Arbeitsschutz: Fünf-Prozent-Kontrollquote wird ab heute Pflicht
01.01.2026 - 20:43:12Seit dem 1. Januar 2026 müssen Behörden jährlich fünf Prozent aller Unternehmen prüfen. Die verschärften Kontrollen erhöhen das Risiko für Bußgelder und setzen Betriebe unter Handlungsdruck.
Ab sofort müssen die Behörden jedes Jahr mindestens fünf Prozent aller Betriebe prüfen. Die Übergangsfrist für das verschärfte Arbeitsschutzkontrollgesetz ist ausgelaufen – und startet eine neue Ära der Überwachung. Für Unternehmen steigt das Risiko unangekündigter Besuche und hoher Bußgelder schlagartig.
Vom Ziel zur gesetzlichen Pflicht
Seit heute, dem 1. Januar 2026, ist die Fünf-Prozent-Quote keine Zielmarke mehr, sondern verbindliches Recht. Die Landesämter für Arbeitsschutz müssen nun jährlich mindestens jeden zwanzigsten Betrieb in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrollieren. Grundlage ist eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes aus dem Jahr 2020.
Die massive Ausweitung der Kontrolldichte markiert das Ende einer fünfjährigen Übergangsphase. Sie wurde als Reaktion auf die skandalösen Zustände in der Fleischindustrie während der Pandemie beschlossen. Damals hatten die Bundesländer bis 2026 Zeit, ihre Personalkapazitäten aufzubauen. Diese Schonfrist ist nun abgelaufen.
Die Kontrollen sollen risikobasiert erfolgen. Branchen mit hohem Gefährdungspotenzial wie das Baugewerbe, die Schwerindustrie oder die Logistik stehen damit ganz oben auf der Liste. Doch die Quote gilt für die gesamte Wirtschaft. Auch Bürobetriebe und kleine Unternehmen müssen sich erstmals seit Jahren auf stichprobenartige Überprüfungen einstellen.
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Bußgelder bis 30.000 Euro drohen
Die höhere Kontrolldichte setzt ein verschärftes Sanktionsregime durch. Bereits seit 2021 können Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden – doppelt so viel wie zuvor. Bislang blieb die abschreckende Wirkung jedoch begrenzt, da die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung gering war.
Mit der neuen Quote ändert sich diese Kalkulation grundlegend. Die Inspektoren werden künftig verstärkt prüfen:
* Ob die Gefährdungsbeurteilungen aktuell sind und auch psychische Belastungen erfassen.
* Die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen, oft anhand digitaler Aufzeichnungen.
* Die betriebliche Sicherheitsorganisation, etwa die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
Experten warnen: Der bisher oft praktizierte Grundsatz „Beraten vor Bestrafen“ könnte einem straferen Vorgehen weichen. Der Druck auf die Behörden, die Quote zu erfüllen, ist hoch.
Behörden unter Druck: Von 0,8 auf fünf Prozent
Die Umsetzung stellt die Länder vor enorme logistische Herausforderungen. Noch 2024 lag die bundesweite Kontrolldichte laut einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums bei nur 0,8 Prozent. Einige Bundesländer kamen sogar nur auf 0,6 Prozent. Bis zur jetzt geltenden Fünf-Prozent-Marke war es ein weiter Weg.
In den letzten Jahren haben die Länder hunderte neue Stellen für Arbeitsschutzinspektoren geschaffen und besetzt. Ob das reicht, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Das Gesetz sieht keine Ausnahmen bei Personalmangel vor. Verfehlt ein Land die Quote, drohen politischer Druck und mögliche Interventionen des Bundes.
Digitalisierung schafft Transparenz
Ein zentrales Element des neuen Systems ist die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei der BAuA. Sie überwacht die Einhaltung der Kontrollquote. Die Länder müssen ihre Prüfzahlen und -ergebnisse nun standardisiert digital melden.
Diese Transparenz soll verhindern, dass Unterdeckungen verschleiert werden. Für die Unternehmen hat dies eine konkrete Konsequenz: Ein Verstoß ist kein isoliertes Ereignis mehr. Die Daten werden zwischen Landesbehörden und den Berufsgenossenschaften geteilt. Entdeckte Mängel können so direkt zu höheren Versicherungsbeiträgen oder Regressforderungen führen.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die Schonzeit ist vorbei. Sicherheitsexperten raten Betrieben zu drei sofortigen Schritten:
1. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Sie muss alle aktuellen Betriebsrisiken abdecken – inklusive mobiler Arbeit und psychischer Belastungen.
2. Dokumentation überprüfen: Sind alle Unterweisungen und arbeitsmedizinischen Vorsorgen lückenlos dokumentiert und schnell auffindbar?
3. Ablauf für Kontrollbesuche festlegen: Wer empfängt die Inspektoren? Wer begleitet sie? Wo liegen welche Nachweise?
Die Botschaft des Gesetzgebers ist klar: Strengere Überwachung ist der neue Standard. Die Zeit der Vorbereitung ist abgelaufen.
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