Arbeitsschutz 2026: KMU im Visier der Behörden
29.01.2026 - 18:13:12Deutsche Mittelständler müssen ihre Compliance-Strukturen dringend überprüfen. Eine neue Mindestquote für Betriebsprüfungen und aktualisierte Unfallverhütungsvorschriften erhöhen den Druck erheblich. Die Jahresplanung ist der entscheidende Moment, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.
5-Prozent-Mindestquote: Jetzt wird risikoorientiert geprüft
Seit 1. Januar 2026 gilt eine gesetzliche Neuerung mit großer Wirkung: Die Arbeitsschutzbehörden der Länder müssen jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe kontrollieren. Die Auswahl erfolgt risikoorientiert. Branchen mit hohem Gefährdungspotenzial – etwa Bau, Logistik oder Chemie – rücken damit stärker ins Visier der Prüfer.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet das: Die Annahme, als kleiner Betrieb nicht kontrolliert zu werden, ist überholt. Im Fokus einer behördlichen Besichtigung stehen stets die Gefährdungsbeurteilung, die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die dokumentierten Notfallmaßnahmen. Die Jahresplanung sollte daher eine gründliche Überprüfung dieser Kernbereiche beinhalten.
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DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte
Parallel zum erhöhten Kontrolldruck treten aktualisierte Vorschriften in Kraft. Mehrere große Berufsgenossenschaften setzen seit Jahresbeginn die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 um. Betroffen sind unter anderem die Branchen Nahrungsmittel, Gastgewerbe, Logistik und chemische Industrie.
Die Neufassung soll die Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung praxisnäher gestalten. Für KMU heißt das: Sie müssen die spezifischen Anforderungen ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft prüfen und ihre Betreuungsmodelle möglicherweise anpassen. Die korrekte Umsetzung ist ein zentraler Bewertungsmaßstab bei behördlichen Prüfungen.
Gefährdungsbeurteilung: Das Herzstück steht auf dem Prüfstand
Unabhängig von neuen Vorschriften bleibt die Gefährdungsbeurteilung das unverzichtbare Kernelement. Sie ist die Grundlage aller Schutzmaßnahmen und steht bei jeder Kontrolle im Mittelpunkt. Für 2026 sollten Unternehmen eine umfassende Revision einplanen.
Dabei geht es nicht mehr nur um klassische physische Risiken. Auch psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit oder Konflikte im Team müssen systematisch erfasst werden. Eine lückenhafte oder veraltete Dokumentation stellt eines der größten Haftungsrisiken für Geschäftsführer dar und kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Entlastung in Sicht? Politik plant höhere Schwellenwerte
Trotz des wachsenden Prüfdrucks zeichnet sich an einer Stelle Entlastung ab: Das Bundesarbeitsministerium plant, die Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben. Die Verabschiedung wird für das zweite Quartal 2026 erwartet.
Gleichzeitig bringen Digitalisierung und neue EU-Richtlinien weitere Themen auf die Agenda. Für KMU wird es immer wichtiger, eine integrierte Strategie zu entwickeln, die Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umwelt-Compliance verbindet. Die Weichen für ein rechtssicheres Jahr 2026 müssen jetzt gestellt werden.
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