Arbeitsrecht: Online-Krankmeldungen werden zum Kündigungsrisiko
11.01.2026 - 10:14:12Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online beantragt, ohne Arztkontakt zu haben, riskiert die fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm in einer Grundsatzentscheidung klargestellt. Parallel verschärft der Bundesarbeitsgerichtshof die Anforderungen an den Nachweis bei häufigen Kurzerkrankungen. Für Arbeitnehmer wird der Winter 2026 so zur rechtlichen Bewährungsprobe.
Der digitale Arztbesuch als Vertrauensbruch
Ausschlaggebend für das Urteil des LAG Hamm war nicht die tatsächliche Erkrankung, sondern die Art der Beschaffung des Attests. Das Gericht bestätigte eine fristlose Kündigung, weil der Mitarbeiter über ein Online-Portal ein Dokument erzeugt hatte, das einen nie stattgefundenen Arzt-Patienten-Kontakt suggerierte. Dieser betrügerische Weg zerstöre das für jedes Arbeitsverhältnis nötige Grundvertrauen, so die Richter.
Rechtsexperten warnen: Die Entscheidung zieht eine scharfe Trennlinie zwischen legalen Telemedizin-Angeboten und rein automatisierten Formular-Diensten. „Die vermeintliche Safe-Harbor-Regelung für digitale Krankschreibungen existiert so nicht mehr“, kommentiert ein Anwalt für Arbeitsrecht. Arbeitgeberverbände wie der aus Lüneburg weisen bereits intensiv auf das Urteil hin.
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BAG erschwert Nachweis bei Kurzerkrankungen
Gleichzeitig verschärft der Bundesarbeitsgerichtshof seine Rechtsprechung zum Beweiswert von Attesten. Steht eine „Gesamtschau“ der Umstände im Raum – etwa auffällige Fehlzeiten an Brückentagen oder regelmäßig montags –, kann die Vermutung für die Richtigkeit der Krankschreibung „erschüttert“ werden.
Die Konsequenz für den Arbeitnehmer ist drastisch: Liegt eine solche Erschütterung vor, kehrt sich die Beweislast um. Der Mitarbeiter muss dann vor Gericht detailliert Symptome und Behandlung offenlegen, oft unter Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht. Viele Verfahren scheitern bereits an dieser Hürde.
Drei-Stufen-Test bleibt, aber die Hürden steigen
Die materiellen Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung bleiben im Kern bestehen. Nach wie vor müssen Arbeitgeber den dreistufigen Prüfungsmaßstab erfüllen: eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Störungen und eine überwiegende Interessenabwägung zu ihren Gunsten.
Doch gerade die zweite Stufe – die betrieblichen Auswirkungen – gewinnt an Schärfe. Angesichts der aktuellen Krankheitswelle dokumentieren Unternehmen nun akribischer, welche konkreten Störungen und Kosten durch unplanbare Ausfälle entstehen. Die Schwelle für eine „erhebliche Beeinträchtigung“ wird damit faktisch gesenkt.
Politischer Streit im Hintergrund
Die rechtliche Entwicklung fällt in eine hitzige politische Debatte. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert unter ihrem Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt. Die wirtschaftliche Lage sei „kritisch“, notwendige Anpassungen dürften nicht ausbleiben.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kontert scharf. Vorstandsmitglied Anja Piel wirft den Arbeitgebern vor, mit der „Blaumachen-Debatte“ von den eigentlichen Problemen abzulenken. Die Diskussion um „Telefon-AUs“ verkenne die strukturellen Ursachen von Krankmeldungen, wie Überlastung und Personalmangel im Gesundheitswesen.
Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
Für Unternehmen bedeutet die neue Rechtslage: Muster bei Fehlzeiten genau dokumentieren und betriebliche Folgen konkret beziffern. Die aktuelle Rechtsprechung bietet schärfere Werkzeuge gegen missbräuchliche Krankschreibungen.
Für Beschäftigte gilt: Bei echten Erkrankungen ist der persönliche Arztbesuch rechtlich deutlich sicherer als reine Online-Formulare. Bei wiederkehrenden gesundheitlichen Problemen sollte aktiv das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gesucht werden. Eine verweigerte BEM-Teilnahme ist einer der schnellsten Wege zu einer wirksamen Kündigung.
Rechtsexperten rechnen für das Frühjahr mit einer Welle neuer Gerichtsverfahren. Die strengeren Maßstäbe des BAG werden dann erstmals auf die Winter-Ausfälle 2026 angewendet. Der „Winter der Dokumentation“ hat gerade erst begonnen.
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