Arbeitszeiterfassung: Unternehmen im Dauer-Streit
17.01.2026 - 23:45:12Deutsche Firmen stehen 2026 weiter im Ungewissen. Zwar müssen sie die Arbeitszeit erfassen, doch ein klares Gesetz dazu fehlt. Gleichzeitig fordern Politiker mehr Flexibilität – eine explosive Mischung.
Die Verpflichtung ist eindeutig. Seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus 2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit systematisch dokumentieren. Diese Pflicht leitet sich aus EU-Recht und dem deutschen Arbeitsschutzgesetz ab. Ein formelles Gesetz zur konkreten Umsetzung aber sucht man vergeblich. Die Bundesregierung konnte sich bislang nicht einigen.
Gesetzesentwurf liegt auf Eis
Der letzte konkrete Vorstoß stammt vom April 2023. Ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums sah eine elektronische, tagesaktuelle Erfassung vor. Selbst einfache Tabellenkalkulationen sollten genügen. Verstöße drohten mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro. Doch der Entwurf scheiterte am Widerstand innerhalb der Koalition. Er wurde nie in ein offizielles Gesetzgebungsverfahren überführt.
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Die Folge: Unternehmen sind verpflichtet, haben aber keine klaren gesetzlichen Leitplanken für die Praxis. Sie müssen selbst ein System finden – ob digitales Tool oder manuelle Liste –, das systematisch und verlässlich ist.
Neue Debatte um Flexibilisierung schürt Konflikt
Während die Zeiterfassung feststeckt, gewinnt eine andere Diskussion an Fahrt: die grundsätzliche Reform des Arbeitszeitgesetzes. Kanzler Friedrich Merz bezeichnete das Gesetz kürzlich als Beispiel für Überregulierung. Aus der CSU kommt nun Druck, noch 2026 flexiblere Regeln auf den Weg zu bringen.
Kern der Forderung ist die Abkehr von der starren täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden. Stattdessen soll eine wöchentliche Betrachtung gelten. An einzelnen Tagen könnte dann länger gearbeitet werden, solang ein wöchentlicher Durchschnitt von 48 Stunden nicht überschritten wird. Befürworter versprechen mehr Spielraum für Betriebe und Beschäftigte.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Trotz der politischen Hängepartie ist die Rechtslage klar: Die Pflicht zur Erfassung gilt jetzt. Wer sie ignoriert, riskiert eine Ordnungswidrigkeit. Auch Modelle der Vertrauensarbeitszeit sind zwar möglich. Sie entbinden den Arbeitgeber aber nicht von seiner Kontrollpflicht. Er muss sicherstellen, dass Höchstarbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden – und das geht nur mit einem Erfassungssystem.
Die aktuelle Blockade spiegelt ein grundsätzliches Spannungsfeld wider. Auf der einen Seite steht der Arbeitsschutz und der Kampf gegen unbezahlte Überstunden. Auf der anderen Seite der Ruf der Wirtschaft nach mehr Flexibilität für den internationalen Wettbewerb.
Wann eine gesetzliche Klarheit kommt, ist ungewiss. Die Debatte wird 2026 ein Kernthema bleiben. Unternehmen sollten ihre Prozesse daher schon jetzt am BAG-Urteil ausrichten. Ein verlässliches System schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Transparenz für faire Arbeitsbedingungen.
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