Arbeitszeitgesetz, Wöchentliche

Arbeitszeitgesetz: Wöchentliche Höchstarbeitszeit kommt noch 2026

30.01.2026 - 12:22:11

Die Bundesregierung ersetzt die starre Acht-Stunden-Regel durch ein wöchentliches Arbeitszeitlimit. Mittelständische Betriebe müssen dafür auf digitale Zeiterfassungssysteme umstellen, um von der neuen Flexibilität zu profitieren.

Die Bundesregierung ebnet den Weg für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit – doch der Preis ist eine lückenlose digitale Zeiterfassung. Mittelständische Unternehmen müssen jetzt handeln, um von den neuen Freiheiten profitieren zu können.

Kabinett beschließt Abschied von der starren Acht-Stunden-Regel

Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett die Nationale Tourismusstrategie. Ihr Kern ist eine arbeitsrechtliche Revolution: Die starre tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch ein wöchentliches Maximum ersetzt werden. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Tourismusbeauftragter Christoph Ploß präsentierten die Pläne als zentralen Baustein der Deregulierungspolitik.

„Diese Flexibilisierung soll noch im laufenden Jahr umgesetzt werden“, kündigte Ploß an. Für den Mittelstand, besonders in Branchen mit schwankendem Auftragsvolumen wie Gastgewerbe, Bau oder Dienstleistungen, ist das eine lang ersehnte Lockerung des Arbeitszeitgesetzes. Ländervertreter wie Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber begrüßten den Schritt ausdrücklich.

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Digitale Zeiterfassung wird zur zwingenden Voraussetzung

Doch die neue Flexibilität hat einen hohen compliance-technischen Preis. Rechts- und Branchenexperten warnen: Der Wechsel zum wöchentlichen Limit macht eine präzise, manipulationssichere Dokumentation der Arbeitsstunden noch kritischer als im alten System.

Die politische Botschaft dieser Woche ist klar: Die Deregulierung des Wann der Arbeit wird mit einer strengeren digitalen Überprüfung des Ob der Erfassung einhergehen. Zugang zu flexiblen Arbeitsmodellen wird für Unternehmen künftig rechtlich davon abhängen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches“ elektronisches Erfassungssystem zu betreiben – so die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs. Auch das Modell der Vertrauensarbeitszeit bleibt nur dann möglich, wenn die zugrundeliegenden Stunden nachweisbar sind.

Mittelstand steht vor erheblichem Umsetzungsdruck

Für den deutschen Mittelstand schließt sich das Fenster, die Digitalisierung der Personalprozesse aufzuschieben. Während viele Großkonzerne ihre Zeiterfassung bereits automatisiert haben, setzt ein signifikanter Teil der KMU noch auf manuelle Excel-Listen oder Papierstundenzettel.

Die neue Rechtslage schafft dringenden Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund der auf 1,0 Prozent gesenkten Wachstumsprognose der Regierung für 2026 ist Effizienz überlebenswichtig. Den administrativen Aufwand manueller Kontrollen gegen komplexe Wochenmittelwerte können sich Unternehmen kaum leisten.

Branchenverbände weisen darauf hin, dass die neuen Regeln Systeme erfordern, die Verstöße gegen die weiterhin geltende EU-rechtliche Elf-Stunden-Ruhezeit automatisch melden. Anbieter von HR-Software verzeichnen bereits seit Jahresbeginn einen starken Anstieg an Anfragen.

Reform als Null-Kosten-Konjunkturprogramm

Der Vorstoß zur Arbeitszeitreform erfolgt in einer Phase wirtschaftlicher Vorsicht. Am selben Tag des Kabinettbeschlusses erschütterten Razzien bei der Deutschen Bank die Finanzmärkte. Die gesenkte Wachstumsprognose unterstreicht den Druck auf die Regierung, strukturelle Reformen voranzutreiben, die kaum Kosten verursachen, aber die Wirtschaftstätigkeit beleben sollen.

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit gilt der Koalition als solches Null-Kosten-Konjunkturprogramm. Indem Unternehmen ihre Mitarbeiter in Spitzenzeiten intensiver einsetzen können, ohne bürokratische Hürden, erhofft man sich Produktivitätssteigerungen in den stagnierenden Dienstleistungs- und Industriesektoren.

Der Gesetzgebungsprozess zur Reform des Arbeitszeitgesetzes soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Für mittelständische Unternehmer liegt die Aufgabe nun auf der Hand: Sie müssen ihre aktuellen Zeiterfassungssysteme überprüfen und fit machen – nicht nur für die Pflicht zur Aufzeichnung, sondern für die Chance auf Flexibilität. Wer über robuste digitale Systeme verfügt, wird die neuen wöchentlichen Arbeitszeitkorridore als Erster nutzen können. Wer darauf nicht vorbereitet ist, bleibt in den starren Strukturen der Vergangenheit gefangen.

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