Arbeitsschutz: Deutsche Betriebe müssen 2026 mit mehr Kontrollen rechnen
18.01.2026 - 20:12:12Die deutschen Arbeitsschutzbehörden schärfen ihre Kontrollen. Im Fokus steht die Qualität der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben.
Ein aktueller Beschluss vom 15. Januar 2026 bestätigt, dass Unternehmen sich auf eine höhere Frequenz von angekündigten und unangekündigten Prüfungen einstellen müssen. Verantwortlich sind die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Hinter der verschärften Überwachung steht ein strategischer Kurswechsel: Die Behörden wollen durchsetzen, dass Sicherheit am Arbeitsplatz aktiv gelebt wird – und nicht nur als lästige Papiertiger-Pflicht abgehakt wird. Im Kern prüfen die Kontrolleure, wie systematisch Betriebe Gefahren für ihre Beschäftigten identifizieren, bewerten und beseitigen.
Der Anstieg der Kontrollaktivität wird durch neue und verschärfte Rechtsrahmen getrieben, die 2026 in Kraft treten. Ein Haupttreiber ist die flächendeckende Umsetzung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Es schreibt vor, dass spätestens 2026 mindestens fünf Prozent aller Betriebe in einem Bundesland jährlich überprüft werden müssen. Diese gesetzliche Quote erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung für Unternehmen aller Größen deutlich.
Verstärkt wird dieser Fokus durch die überarbeitete DGUV Vorschrift 2. Diese zentrale Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sie unterstreicht die fundamentale Rolle der Gefährdungsbeurteilung neu. Für kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern, die alternative Betreuungsmodelle wählen, ist nun eine verpflichtende „Selbstauskunft zur Gefährdungsbeurteilung“ erforderlich. Sie muss bestätigen, dass eine ordnungsgemäße Bewertung durchgeführt und aktuell dokumentiert wird. Damit wird eine nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung zur unverzichtbaren Voraussetzung für die Compliance.
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Das prüfen die Kontrolleure konkret
Bei den verschärften Audits tauchen die Prüfer tief in die praktische Anwendung des Arbeitsschutzrechts ein. Das Hauptdokument unter der Lupe ist die Gefährdungsbeurteilung selbst. Die Kontrolleure prüfen nicht nur, ob sie existiert, sondern vor allem ihre Qualität, Vollständigkeit und Aktualität. Experten zufolge gehen die Behörden über oberflächliche Checks hinaus. Sie wollen sicherstellen, dass diese Dokumente nicht veraltet oder nur „pro forma“ erstellt sind.
- Umfassende Gefahrenidentifikation: Sie muss alle physischen, chemischen und biologischen Gefahren abdecken – sowie den zunehmend wichtigen Bereich der psychischen Belastungen.
- Klare Dokumentation: Dazu gehören Nachweise über regelmäßige Sicherheitsunterweisungen der Mitarbeiter, Protokolle von Arbeitsschutzausschusssitzungen und die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten.
- Wirksame Schutzmaßnahmen: Es muss erkennbar sein, dass die identifizierten Risiken zu konkreten Schutzmaßnahmen geführt haben und deren Wirksamkeit regelmäßig überprüft wird.
- Aktuelle Aufzeichnungen: Die Beurteilungen müssen den aktuellen Arbeitsplatz abbilden, inklusive neuer Maschinen, Stoffe oder Arbeitsprozesse wie mobiles Arbeiten.
Neue Regeln und Unterstützung für KMU
Während das Kontrollregime strenger wird, bietet die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 auch neue Unterstützungsformen, besonders für kleinere Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2026 wurde die Schwelle für den Zugang zu vereinfachten Betreuungsmodellen von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben. Diese Änderung ermöglicht es deutlich mehr kleinen Betrieben, von flexibleren und oft kostengünstigeren Compliance-Wegen zu profitieren, wie etwa dem „Kompetenzzentren-Modell“ einiger Unfallversicherungsträger.
Diese vereinfachten Modelle heben jedoch nicht die Pflicht zu einer gründlichen Gefährdungsbeurteilung auf. Stattdessen dient die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Werkzeug, um den spezifischen, maßgeschneiderten Beratungsbedarf des Betriebs durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestimmen. Das unterstreicht die Kernbotschaft der Behörden: Unabhängig von der Betriebsgröße ist eine solide und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung der Grundstein der gesamten Arbeitsschutzstrategie.
Paradigmenwechsel: Von reaktiv zu präventiv
Das koordinierte Vorgehen der deutschen Aufsichtsbehörden markiert einen bedeutenden Paradigmenwechsel in der Durchsetzung des Arbeitsschutzes. Es geht weg von einem reaktiven, meldeorientierten Ansatz hin zu einer Kultur der proaktiven, systematischen Prävention. Das Ziel ist, dass Unternehmen die Prinzipien des Arbeitsschutzgesetzes vollständig in ihren täglichen Betrieb integrieren.
Für die Betriebe bedeutet das: Eine nachlässige oder oberflächliche Gefährdungsbeurteilung birgt nun ein deutlich höheres Compliance-Risiko. Die potenziellen Folgen reichen von Bußgeldern bis zu Betriebsbeschränkungen. Experten sehen in dieser Entwicklung aber auch eine Chance. Betriebe, die diese Anforderung ernst nehmen, können eine stärkere Sicherheitskultur aufbauen. Diese ist mit Vorteilen wie geringerer Mitarbeiterabwesenheit, höherer Produktivität und einem attraktiveren Arbeitgeberprofil verbunden.
Ausblick: Jetzt handeln, nicht warten
Der Ausblick für 2026 ist klar: Unternehmen sollten nicht warten, bis der Kontrolleur vor der Tür steht. Sie werden dringend dazu aufgefordert, umgehend ihre Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen, zu aktualisieren und umfassend zu dokumentieren. Dazu gehört, dass die Beurteilungen für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten aktuell sind und alle umgesetzten Schutzmaßnahmen festgehalten werden.
Die regulatorische Landschaft bleibt dynamisch. Institutionen wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die DGUV veröffentlichen kontinuierlich aktualisierte Regeln und Leitfäden. Der nationale Fokus auf Best Practices wird zudem durch Veranstaltungen wie die Verleihung des Deutschen Gefahrstoffschutzpreises im Herbst 2026 unterstrichen, der vorbildliche Arbeitsschutzlösungen auszeichnet. Die proaktive Auseinandersetzung mit diesen Anforderungen ist keine bloße Empfehlung mehr, sondern ein essenzieller Bestandteil resilienter und rechtssicherer Geschäftstätigkeit in Deutschland.
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