Arbeitsschutz, Kontrollen

Arbeitsschutz 2026: Mehr Kontrollen, strengere Regeln für Büros

31.12.2025 - 18:23:12

Ab Januar 2026 gelten schärfere Kontrollquoten und ergonomische Vorgaben für Büros. Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen prüfungssicher dokumentieren.

Deutsche Unternehmen müssen sich zum Jahreswechsel auf schärfere Kontrollen und neue ergonomische Vorgaben einstellen. Während die Bundesregierung Bürokratie abbauen will, erhöhen die Aufsichtsbehörden gleichzeitig die Inspektionsquoten. Der Fokus liegt auf der Gefährdungsbeurteilung und der Einhaltung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Staatliche Kontrollen werden massiv ausgeweitet

Ab dem 1. Januar 2026 greift eine verschärfte Regelung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Wie die Ärzte Zeitung berichtete, müssen die Landesbehörden künftig mindestens fünf Prozent aller registrierten Betriebe pro Jahr überprüfen. Bisher gab es keine verbindliche Mindestquote.

Im Zentrum der Prüfungen steht die Gefährdungsbeurteilung. Die Kontrolleure werden nicht nur die Existenz dieser Dokumente prüfen, sondern auch deren Qualität und Aktualität bewerten. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Risikobewertungen „gewissenhaft und ordnungsgemäß“ durchgeführt wurden. Besonderes Augenmerk liegt auf den räumlichen und ergonomischen Vorgaben der ASR A1.2 zu Raumabmessungen und Bewegungsflächen.

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Bürokratieabbau mit doppelter Wirkung

Parallel zu den strengeren Kontrollen plant die Bundesregierung Entlastungen für die Wirtschaft. Laut einem Spiegel-Bericht soll die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für kleinere Unternehmen entfallen. Diese Maßnahme könnte der Wirtschaft jährlich etwa 135 Millionen Euro ersparen.

Experten warnen jedoch: Weniger bürokratische Vorgaben bedeuten nicht niedrigere Sicherheitsstandards. Im Gegenteil – gerade in kleinen Betrieben ohne verpflichtenden Sicherheitsbeauftragten liegt die Verantwortung nun vollständig beim Unternehmer. Die Gefährdungsbeurteilung wird zum zentralen Nachweis gegenüber den staatlichen Prüfern. Eine lückenhafte Dokumentation kann schnell zu hohen Bußgeldern führen.

ASR A1.2: Der ergonomische Maßstab für jedes Büro

Die Technische Regel ASR A1.2 gewinnt durch die neuen Kontrollen erheblich an Bedeutung. Sie legt verbindliche Mindestmaße für Arbeitsräume und Bewegungsflächen fest, um gesundheitliche Belastungen der Mitarbeiter zu vermeiden.

Für klassische Büroarbeitsplätze gilt allgemein eine Fläche von 8 bis 10 Quadratmetern pro Person. In Großraumbüros sind aufgrund notwendiger Laufwege und Schallschutzmaßnahmen oft sogar 12 bis 15 Quadratmeter pro Arbeitsplatz erforderlich. Zusätzlich muss an jedem Arbeitsplatz eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5 Quadratmetern frei von Möbeln und Hindernissen bleiben. Diese Fläche muss mindestens einen Meter tief und einen Meter breit sein.

Werden diese Vorgaben in modernen, oft beengten „Agile Offices“ nicht eingehalten, drohen bei Kontrollen ab sofort Sanktionen. Die Inspektoren werden gezielt die Übereinstimmung zwischen dokumentierter Gefährdungsbeurteilung und der tatsächlichen Bürosituation prüfen.

Digitale Dokumentation wird zum Wettbewerbsvorteil

Neben den ergonomischen Vorgaben prägt die Digitalisierung die Arbeitssicherheit 2026. Unternehmen, die ihre Gefährdungsbeurteilungen und Nachweise zur ASR-A1.2-Einhaltung digital und aktuell vorhalten, sind im Vorteil. Bei einer unangekündigten Kontrolle entscheidet oft die Schnelligkeit, mit der die geforderten Dokumente vorgelegt werden können.

Auch neue Themen wie der Hitzeschutz für Beschäftigte im Freien – in Österreich tritt dazu am 1. Januar eine eigene Verordnung in Kraft – müssen in die Risikobewertung einfließen. Der regulatorische Rahmen im DACH-Raum entwickelt sich stetig weiter.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die erste Welle der neuen Kontrollen wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 beginnen. Sicherheitsexperten raten zu diesen sofortigen Maßnahmen:

  1. Büroflächen überprüfen: Messen Sie die Arbeitsplätze physisch nach. Halten sie die Mindestvorgaben der ASR A1.2 ein?
  2. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Dokumentieren Sie explizit die Einhaltung der ASR A1.2 und berücksichtigen Sie alle aktuellen rechtlichen Änderungen.
  3. Inspections vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass alle Sicherheitsdokumente jederzeit zugänglich und auf dem neuesten Stand sind.

Das neue Jahr beginnt mit einer Zäsur im deutschen Arbeitsschutz. Die Devise lautet: Weniger interne Bürokratie, aber mehr externe Überwachung und eine verschärfte Beweispflicht für gesunde Arbeitsbedingungen.

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