Arbeitszeitgesetz, Merz

Arbeitszeitgesetz: Merz' Streichungs-Pläne lösen Sturm der Entrüstung aus

22.01.2026 - 18:32:12

Die Idee zur Streichung des Arbeitszeitgesetzes stößt auf massive Kritik von Gewerkschaften, während Befürworter mehr Flexibilität fordern. Eine Studie entkräftet zentrale Argumente der Reformbefürworter.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat mit der Idee einer kompletten Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes eine politische Bombe gezündet. Gewerkschaften und Opposition reagieren mit scharfer Kritik auf das Vorhaben, das sie als Angriff auf den Acht-Stunden-Tag und die Gesundheit der Beschäftigten werten.

Die Debatte entzündet sich an einem grundlegenden Konflikt: Während Wirtschaftsverbände und die FDP mehr Flexibilität für die moderne Arbeitswelt fordern, sehen Kritiker in einer Aufweichung des Gesetzes einen sozialpolitischen Dammbruch. Der Vorschlag, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen, könnte nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zu Arbeitstagen von bis zu 13 Stunden führen.

Gewerkschaften sehen Schutz von Millionen in Gefahr

„Das ist ein Frontalangriff auf den Arbeitnehmerschutz“, kommentiert ver.di-Chef Frank Werneke die Äußerungen des Kanzlers. Für die Hälfte der Beschäftigten, die nicht tarifgebunden sind, sei das Gesetz die einzige Schutzgarantie vor Überlastung. Auch aus der Opposition hagelt es Kritik: SPD, Grüne und Linke warnen unisono vor einer Rückkehr zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen.

Doch was treibt die Regierung zu diesem radikalen Schritt? Befürworter wie der Digitalverband Bitkom argumentieren, dass starre tägliche Obergrenzen in einer globalisierten, digitalen Wirtschaft nicht mehr zeitgemäß seien. Die FDP brachte bereits Ende 2024 einen Gesetzentwurf ein, der eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden vorsieht. Kanzler Merz betont das Prinzip der Tarifautonomie: Die Sozialpartner sollten Arbeitszeiten selbst regeln können, ohne staatliche Gängelung.

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Studie entkräftet Argument der mangelnden Flexibilität

In die hitzige Debatte bringt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom 19. Januar nüchterne Fakten. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) kommt zu einem klaren Ergebnis: Das Argument, das Gesetz sei zu starr, hält einer Überprüfung nicht stand.

Die Analyse zeigt, dass die Kombination aus Gesetz und Tarifverträgen den Unternehmen bereits erhebliche Spielräume lässt. So kann die tägliche Arbeitszeit schon jetzt auf bis zu zehn Stunden ausgeweitet werden – vorausgesetzt, es erfolgt ein Ausgleich innerhalb von sechs Monaten. Zudem ist das Gesetz „tarifdispositiv“: Gewerkschaften und Arbeitgeber können per Tarifvertrag fast alle Regelungen abweichend gestalten. „Das Flexibilitätspotenzial aus betrieblicher Sicht ist seit langem sehr hoch“, resümiert der Studienautor.

Ein Richtungsstreit, der die Koalition spaltet

Hinter der technischen Debatte verbirgt sich ein grundsätzlicher Konflikt um das deutsche Arbeitsmodell. Soll die hochflexible, souveräne Arbeitnehmerin im Vordergrund stehen? Oder bleibt der Schutz der Gesundheit durch klare staatliche Grenzen das oberste Gebot?

Diese Frage spaltet auch die Ampel-Koalition. Sie muss den im Koalitionsvertrag vereinbarten Weg zur Flexibilisierung mit dem massiven Widerstand der Gewerkschaften und Teilen der eigenen SPD in Einklang bringen. Zusätzlichen Druck erzeugt die noch ausstehende gesetzliche Umsetzung der systematischen Arbeitszeiterfassung, die vom Bundesarbeitsgericht vorgeschrieben wurde.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob Deutschland nur die bestehenden Regeln anpasst oder sein Arbeitszeitrecht grundlegend neu justiert. Der Ausgang dieses Ringens wird die Arbeitsrealität von Millionen Beschäftigten auf Jahre hinaus prägen.

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