Arbeitsrecht, Höherer

Arbeitsrecht 2026: Höherer Mindestlohn, strengere Überstunden-Regeln

02.01.2026 - 03:14:12

Trotz steigendem Mindestlohn und neuer Zeiterfassungspflicht müssen Arbeitnehmer Überstunden weiterhin beweisen. Teilzeitkräfte profitieren von Zuschlägen ab der ersten Stunde.

Deutsche Unternehmen starten mit höheren Personalkosten, aber unverändert strengen Nachweispflichten für Überstunden ins neue Jahr. Während der Mindestlohn auf 13,90 Euro steigt, bleibt die Beweislast bei Arbeitnehmern.

Elektronische Zeiterfassung schützt nicht vor Überstunden

Viele Arbeitgeber hofften, dass die seit 2022 verpflichtende elektronische Zeiterfassung automatisch zu Überstunden-Zahlungen führen würde. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Erwartung kassiert. In einem Grundsatzurteil vom 12. Februar 2025 stellte das Gericht klar: Ein digitaler Stempel allein reicht nicht.

„Die Pflicht zur Zeiterfassung ist nicht gleichzusetzen mit der Pflicht zur Bezahlung“, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte. Arbeitnehmer müssen nach wie vor beweisen, dass Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. Ein einfacher Log-Eintrag, der längere Anwesenheit zeigt, genügt vor Gericht nicht. Das schützt Unternehmen vor automatischen Ansprüchen, stellt Beschäftigte aber vor hohe Hürden.

Anzeige

Die Pflicht zur Zeiterfassung ist zwar gesetzlich verankert – doch ein einfacher Log‑Eintrag genügt vor Gericht oft nicht. Arbeitgeber sollten jetzt handeln: Unser kostenloses E‑Book zur Arbeitszeiterfassung erklärt Schritt für Schritt, welche Dokumentation wirklich zählt, liefert einsatzbereite Vorlagen für Stundenzettel, Protokolle zu Arbeitsanweisungen und Checklisten für Ihre Payroll‑Software. So reduzieren Sie Klage‑ und Bußgeldrisiken und machen Ihre Zeiterfassung praxistauglich. Arbeitszeiterfassung jetzt rechtssicher umsetzen

Teilzeitkräfte im Vorteil: Zuschläge ab erster Stunde

Eine wichtige Änderung betrifft Teilzeitbeschäftigte. Das BAG urteilte bereits im Dezember 2024, dass diese Überstundenzuschläge ab der ersten Stunde über ihrer vertraglichen Arbeitszeit erhalten müssen – vorausgesetzt, Vollzeitkräfte bekommen solche Zuschläge.

Bisher zahlten viele Unternehmen Teilzeitkräften erst Zuschläge, wenn sie die Vollzeit-Stundengrenze überschritten. Diese Praxis wertete das Gericht als diskriminierend, da sie überproportional Frauen benachteiligt. Für 2026 bedeutet das: Eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden hat bei 22 geleisteten Stunden Anspruch auf Überstundenzuschlag für diese zwei Stunden.

Gesetzesreformen lassen weiter auf sich warten

Trotz Gerüchten trat das geplante „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“ nicht zum Jahresbeginn in Kraft. Die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge bleibt vorerst ein Entwurf. Auch das „Arbeitszeiterfassungsgesetz“ mit Details zur Umsetzung der Aufzeichnungspflicht liegt noch nicht vor.

„Unternehmen sollten sich nicht auf angekündigte Steuervorteile verlassen“, warnt eine Steuerberaterin. Die aktuelle Rechtslage entspricht der von 2025. Vorsicht ist bei Payroll-Software geboten, die möglicherweise bereits nicht geltende Regelungen anwendet.

Finanzielle Belastung steigt deutlich

Die Personalkosten steigen 2026 spürbar. Der Mindestlohn erhöhte sich auf 13,90 Euro pro Stunde – eine Steigerung von über einem Euro gegenüber 2025. Das wirkt sich auch auf Überstundenberechnungen aus, da sich Zuschläge auf diesen höheren Basissatz beziehen.

Parallel stieg die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Bei Mindestlohn können geringfügig Beschäftigte damit etwa 43 Stunden im Monat arbeiten. Für besser Verdienende erhöten sich die Beitragsbemessungsgrenzen: In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt sie jetzt bei 5.812,50 Euro monatlich, in der Rentenversicherung bei 8.450 Euro.

Nächste Herausforderung: EU-Transparenzrichtlinie

Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Lohntransparenzrichtlinie umsetzen. Unternehmen werden dann durchschnittliche Vergütungen offenlegen müssen und Geheimhaltungsklauseln verbieten. Zwar ändert dies nichts an den Nachweispflichten für Überstunden, könnte aber Diskriminierungsklagen erleichtern.

Die Botschaft des Bundesarbeitsgerichts bleibt klar: Zeiterfassung ist Pflicht, Bezahlung erfordert Nachweis der Anordnung. Für Unternehmen wird die konsequente Dokumentation von Arbeitsanweisungen zur wichtigsten Verteidigung gegen steigende Personalkosten.

Anzeige

PS: Ein digitaler Stempel reicht vor Gericht nicht – wissen Sie, welche Nachweise zählen? Der kostenlose Praxis‑Leitfaden zeigt, wie Sie Überstunden rechtssicher anordnen und dokumentieren, welche Nachweise Teilzeitkräfte stärken und welche Vorlagen Personaler sofort nutzen können. Mit Praxisbeispielen speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Sofort umsetzbare Muster sparen Zeit und schützen vor Nachzahlungen. Jetzt E-Book zur Arbeitszeiterfassung herunterladen

@ boerse-global.de