Arbeitsrecht, Fälschung

Arbeitsrecht: Fälschung vor Gericht führt zur fristlosen Kündigung

29.01.2026 - 17:00:12

Ein gefälschter Vertrag vor Gericht zerstört den nötigen Vertrauensgrundsatz – und kostet den Job. Das belegt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Es bestätigt: Wer im Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber bewusst falsche Tatsachen vorträgt oder Dokumente fälscht, riskiert die sofortige Kündigung. Damit wird prozessualer Betrug als wichtiger Kündigungsgrund gestärkt.

Der konkrete Fall zeigt, wie schnell aus einer Kündigungsschutzklage ein existenzielles Risiko wird. Ein langjähriger Mitarbeiter, zuletzt Filialleiter, erhielt eine ordentliche Kündigung. Dagegen klagte er – und forderte zusätzlich Nachzahlungen von Bonusansprüchen aus mehreren Jahren. Zur Begründung legte er dem Gericht einen angeblich 2016 geschlossenen Arbeitsvertrag vor.

Der Arbeitgeber widersprach heftig: Dieser Vertrag sei nie wirksam geworden und stelle einen Versuch dar, das Gericht zu täuschen. Als Reaktion auf diesen mutmaßlichen Prozessbetrug sprach das Unternehmen eine zweite, außerordentliche Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht und bestätigte die fristlose Entlassung.

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Wo die Loyalitätspflicht endet: Falsche Tatsachen sind kein Kavaliersdelikt

Die rechtliche Begründung des Gerichts zieht eine klare Grenze. Ein Arbeitnehmer darf seine Rechtsauffassung vertreten, selbst wenn sie später als falsch bewertet wird. Das ist Teil des rechtlichen Gehörs. Wer jedoch vorsätzlich unwahre Tatsachen behauptet oder gefälschte Beweismittel vorlegt, um einen Vorteil zu erlangen, überschreitet eine rote Linie.

Diese Handlung stellt eine schwere Verletzung der Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB dar. Ein solcher Vertrauensbruch ist ein „wichtiger Grund“ im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Für den Arbeitgeber wird es unzumutbar, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Der Versuch, eine Justizbehörde zu täuschen, zerstört die Vertrauensbasis endgültig.

Dokumentenbetrug hat hohen Preis: Auch gefälschte AU führt zur Kündigung

Die Rechtsprechung geht noch weiter. Nur einen Tag vor dem Niedersachsen-Urteil, am 26. Januar 2026, bestätigte das Landesarbeitsgericht Hamm eine fristlose Kündigung wegen eines gefälschten Attests. Ein IT-Mitarbeiter hatte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht, die er ohne Arztkontakt bei einem Online-Anbieter erworben hatte.

Das Gericht wertete dies als arglistige Täuschung und schwerwiegenden Vertrauensbruch. Es hob das für den Arbeitnehmer günstige Urteil der Vorinstanz auf. Beide Fälle signalisieren eine klare Tendenz: Gerichte nehmen Dokumentenfälschungen und Täuschungsversuche – ob im Prozess oder im Arbeitsalltag – äußerst ernst. Der Kern bleibt stets die Zerstörung des notwendigen Vertrauens.

Klare Warnung an Arbeitnehmer: Das Mittel ist entscheidend

Die Urteile sind eine unmissverständliche Botschaft an alle Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz bietet starken Schutz, aber keinen Freibrief für Täuschung. Ein prozessualer Betrug wird nicht als Kavaliersdelikt, sondern als fundamentaler Angriff auf die Rechtsordnung und das Arbeitsverhältnis gewertet. Neben dem Jobverlust droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs.

Für Arbeitgeber bedeuten die Urteile mehr Rechtssicherheit. Sie erhalten eine klare Handlungsgrundlage, um bei nachgewiesener arglistiger Täuschung konsequent zu reagieren. Die Beweislast für die vorsätzliche Täuschung liegt jedoch nach wie vor bei ihnen. Sie müssen den Betrugsvorwurf substantiiert darlegen und beweisen können.

Ausblick: Wahrheitspflicht wird zum zentralen Faktor

Die aktuelle Rechtsprechung unterstreicht: Wahrhaftigkeit und prozessuale Fairness sind nicht verhandelbar. Wer vor Gericht zieht, muss seine Forderungen auf eine solide und wahrheitsgemäße Tatsachengrundlage stellen. Das Risiko, nicht nur den Prozess, sondern auch die Stelle zu verlieren, ist ein starkes Mittel zur Ehrlichkeit.

Es ist zu erwarten, dass Arbeitgeber bei klaren Indizien für Täuschungsversuche künftig schneller zur außerordentlichen Kündigung greifen werden. Die Gerichte haben signalisiert, dass sie in solchen Fällen von eklatantem Fehlverhalten die Waage zugunsten des Arbeitgebers neigen. Die Pflicht zur Loyalität bleibt der unverrückbare Maßstab.

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