Arbeitszeugnis: BAG kippt Anspruch auf Dankesformel
08.01.2026 - 14:25:12Das Bundesarbeitsgericht hat klargemacht: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter nicht mit Dankesworte verabschieden. Ein wegweisender Beschluss für die Praxis – und eine Enttäuschung für viele Arbeitnehmer.
Die jahrelange Debatte um die Schlussfloskel im Arbeitszeugnis neigt sich dem Ende zu. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Woche bekräftigt, dass Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Dankes- oder Schlussformel haben. Damit schließt das höchste deutsche Arbeitsgericht eine Tür, die einige Landgerichte – etwa das Düsseldorfer LAG – vorsichtig geöffnet hatten.
Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen bedeutet dies juristische Klarheit. Für Arbeitnehmer ist es ein Rückschlag im Kampf um respektvolle Abschriften ihrer Leistung.
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Gefühle lassen sich nicht erzwingen
Das Kernargument des BAG ist prägnant: Eine Dankesformel ist keine sachliche Leistungsbewertung, sondern ein persönliches Bekenntnis. Der Arbeitgeber unterliegt einer objektiven Pflicht – das Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß, verständlich und wohlwollend sein. Doch diese Wohlwollendheit betrifft die fachliche Bewertung, nicht die Gefühlswelt.
Das Gericht sieht in einer erzwungenen Dankesformel einen Verstoß gegen die negative Meinungsfreiheit. Wer einen Arbeitnehmer nicht wirklich vermisst, soll nicht gezwungen werden, dies schriftlich zu versichern. Die Logik ist verlockend – aber auch problematisch. Denn in der Praxis wirkt die fehlende Schlussfloskel wie eine stille Botschaft: Hier stimmte etwas nicht.
Die stille Code der Personalchefs
HR-Profis wissen längst, worauf Recruiter bei fehlenden Floskeln hinweisen. Sie interpretieren das Schweigen als Indiz für einen Konflikt, eine unfreundliche Trennung oder mangelnde Zufriedenheit. Karriere-Coaches berichten einhellig: Eine Absage ohne „Wir danken herzlich…” ist auf dem Arbeitsmarkt ein Handicap.
Das BAG anerkennt diese Marktreaktion nicht als sein Problem. Sein Auftrag ist das Recht, nicht die Praxis. Und rechtlich hat es einen Punkt: Das Fehlen einer Formel macht die restliche Bewertung nicht „unvollständig” oder „unwahr”.
Wichtig für die Praxis: Die Maßregelungsverbots-Falle
Doch es gibt eine kritische Ausnahme, die Arbeitgeber beachten müssen. Das Maßregelungsverbot schützt Arbeitnehmer vor Vergeltung: Wer eine Schlussformel in der ersten Version vorsieht und sie später löscht – etwa weil der Arbeitnehmer eine bessere Note fordert – handelt rechtswidrig.
Das bedeutet konkret:
– Erste Fassung mit Dankesformel? Dann kann sie nicht einfach später gestrichen werden, nur weil der Arbeitnehmer reklamiert.
– Gerichte prüfen genau: War die Entfernung eine Reaktion auf die rechtliche Gegenwehr? Dann muss die ursprüngliche Formel wieder rein.
– Der sichere Weg: Wer sie nicht geben will, sollte sie von Anfang an weglassen.
Arbeitgeberverbände erleichtert, Arbeitnehmer enttäuscht
Die Reaktionen spalten sich erwartungsgemäß. Arbeitgeberverbände begrüßen die Klarstellung – sie sehen darin einen Schutz vor der “Judikalisierung” von Höflichkeit. Ein unumwundener Kommentar: “Ein Zeugnis ist ein Wahrheitsdokument, keine erzwungene Lobhudelei.”
Arbeitnehmervertreter warnen hingegen. Sie sehen sich bestätigt in der Sorge, dass Arbeitgeber künftig vermehrt auf die Dankesformel verzichten, ohne juristische Konsequenzen zu fürchten. Der praktische Rat für Betroffene: Konzentriert euch auf die Note und die Aufgabenbeschreibung – das ist durchsetzbar. Die Schlussfloskel ist verloren.
Best Practice bleibt Best Practice
Paradox ist: Obwohl nicht verpflichtet, werden große Unternehmen weiterhin routinemäßig Dankesformeln einfügen – nicht aus rechtlichem Zwang, sondern aus Reputation. Wer zufriedene Mitarbeiter würdevoll verabschiedet, spart sich Ärger und wahrt den Arbeitgeberruf.
Für 2026 erwarten Rechtsexperten eine deutliche Abnahme von reinen “Schlussfloskel-Prozessen”. Die Energie wird sich auf strengere Felder verlagern: Sind die Noten gerechtfertigt? Stimmt die Aufgabenbeschreibung? Dort haben Arbeitnehmer noch Chancen – bei der Dankbarkeit des Arbeitgebers nicht mehr.
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