Arbeitsrecht 2026: Die Schonfrist ist vorbei
03.01.2026 - 03:22:12Seit Jahresbeginn gelten ein höherer Mindestlohn und eine neue Minijob-Grenze, die sofortige Vertragsanpassungen erfordern. Zudem steht die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bevor.
Deutsche Unternehmen müssen ihre Lohnsysteme und Verträge sofort anpassen. Neue Mindestlohn- und Minijob-Regeln sind seit dem 1. Januar verbindlich – die erste Gehaltsabrechnung des Jahres wird zum Stichtag.
Mindestlohn und Minijob-Grenze: Sofort handeln
Ab dem Jahreswechsel gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Diese Erhöhung zieht automatisch eine Anpassung der Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich nach sich. Für Personalabteilungen bedeutet das akuten Handlungsbedarf.
Verträge für Minijobber mit festen Stunden müssen umgehend geprüft werden. Ein Beispiel macht das Risiko deutlich: Bei 43 Arbeitsstunden im Monat zum neuen Mindestlohn liegt das Einkommen bereits nahe an der 603-Euro-Grenze. Jede zusätzliche Stunde kann den Beschäftigten unfreiwillig in ein sozialversicherungspflichtiges Midijob-Verhältnis katapultieren – mit rückwirkenden Beitragsnachforderungen.
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„Die Frist für diese Anpassungen ist faktisch jetzt abgelaufen“, warnt ein Compliance-Experte. Die ersten Gehaltsabrechnungen für 2026 werden bereits vorbereitet. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) weisen darauf hin, dass Kontrollen besonders auf die korrekte Umsetzung ab dem 1. Januar abzielen werden.
Transparenz und Digitalisierung: Die nächsten Herausforderungen
Während die Lohnanpassungen sofortiges Handeln erfordern, rückt bereits die nächste große Deadline in den Blick: die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie für gleiches Entgelt. Sie soll bis Juni 2026 in nationales Recht gegossen werden.
Unternehmen sollten daher bereits heute damit beginnen, objektive und geschlechtsneutrale Vergütungsstrukturen aufzubauen. Die Richtlinie wird Beschäftigten umfangreiche Auskunftsrechte einräumen und im Falle von Diskriminierungsvorwürfen die Beweislast umkehren. Juristen raten: Wer erst im Juni mit einer „Fair-Pay“-Analyse beginnt, ist zu spät dran. Der letzte praktische Starttermin für diese komplexe Datenerhebung ist das erste Quartal 2026.
Parallel bleibt die Digitalisierung der Arbeitszeiterfassung ein drängendes Thema. Nach den Grundsatzurteilen des Bundesarbeitsgerichts wird 2026 mit einer endgültigen gesetzlichen Festschreibung der elektronischen Aufzeichnungspflicht gerechnet. Betriebe, die noch auf Vertrauensarbeitszeit ohne Dokumentation setzen, bewegen sich in einer Grauzone, die laut IHK-Experten immer riskanter wird.
IHK-Seminare als letzte Rettungsleine
Angesichts dieser komplexen Neuerungen haben die regionalen Industrie- und Handelskammern eine Reihe von Update-Veranstaltungen gestartet. Die IHK Ulm lädt für den 27. Januar 2026 zu einem großen Arbeitsrecht-Update ein, die IHK Berlin folgt mit ähnlichen Briefings noch in diesem Monat.
Die hohen Anmeldezahlen für diese Seminare spiegeln die Verunsicherung in den Betrieben wider. Die Veranstaltungen behandeln unter anderem:
* Die vollständige Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
* Erweiterungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
* Die praktische Handhabung der neuen 603-Euro-Minijob-Grenze.
Für Personalverantwortliche, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sind diese Angebote oft eine unverzichtbare Orientierungshilfe. Denn die Folgen von Verstößen können existenzbedrohend sein: Neben Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Ein Jahr der kontinuierlichen Anpassung
Die Rechtslage zu Beginn des Jahres markiert keinen Endpunkt, sondern eine neue Basis. Experten rechnen im ersten Quartal mit verschärften Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bezüglich des neuen Mindestlohns.
Zudem stehen mögliche Nachjustierungen bei der Arbeitszeiterfassung und Homeoffice-Regelungen auf der Agenda 2026. Die Botschaft der Kammern ist eindeutig: Die Gesetze sind in Kraft, die Schonfrist vorbei. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.
PS: Die Digitalisierung der Arbeitszeiterfassung wird 2026 rechtlich verpflichtend — haben Sie bereits gesetzeskonforme Prozesse? Das Gratis‑E‑Book „Arbeitszeiterfassung“ liefert praxisnahe Mustervorlagen, Stundenzettel, Hinweise zu Pausen- und Ruhezeiten sowie klare Umsetzungsschritte, damit Sie schnell compliant sind und Prüfungen der Aufsichtsbehörden bestehen. Perfekt für KMU und HR‑Verantwortliche, die jetzt handeln müssen. Arbeitszeiterfassung‑Guide kostenlos herunterladen


