Walter Leven, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. | 3.4 | Dem im Geschäftsjahr 2024 bis zum Ende der Hauptversammlung vom 12. Juli 2024 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Joachim Schwarzer, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. |
| 4. | Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zu wählen. | 5. | Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 95, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrates Markus Gernot Schmieta, Hartmut Brandt und Dr. Walter Leven enden mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 04. September 2025 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen: 5.1 | Markus Gernot Schmieta, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Wedemark, | 5.2 | Hartmut Brandt, Rechtsanwalt, wohnhaft in Füssen, | 5.3 | Dr. Walter Leven, Apotheker, Geschäftsführer der Cormus GmbH mit Sitz in Wedemark, wohnhaft in Meerbusch. |
Herr Markus Gernot Schmieta ist Mitglied des Aufsichtsrates der Gemeinde Wedemark Bau- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Wedemark, sowie war für die Gemeinde Wedemark bis Anfang 2025 Mitglied des Beirats der enercity AG, Hannover. Darüber hinaus bekleidet er kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Er wird für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. Herr Hartmut Brandt bekleidet kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr Dr. Walter Leven bekleidet kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die vorgeschlagenen Kandidaten zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Arzneiwerk AG VIDA oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Arzneiwerk AG VIDA oder einem wesentlich an der Arzneiwerk AG VIDA beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gem. C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Lebensläufe der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder und deren wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat 1. | Markus Gernot Schmieta Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; seit 2001 Steuerberater; seit 2008 Wirtschaftsprüfer: geschäftsführender Partner der SK-Treuhand Dr. Schmieta + Partner mbH Wirtschaftsprüfungs- / Steuerberatungsgesellschaft, Hannover | 2. | Hartmut Brandt Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld; seit 1992 Rechtsanwalt; Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Restrukturierung von Unternehmen | 3. | Dr. Walter Leven: Studium der Pharmazie an der FU Berlin. Seit 1984 als Apotheker tätig. Bis 1989 Mitarbeiter am pharmazeutischen Institut der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. In dieser Zeit Promotion zu einem analytischen Thema zur Quantifizierung von Wirkstoffen in Arzneipflanzen. Von 1990 bis 2022 selbstständig mit insgesamt zwölf Apotheken in ganz Deutschland. Umfangreiche Erfahrung im Groß- und Einzelhandel mit Arzneimitteln sowie apothekenüblichen Produkten. Zudem seit 2000 geschäftsführender Gesellschafter der Cormus GmbH, die heute in Wedemark ansässig ist. |
| 6. | Vorlage des nach § 162 AktG erstellten und von der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüften Vergütungsbericht der Arzneiwerk AG VIDA für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Vermerks nach § 162 Abs. 3 Satz 3 AktG Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Jahr 2024 ist auf der Internetseite der Arzneiwerk AG VIDA veröffentlicht. |
II. | Weitere Angaben zur Einberufung |
A. | Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen | Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter https://arzneiwerk.ag/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. B. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte | Gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) teilen wir mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 6.233.418 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 6.233.418. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. C. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts | Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen Nachweis ihres Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache, wobei als Nachweis ein solcher im Sinne des § 67c Abs. 3 AktG (Nachweis in Textform gemäß den Anforderungen nach Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212) genügt, übermitteln (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre): HCE Consult AG Anmeldestelle Arzneiwerk AG VIDA Postfach 820335 81803 München, Deutschland E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also den 13.08.2025, 24:00 Uhr, sogenannter Nachweisstichtag, beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 28.08.2025, 24:00 Uhr, unter der oben genannten Adresse zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Wie in den Vorjahren wird für jedes Aktiendepot grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgemäß anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes vorlegen (vgl. vorstehender Abschnitt C). Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter Verwendung des hierfür auf der Eintrittskarte vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 03.09.2025, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein. Briefwahlstimmen sind - vorbehaltlich folgender Sätze - schriftlich noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie abgegeben werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Stimmabgabe oder die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten gilt als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen. Sofern keine persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung erfolgt und sofern sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen, erst in der Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, Fragen oder Anträge entgegengenommen werden. Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende Adresse: HCE Consult AG Anmeldestelle Arzneiwerk AG VIDA Postfach 820335 81803 München, Deutschland E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Soweit weder ein Intermediär im Sinne des § 135 AktG (z.B. ein Kreditinstitut) noch eine einem solchen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung (Aktionärsvereinigung, Stimmrechtsberater oder Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs oder einer diesem gleichgestellten Person oder Vereinigung (§ 135 AktG) können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 WpHG auf der Rückseite der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und dieses ist außerdem im Internet unter https://arzneiwerk.ag/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht. Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Personen (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt erteilt wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für unvorhergesehene Anträge. Die Vollmacht und die Stimmweisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 03.09.2025, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein. Hierdurch wird jedoch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung vor Ort zu bevollmächtigen. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: HCE Consult AG Anmeldestelle Arzneiwerk AG VIDA Postfach 820335 81803 München, Deutschland E-Mail: anmeldestelle@hce-consult.de 1. | Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG | Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Arzneiwerk AG VIDA zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am 04.08.2025, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: Arzneiwerk AG VIDA Vorstand Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen hierbei nach Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse https://arzneiwerk.ag/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht. 2. | Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG | Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs ggf. der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter https://arzneiwerk.ag/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens bis zum 20.08.2025, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat: Arzneiwerk AG VIDA Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-01 E-Mail: ir@arzneiwerk.ag und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. 3. | Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG | Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Arzneiwerk AG VIDA zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Arzneiwerk AG VIDA-Konzerns und der in den Arzneiwerk AG VIDA-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. G. | Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung | Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter https://arzneiwerk.ag/investor-relations/hauptversammlung/ eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. H. | Information zum Datenschutz für Aktionäre | Die Arzneiwerk AG VIDA verarbeitet personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung angefallenen Daten löschen wir, nachdem die Speicherung insbesondere zum Nachweis der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die Verarbeitung ist die Arzneiwerk AG VIDA die verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung. Der Dienstleister der Arzneiwerk AG VIDA - HCE Consult AG, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin - welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wird, erhält von der Arzneiwerk AG VIDA nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der Arzneiwerk AG VIDA im Rahmen einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung. Die Aktionäre haben gegenüber der Arzneiwerk AG VIDA hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der Arzneiwerk AG VIDA unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: Arzneiwerk AG VIDA Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Fax: +49 (30) 39928-01 E-Mail: ir@arzneiwek.ag Die Aktionäre haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die Aktionäre erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Andre Motzkus - Datenschutzbeauftragter Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Fax: +49 (30) 39928-226 E-Mail: dsb@arzneiwerk.ag Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Berlin, Juli 2025 Arzneiwerk AG VIDA Der Vorstand | |
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