Arbeitsverträge, Pflichtklauseln

Arbeitsverträge 2026: Neue Pflichtklauseln für KI und Mindestlohn

03.01.2026 - 06:04:12

Deutsche Unternehmen müssen Arbeitsverträge sofort anpassen: Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro und die EU-KI-Verordnung erfordert neue Klauseln zur Nutzung künstlicher Intelligenz.

BERLIN – Zum Jahresstart 2026 stehen deutsche Unternehmen vor einer doppelten Herausforderung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, gleichzeitig drängt die EU-KI-Verordnung zu klaren Regeln für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz. Rechtsexperten fordern eine umfassende Überarbeitung aller Arbeitsverträge – und zwar sofort.

Die Integration von KI-Tools wie ChatGPT oder Microsoft Copilot in den Arbeitsalltag ist längst Alltag. Doch was bislang oft informell geregelt war, wird nun zur rechtlichen Pflicht. Analysen des Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR) zeigen: Viele Verträge haben eine gefährliche Lücke. Sie regeln nicht, wie Mitarbeiter mit generativer KI umgehen sollen. Das kann teuer werden.

Deutsche Arbeitsrechtler entwerfen derzeit Standardformulierungen, die auf drei Säulen basieren. Sie sollen Haftungsrisiken minimieren und Geschäftsgeheimnisse schützen.

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1. Erlaubnis und Grenzen festlegen
Verträge müssen jetzt explizit klären: Ist die Nutzung öffentlicher KI-Tools erlaubt, geduldet oder verboten? Besonders heikel ist das Thema „Bring Your Own AI“. Hier raten Experten, die Nutzung auf eine genehmigte Anbieterliste zu beschränken – sonst drohen Datenschutzverstöße.

2. Eingabe von Daten verbieten
Das Geschäftsgeheimnisgesetz macht klare Vorgaben. Neue Klauseln untersagen strikt, personenbezogene Daten oder vertrauliche Firmeninformationen in öffentliche KI-Modelle einzugeben. Alte Vertraulichkeitsklauseln reichen hier nicht mehr aus. Sie müssen spezifisch auf KI-Prompts verweisen.

3. Kennzeichnung und Verantwortung
Spätestens mit der vollen Anwendung der EU-KI-Verordnung im August 2026 wird Kennzeichnungspflicht relevant. Verträge fordern dann, KI-generierte Inhalte klar zu markieren. Entscheidend ist: Der Mitarbeiter bleibt „Autor“ und haftet für die Richtigkeit der KI-Ausgabe. Eine „Halluzinations-Verteidigung“ in Leistungsgesprächen wird so unmöglich.

„Die Zeit der lockeren KI-Politik ist vorbei“, warnt eine Branchenanalyse. „Wenn es ab Januar 2026 nicht im Vertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht, ist der Arbeitgeber haftbar.“

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – Verträge prüfen!

Während die KI-Debatte strategisch wichtig ist, trifft die Lohnerhöhung unmittelbar die Gehaltsabrechnung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Diese Anhebung hat Folgen weit über reine Niedriglohnsektoren hinaus.

Sie beeinflusst Lohnstrukturen im Einzelhandel und in der Logistik. Automatisch steigt auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Anpassung bestätigt.

„Unternehmen müssen sofort alle Verträge prüfen“, mahnt das Handwerksblatt. „Festgehaltsverträge, die bei den Arbeitsstunden unter die 13,90-Euro-Grenze fallen, sind unwirksam. Das bedeutet hohe Strafen.“

Interessant ist die Wechselwirkung: Der steigende Lohnkostendruck beschleunigt die Automatisierung durch KI. Routinetätigkeiten werden zunehmend von KI-Agenten übernommen. Die menschliche Rolle verschiebt sich hin zur Überwachung und Qualitätskontrolle – was die neuen KI-Klauseln noch dringlicher macht.

Betriebsrat hat mitzubestimmen

Die Einführung neuer KI-Regeln ist in Deutschland selten eine Einbahnstraße. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat ein starkes Mitspracherecht. Sobald KI-Tools das Leistungsverhalten überwachen könnten, greift die Mitbestimmung.

Aktuelle Gerichtsurteile bestätigen diesen Trend. Pauschale Verbote oder unregulierte Nutzung werden von Arbeitnehmervertretern erfolgreich angefochten. Der Frühjahrstrend 2026 heißt deshalb: Rahmenbetriebsvereinbarungen.

Diese Vereinbarungen setzen die Leitplanken für den KI-Einsatz im Unternehmen. Sie werden dann in die individuellen Arbeitsverträge übernommen. Rechtsexperten raten dringend, den Betriebsrat vor Vertragsänderungen einzubinden. Sonst riskieren Unternehmen, dass die Klauseln nach § 87 BetrVG für unwirksam erklärt werden.

Countdown zur EU-KI-Verordnung läuft

Die aktuellen Vertrags-Updates sind nur die Vorhut. Das große regulatorische Ereignis kommt im August 2026: die volle Anwendung der EU-KI-Verordnung. Dann gelten für „Hochrisiko“-KI-Systeme – etwa in Personalwesen – strenge Dokumentations- und Transparenzpflichten.

Im ersten Quartal 2026 rechnen Beobachter mit einer Welle digitaler Vertragsänderungen. Diese nutzen die vereinfachten Regeln des Nachweisgesetzes. Personalabteilungen kombinieren die Lohnanpassungen mit KI-Richtlinien. Das Ziel: einen „reinen Tisch“ schaffen, bevor die regulatorische Last Mitte des Jahres deutlich zunimmt.

Die Botschaft der ersten Arbeitswoche 2026 ist eindeutig. Unternehmen müssen zwei Baustellen parallel bearbeiten: Die Löhne anpassen, um Strafen zu vermeiden. Und die KI-Klauseln aktualisieren, um das Geschäft zu schützen. Wer jetzt zögert, handelt fahrlässig.

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