Arbeitsschutz: Fünf-Prozent-Kontrollquote tritt in Kraft
01.01.2026 - 12:14:12Eine gesetzliche Mindestquote verpflichtet Behörden ab sofort zur jährlichen Kontrolle von fünf Prozent aller Betriebe. Dies stellt Bundesländer vor personelle Herausforderungen und erhöht für Unternehmen das Risiko unangekündigter Prüfungen.
Ab heute müssen die Behörden in Deutschland jedes Jahr mindestens fünf Prozent aller Betriebe auf Arbeitssicherheit überprüfen. Diese verbindliche Mindestquote im Arbeitsschutzkontrollgesetz markiert einen Systemwechsel – weg von freiwilligen Zielen, hin zu gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen.
Vom Skandal zum flächendeckenden Gesetz
Der heutige Stichtag ist das Ergebnis einer gesetzlichen Übergangsfrist, die 2020 nach den Corona-Ausbrüchen in der Fleischindustrie beschlossen wurde. Damals offenbarten skandalöse Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben massive Lücken in der staatlichen Überwachung. Während das Verbot von Werkverträgen in der Fleischbranche sofort Wirkung zeigte, sollte die allgemeine Kontrollquote schrittweise bis 2026 hochgefahren werden.
Länder unter Druck: Wer ist vorbereitet?
Die Umsetzung stellt die Bundesländer vor erhebliche Herausforderungen. Ein Zwischenbericht des Bundesarbeitsministeriums von 2024 zeigte: Kein Land hatte damals die Fünf-Prozent-Marke erreicht. Während Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt bei der „Kontrolldichte“ vorne lagen, hinkten andere deutlich hinterher.
„Der Personalmangel ist das Hauptproblem“, so eine Insiderin aus der Verwaltung. „Die Ausbildung neuer Aufsichtsbeamter dauert Monate, und der Bedarf ist enorm.“ Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz (BAuA) überwacht nun die Einhaltung der Quote. Bleiben Länder deutlich unter dem Ziel, könnte das politischen Zündstoff bieten.
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Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Betriebe steigt die Wahrscheinlichkeit einer unangekündigten Kontrolle durch das Gewerbeaufsichtsamt deutlich. Die Behörden setzen auf einen risikoorientierten Ansatz: Branchen mit hohem Gefährdungspotenzial wie Bau, Logistik oder Chemie bleiben im Fokus. Doch um die Quote zu erfüllen, werden auch Büros und Dienstleister häufiger kontrolliert als je zuvor.
Bei den Prüfungen stehen vier Punkte im Mittelpunkt:
* Die aktuelle Gefährdungsbeurteilung
* Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
* Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
* Die Organisation der betrieblichen Arbeitssicherheit
Die Strafen bei Verstößen wurden bereits 2021 verschärft: Höchstbußen stiegen von 15.000 auf 30.000 Euro. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch Wohnunterkünften für Saisonarbeiter – eine Regelung, die über die Fleischindustrie hinausreicht.
Qualität vor Quantität?
Verbände warnen vor oberflächlichen „Abhak-Kontrollen“, mit denen Länder nur ihre Quote erfüllen wollen. Das Arbeitsministerium betont dagegen Systemprüfungen, die das gesamte Sicherheitsmanagement eines Betriebs bewerten.
2027 steht die erste Evaluierung an. Dann wird sich zeigen, ob die Fünf-Prozent-Quote ausreicht oder nachjustiert werden muss. Für Unternehmen gilt ab heute: Die Schonfrist ist vorbei. Wer seine Dokumentation nicht in Ordnung hat, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Betriebsstörungen durch behördliche Auflagen.
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