Arbeitsschutz, Psychische

Arbeitsschutz: Psychische Belastungen rücken 2026 stärker in den Fokus

25.01.2026 - 22:32:11

Verschärfte Vorschriften und verstärkte Kontrollen zwingen Unternehmen, psychische Risiken wie ständige Erreichbarkeit systematisch zu bewerten und zu managen.

Deutsche Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen systematischer und fachkundiger gestalten. Neue Vorschriften der Unfallversicherungen und eine konzertierte Strategie der Aufsichtsbehörden erhöhen den Handlungsdruck. Im Zentrum stehen Risiken wie ständige Erreichbarkeit und digitale Verdichtung.

Neue Phase der Umsetzung beginnt

Die Pflicht zur Beurteilung psychischer Belastungen besteht zwar seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz. Doch jetzt geht es um mehr als reine Pflichterfüllung. Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 treibt einen qualitativen Wandel voran. Sie erkennt gezielt Expertise aus Arbeitspsychologie und Ergonomie als „sicherheitstechnische Fachkunde“ an. Dieser interdisziplinäre Ansatz soll zu fundierteren Analysen und passgenaueren Schutzmaßnahmen führen. Parallel sorgt die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) für eine einheitlichere Überwachung durch die Behörden.

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Ständige Erreichbarkeit als schleichende Gefahr

Ein zentraler Risikofaktor ist die Entgrenzung von Arbeit und Privatleben. Die Erwartung, auch nach Feierabend verfügbar zu sein, erhöht nachweislich das Risiko für Schlafstörungen und Burnout. Die Belastung entsteht oft schon durch die latente Erwartungshaltung, die eine mentale Erholung verhindert. Unternehmen sind nun gefordert, klare Regeln zur Erreichbarkeit zu etablieren und deren Auswirkungen in der Gefährdungsbeurteilung kritisch zu prüfen.

Digitale Verdichtung überfordert die Konzentration

Eng damit verbunden ist das Phänomen der digitalen Verdichtung. Die permanente Flut aus E-Mails, Messenger-Nachrichten und Videokonferenzen erzeugt einen konstanten Strom an Impulsen. Diese Arbeitsintensivierung beeinträchtigt die Konzentration und verstärkt das Gefühl von Zeitdruck. Die Gefährdungsbeurteilung muss daher analysieren, ob die Arbeitsgestaltung ausreichend Phasen für ungestörtes Arbeiten und kognitive Entlastung vorsieht.

Rechtliche Konsequenzen bei mangelhafter Umsetzung

Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Fehlende oder nur pro forma durchgeführte Beurteilungen können nach § 25 ArbSchG geahndet werden. Der verschärfte Fokus der Behörden erhöht den Druck, den gesamten Prozess – von der Ermittlung bis zur Dokumentation – sorgfältig zu gestalten. Betriebsräte haben ein wesentliches Mitspracherecht und können die ordnungsgemäße Durchführung einfordern.

Prävention wird zum kontinuierlichen Prozess

Die intensivierte Fokussierung ist eine Reaktion auf die Realität der digitalisierten Arbeitswelt. Experten sehen darin einen notwendigen Schritt. Für Unternehmen bedeutet dies: Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Die Einbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und zunehmend auch Psychologen wird zum Standard für ein wirksames Gesundheitsmanagement.

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