Arbeitszeitgesetz, Streit

Arbeitszeitgesetz: Streit um Flexibilisierung entbrannt

01.02.2026 - 17:01:12

Ein Gesetzesvorschlag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit löst heftige Kontroversen aus. Gewerkschaften warnen vor Gesundheitsrisiken und einer Aushöhlung der Sonntagsruhe.

Ein Vorstoß zur Aufweichung der täglichen Arbeitszeiten-Grenze spaltet Politik und Gewerkschaften. Der Plan aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, die starre tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Obergrenze fallen zu lassen. Arbeitnehmervertreter laufen Sturm und warnen vor der Aushöhlung zentraler Schutzrechte – allen voran der gesicherten Sonntagsruhe.

Flexibilisierung als Wettbewerbsvorteil?

Im Kern des Konflikts steht ein Vorschlag, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgeschriebene tägliche Obergrenze von acht Stunden aufzuheben. Stattdessen soll nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Befürworter, vor allem aus Wirtschaftskreisen, argumentieren, dies gebe Unternehmen die nötige Flexibilität, um auf globale Marktschwankungen zu reagieren. Starre Regeln seien nicht mehr zeitgemäß und bremsten die Wettbewerbsfähigkeit. Der Vorstoß war auch Thema einer Bundestagsdebatte Ende Januar 2026.

Gewerkschaften schlagen Alarm: „Schutzmauer wird eingerissen“

Die Reaktion der Gewerkschaften fällt scharf aus. Sie sehen in der täglichen Grenze ein unverzichtbares Instrument zum Schutz der Gesundheit. Eine rein wöchentliche Betrachtung, so die Befürchtung, öffne die Tür für regelmäßige Zwölf-Stunden-Tage und massive Mehrarbeit am Wochenende. Besonders kritisch wird der mögliche Angriff auf die Sonntagsruhe gesehen. Diese ist im ArbZG grundsätzlich tabu und nur in engen Ausnahmefällen erlaubt. Eine Lockerung der täglichen Grenzen könnte diesen besonderen Schutz aushöhlen. Die angespannte Lage wird durch aktuelle Tarifkonflikte, etwa im öffentlichen Dienst, zusätzlich verschärft.

Betriebsrat als letzte Bastion der Mitbestimmung

Doch selbst wenn das Gesetz geändert werden sollte, hat der Arbeitgeber nicht freie Hand. Der Betriebsrat besitzt nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein starkes Mitbestimmungsrecht bei der konkreten Arbeitszeitgestaltung. Das gilt für Beginn und Ende der täglichen Arbeit ebenso wie für die Verteilung auf die Wochentage – inklusive der Anordnung von Sonntagsarbeit. Jede Abweichung von der betriebsüblichen Regelung benötigt die Zustimmung des Gremiums. Es wird so zur entscheidenden Instanz, um überlange Tage zu verhindern und einen angemessenen Freizeitausgleich durchzusetzen.

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Alter Konflikt mit neuer Dringlichkeit

Der Streit um die Arbeitszeit ist ein Dauerbrenner der deutschen Sozialpolitik. Er gewinnt nun durch wirtschaftliche Unsicherheiten neue Schärfe. Während Arbeitgeberverbände mehr Effizienz fordern, verteidigen Gewerkschaften die strikten Regeln als soziale Errungenschaft. Ausreichende Ruhe und ein geschützter Sonntag seien nicht nur gesundheitlich, sondern auch gesellschaftlich unverzichtbar. Die Debatte spiegelt damit den grundlegenden Zielkonflikt zwischen ökonomischem Druck und sozialem Schutz wider.

Was kommt jetzt? Lange Auseinandersetzung droht

Die Pläne stehen erst am Anfang eines langen Gesetzgebungsweges. Die Gewerkschaften haben bereits landesweiten Widerstand angekündigt. Es werden intensive politische Diskussionen und massive Lobbyarbeit auf beiden Seiten erwartet. Für Betriebe und Beschäftigte beginnt eine Phase der Unsicherheit. In den kommenden Monaten werden die Betriebsräte in den Fokus rücken, um in Betriebsvereinbarungen klare Schutzregeln zu verankern. Der Ausgang dieses Machtkampfes wird die deutsche Arbeitswelt auf Jahre prägen.

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