Arbeitszeitgesetz, Reform

Arbeitszeitgesetz: Reform könnte Brückentage 2026 erleichtern

28.12.2025 - 00:43:12

Das aktuelle Arbeitszeitgesetz erschwert das Einarbeiten für Brückentage. Eine geplante Reform könnte 2026 eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit einführen und mehr Flexibilität schaffen.

Millionen Beschäftigte nutzen die Tage zwischen den Jahren – doch das „Einarbeiten“ von Brückentagen bleibt juristisch heikel. Eine anstehende Reform des Arbeitszeitrechts könnte 2026 für mehr Flexibilität sorgen.

Der Wunsch, durch längere Arbeitstage vor einem Feiertag ein langes Wochenende freizuschaufeln, stößt aktuell auf harte gesetzliche Grenzen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden. Ein einfaches „Abarbeiten“ im Nachhinein ist oft nicht legal. Juristen betonen: Sicherer ist das „Vorarbeiten“ über ein Arbeitszeitkonto.

Tägliche Obergrenze bremst Flexibilität aus

Das aktuelle Recht lässt wenig Spielraum. Ein Mitarbeiter mit einem Acht-Stunden-Tag kann nicht einfach zwei Zwölf-Stunden-Schichten einlegen, um einen freien Freitag „auszugleichen“. Das würde das absolute Tagesmaximum sprengen. Erlaubt sind zehn Stunden nur, wenn der Durchschnitt über sechs Monate bei acht Stunden bleibt.

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Diese starre Regelung zeigt gerade jetzt ihre Wirkung. Viele Betriebe, wie das Rathaus der Stadt Calau, haben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Mitarbeiter mussten Überstunden vorab leisten, um die Betriebsferien zu finanzieren – stets im Rahmen des Zehn-Stunden-Limits. Für Personalabteilungen ist diese Phase ein kritischer Compliance-Check. Informelle Absprachen bergen ein hohes Risiko, halten rechtlicher Prüfung oft nicht stand.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit als Game-Changer

Das könnte sich 2026 grundlegend ändern. Wie die internationale Anwaltskanzlei Bird & Bird in einer Analyse vom 19. Dezember 2025 darlegt, zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab: Statt der täglichen könnte künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten.

Diese Reform, die 2025 intensiv diskutiert wurde, würde das „Einarbeiten“ revolutionieren. Innerhalb der EU-Vorgabe von 48 Stunden im Wochen-Durchschnitt wären flexiblere Modelle denkbar. Ein Mitarbeiter könnte dann an anderen Tagen länger arbeiten, um einen Brückentag freizubekommen – vorausgesetzt, die wöchentliche Gesamtzeit und Ruhezeiten werden eingehalten. Dies würde die Planung um Feiertage wie Christi Himmelfahrt (14. Mai 2026) oder Fronleichnam (4. Juni 2026) deutlich vereinfachen.

Spagat zwischen Schutz und Flexibilität

Die Debatte um das „Einarbeiten“ spiegelt einen grundsätzlichen Konflikt im deutschen Arbeitsrecht wider: den Spagat zwischen Arbeitnehmerschutz und betrieblicher Flexibilität. Das ArbZG soll vor Ausbeutung und Gesundheitsrisiken schützen. Die moderne Arbeitswelt fordert jedoch oft geblockte Freizeit, etwa für lange Wochenenden.

Experten kritisieren, das derzeitige System erzwinge bürokratische Umwege über Urlaubstage oder langfristige Zeitkonten. The time „zwischen den Jahren“ legt diese Starrheit regelmäßig offen. Die erwartete Reform zeigt, dass der Gesetzgeber diesen Reibungspunkt erkannt hat. Der genaue Zeitplan für 2026 ist aber noch ungewiss.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Mit Blick auf das neue Jahr sollten Personalverantwortliche zwei Prioritäten setzen. Erstens: die Abrechnung der aktuellen Ferienphase prüfen. Wurden alle geleisteten Überstunden korrekt erfasst und die Tagesmaxima eingehalten?

Zweitens gilt es, die anstehende Gesetzesänderung im Blick zu behalten. Sollte die wöchentliche Arbeitszeitobergrenze kommen, müssen viele Betriebsvereinbarungen zu Überstunden und Brückentagen angepasst werden, um die neue Flexibilität nutzen zu können.

Bis dahin bleibt die Rechtslage klar: „Vorarbeiten“ ist nur innerhalb der Zehn-Stunden-Regel erlaubt. Arbeitszeitkonten bleiben das sicherste Instrument für die Planung der beliebten langen Wochenenden.

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