Arbeitszeitbetrug: Warum zu frühes Stempeln zum Jobverlust führen kann
26.01.2026 - 22:15:12
Pünktlichkeit kann zum Kündigungsgrund werden – wenn Mitarbeiter eigenmächtig ihren Arbeitsbeginn vorverlegen. Ein aktueller Fall aus Spanien zeigt, wie gefährlich zu frühes Einstempeln sein kann.
Eine spanische Logistikmitarbeiterin erhielt kürzlich die Kündigung, weil sie wiederholt lange vor ihrem offiziellen Schichtbeginn um 7:30 Uhr einstempelte. Ihre Aufgaben begannen erst zu diesem Zeitpunkt. Trotz mündlicher und schriftlicher Verwarnungen setzte sie ihr Verhalten fort. Ein Gericht bestätigte die Entlassung wegen schweren Ungehorsams und Vertrauensmissbrauchs.
Deutsche Gerichte sind bei Zeiterfassungs-Manipulation strikt
Arbeitsrechtsexperten des Verbands deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA) wiesen am 24. Januar 2026 darauf hin: Ein solches Verhalten wäre auch nach deutschem Recht höchst problematisch. Der juristische Kernvorwurf lautet Arbeitszeitbetrug.
Passend zum Thema Zeiterfassung – Arbeitgeber und Betriebsräte stehen seit den jüngsten EuGH- und BAG-Entscheidungen vor strengeren Nachweispflichten. Wer jetzt nicht gesetzeskonform dokumentiert, riskiert Abmahnungen, Kündigungen und sogar Bußgelder. Das kostenlose E‑Book „Arbeitszeiterfassung“ erklärt praxisnah die Pflicht zur systematischen Erfassung, liefert einsatzbereite Muster‑Vorlagen für Stundenzettel sowie konkrete Checklisten für Pausen- und Ruhezeiten. Jetzt kostenloses E‑Book zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
„Wer sich einstempelt, obwohl die Arbeitspflicht noch nicht begonnen hat, täuscht den Arbeitgeber“, erklärt ein VDAA-Sprecher. „Das ist eine erhebliche Vertragsverletzung.“ Die deutsche Rechtsprechung verfolgt hier eine klare Linie. Bereits eine nicht ausgestempelte Kaffeepause von rund zehn Minuten reichte in einem Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm für eine fristlose Kündigung aus.
Entscheidend ist nicht die Dauer, sondern die vorsätzliche Täuschung. Diese gilt als „wichtiger Grund“ nach § 626 BGB, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar macht.
Wo liegt die Grenze zwischen Erlaubtem und Betrug?
Grundsätzlich unproblematisch ist es, vor Schichtbeginn auf dem Betriebsgelände zu sein – etwa für einen Kaffee in der Kantine. Riskant wird es erst mit dem Betätigen der Stempeluhr ohne Arbeitsaufnahme.
„Maßgeblich sind die Weisungen des Arbeitgebers“, betonen die Experten. Klare betriebliche Regelungen, ab wann eingestempelt werden darf, sind zwingend zu befolgen. Das beharrliche Ignorieren solcher Vorgaben wiegt besonders schwer.
Betriebsräte haben bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen ein Mitbestimmungsrecht. Sie sollten auf transparente Regelungen hinwirken, um Grauzonen zu vermeiden.
Digitalisierung macht Verstöße lückenlos nachweisbar
Die durch EuGH und Bundesarbeitsgericht forcierte Pflicht zur systematischen Zeiterfassung verschärft die Lage. Digitale Systeme dokumentieren Abweichungen präzise und lückenlos.
Was früher vielleicht geduldet wurde, schafft heute unumstößliche Fakten. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Selbst scheinbar geringfügige Ungenauigkeiten können dokumentiert werden und ernste Konsequenzen haben.
Der Fokus verschiebt sich damit von gefühlter Anwesenheit hin zu exakt nachweisbarer, vertragskonformer Leistung. In Zeiten der Diskussion um mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt bleibt die korrekte Zeiterfassung eine unverhandelbare Grundpflicht.
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