Arbeitszeitgesetz: Regierung plant Flexibilisierung – Gewerkschaften laufen Sturm
01.02.2026 - 23:32:12Die Bundesregierung will die tägliche Höchstarbeitszeit abschaffen. Stattdessen soll eine wöchentliche Obergrenze gelten. Der Vorstoß spaltet die Sozialpartner und entfacht eine Grundsatzdebatte über den Schutz der Arbeitnehmer in Deutschland.
Flexibilisierung als Kern der Reform
Auslöser der Kontroverse sind Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Im Rahmen der neuen Nationalen Touristischen Strategie wurde Ende Januar 2026 eine Reform des Arbeitszeitgesetzes angekündigt. Kern ist der Abschied vom starren Acht-Stunden-Tag. Eine wöchentliche Obergrenze soll kleinen und mittleren Unternehmen mehr Flexibilität verschaffen und Bürokratie abbauen.
Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium will noch in den kommenden Monaten einen Referentenentwurf vorlegen. Ziel ist eine Gesetzesänderung noch in diesem Jahr. Die Regierung argumentiert, Betriebe könnten so besser auf Auftragsschwankungen reagieren. Zugleich komme man dem Wunsch vieler Beschäftigter nach mehr Zeitsouveränität entgegen.
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Gewerkschaften sehen „gesetzlichen Freibrief“ für Ausbeutung
Die Reaktion der Gewerkschaften fällt heftig aus. Sie laufen Sturm gegen die Pläne und kündigen massiven Widerstand an. Ver.di-Chef Frank Werneke spricht von einem „gesetzlichen Freibrief“ für Arbeitgeber. Schon überlastete Beschäftigte würden noch stärker beansprucht – ohne Rücksicht auf deren Gesundheit.
Besonders im Fokus der Kritik: die rund 50 Prozent der Arbeitnehmer ohne Tarifbindung. „Der Achtstundentag ist ein Grundpfeiler sozialer Gerechtigkeit“, betont IG BAU-Vorsitzender Robert Feiger. Eine Aufweichung treffe vor allem die Schutzlosen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor einer Schwächung des sozialen Zusammenhalts und der Binnennachfrage.
Tarifverträge als bewährter Schutzmechanismus
In der hitzigen Debatte verweisen Gewerkschafter auf bestehende Instrumente. Zahlreiche Tarifverträge enthalten bereits Öffnungsklauseln. Diese erlauben flexible Modelle wie Arbeitszeitkorridore oder Jahresarbeitszeitkonten.
Der entscheidende Unterschied: Diese Flexibilität wird nicht einseitig diktiert, sondern zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt. Die Tarifbindung wirkt als Puffer. Sie gleicht Machtverhältnisse aus und stellt sicher, dass längere Arbeitsphasen durch angemessene Ruhezeiten ausgeglichen werden. Die Sorge ist, dass eine gesetzliche Lockerung diesen Schutz untergräbt.
Arbeitgeber pochen auf überfällige Modernisierung
Die Arbeitgeberverbände begrüßen den Regierungsvorstoß als längst fällig. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützen die wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Ihr Argument: Das aktuelle Gesetz stamme aus einer Zeit vor Digitalisierung und Globalisierung. Es gehe nicht um mehr Arbeit, sondern um eine intelligentere Verteilung. Flexible Modelle kämen auch den Beschäftigten entgegen, die sich mehr Autonomie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wünschten. Diese Forderung wird durch eine parallele Debatte der CDU befeuert, die den Rechtsanspruch auf Teilzeit infrage stellt.
Ein Scheideweg für den deutschen Arbeitsmarkt
Die Debatte findet vor einem doppelten Hintergrund statt: dem akuten Fachkräftemangel und dem politischen Ziel des Bürokratieabbaus. Während Arbeitgeber durch Flexibilität Produktivität steigern wollen, fürchten Gewerkschaften eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Diese könnte den Fachkräftemangel durch unattraktivere Jobs weiter verschärfen.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein. Erste Gespräche zwischen den Sozialpartnern endeten bereits ohne Annäherung. Der angekündigte Gesetzentwurf muss zeigen, wie ein „ausgewogener“ Kompromiss aussehen könnte. Steht Deutschland vor einer grundlegenden Deregulierung? Oder wird der bewährte Weg der Tarifautonomie gestärkt? Für Millionen Beschäftigte stellt diese Debatte die Weichen für ihre zukünftige Arbeitsrealität.
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