Arbeitsschutz: Bei Frost unter -5 Grad greift die Pflicht zur Kälteschutzkleidung
07.01.2026 - 18:52:12Deutschland erlebt einen extremen Wintereinbruch – und parallel tritt ein verschärftes Kontrollgesetz in Kraft. Für Unternehmen mit Außenarbeitsplätzen wird die Einhaltung der PSA-Vorschriften damit zur dringenden Prüfungsfrage.
Berlin, 7. Januar 2026 – Deutschland bibbert. Während eine extreme Kältefront das Land im Griff hat, stehen Arbeitgeber unter verschärftem Druck. Denn mit dem Jahreswechsel 2026 ist nicht nur das Thermometer eingebrochen, sondern auch die gesetzliche Kontrolldichte gestiegen. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sieht ab sofort eine Mindestprüfquote von fünf Prozent aller Betriebe pro Jahr vor. Die Behörden werden diese Quote voraussichtlich rigoros durchsetzen – besonders jetzt, da der Deutsche Wetterdienst (DWD) lebensbedrohliche Temperaturen meldet.
Die kritische Grenze: Ab minus fünf Grad wird es ernst
Der DWD bestätigt für weite Teile Deutschlands derzeit Tageshöchsttemperaturen zwischen -5 und -10 Grad Celsius. Der Wind kann die gefühlte Temperatur noch deutlich tiefer treiben. Dieser Wert markiert eine kritische Schwelle im deutschen Arbeitsschutzrecht. Ab -5°C reicht einfache Wetterschutzkleidung (DIN EN 343) gesetzlich nicht mehr aus. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, zertifizierte Kälteschutzkleidung (DIN EN 342) bereitzustellen.
Diese spezielle PSA ist darauf ausgelegt, gegen die Kombination aus Nässe, Wind und extremen Minustemperaturen zu schützen. Die Gewerkschaft IG Metall hat am 6. Januar 2026 in einer Handlungsanweisung klargestellt: Die Bereitstellung dieser Ausrüstung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. Der Betriebsrat hat zudem ein verbindliches Mitbestimmungsrecht bei Auswahl und Nutzung.
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2026: Das Jahr der verschärften Kontrollen
Dieser Winter unterscheidet sich von den vorherigen durch die volle Wirksamkeit des Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Die Bundesländer müssen ab diesem Jahr die Mindestprüfquote von fünf Prozent erreichen. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass die Gewerbeaufsichtsämter in der aktuellen Kälteperiode besonders risikoreiche Sektoren wie Bau, Logistik und Landwirtschaft ins Visier nehmen werden. Verstöße können zu sofortigen Betriebsstilllegungen und hohen Bußgeldern führen.
Zusätzlich ist seit dem 1. Januar 2026 eine überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Arbeitgeber müssen prüfen, ob ihre bestehenden Betreuungsverträge dem neuen Standard entsprechen – diese Fachleute sind oft die erste Instanz, die mangelhafte Winter-PSA identifiziert.
Was echte Kälteschutzkleidung ausmacht
Einhaltung bedeutet mehr, als nur dicke Jacken auszugeben. Die DGUV Regel 112-189 definiert klare Kriterien:
* Spezifische Wärmedämmung: Die Kleidung muss bestimmte Isolationswerte erfüllen, die an die Tätigkeit und Expositionsdauer angepasst sind.
* Das Zwiebelprinzip: Oft reicht eine Jacke nicht aus. Empfohlen wird ein Schichtsystem aus Thermounterwäsche, isolierender Mittel- und winddichter Außenschicht.
* Schutz der Extremitäten: Hände und Füße brauchen besondere Aufmerksamkeit. Sicherheitshandschuhe müssen vor Kontaktkälte schützen (DIN EN 511), ohne die Bewegungsfreiheit für Maschinenbedienung einzuschränken.
Ein Grundsatz des deutschen Arbeitsrechts bleibt unverändert: Die Kosten für diese verpflichtende PSA trägt zu 100 Prozent der Arbeitgeber. Von Mitarbeitern darf weder ein finanzieller Beitrag verlangt noch private Winterkleidung als Ersatz akzeptiert werden. Auch die Zeit zum An- und Ablegen der Spezialkleidung gilt grundsätzlich als Arbeitszeit.
Engpässe am Markt und verschärfte Perspektive
Die Nachfrage nach zertifizierter Kälteschutz-PSA ist in der ersten Januarwoche 2026 sprunghaft angestiegen. Lieferanten melden knappe Lagerbestände bei Hochleistungs-Thermostiefeln und Overalls nach DIN EN 342. Unternehmen, die ihre Ausrüstung nicht bereits im vierten Quartal 2025 beschafft haben, könnten jetzt mit Lieferengpässen konfrontiert sein, die ihren legalen Betrieb während des Frostes gefährden.
Die Wetterprognosen sagen anhaltende Kälte bis Mitte Januar voraus. Mit den nun voll wirksamen Kontrollquoten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes hat sich das Risikoprofil für nicht konforme Unternehmen dramatisch verschoben. Die Ära lascher Durchsetzung bei saisonaler Schutzausrüstung scheint vorbei. 2026 wird der Kälteschutz zu einer harten Compliance-Kennzahl, die geprüft, gemessen und mit Bußgeldern belegt wird.
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