Arbeitsmedizin, Check-up

Arbeitsmedizin: Vom Check-up zur Mental-Health-Beratung

10.01.2026 - 23:13:12

Aktualisierte Vorschriften und Studienergebnisse verlagern den Fokus im Arbeitsschutz von reinen Vorsorgeuntersuchungen hin zur systematischen Beratung bei psychischen Belastungen.

Berufsärzte in Deutschland werden immer häufiger zu psychologischen Beratern. Neue Vorschriften und eine bahnbrechende Studie beschleunigen diesen Wandel.

Berlin – Die psychische Gesundheit rückt in den Fokus des deutschen Arbeitsschutzes. Auslöser sind eine aktualisierte Unfallverhütungsvorschrift und eine wegweisende Studie. Sie markieren eine Abkehr von reinen Gesundheits-Check-ups hin zu umfassender psychosozialer Beratung.

Studie belegt Trend zur „Beratungsmedizin“

Forscher der Zeitschrift Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin (ASU) haben einen grundlegenden Wandel in der betriebsärztlichen Praxis identifiziert. Ihre qualitative Studie „Zwischen Routine und Innovation“ zeigt: Die klassische Vorsorgeuntersuchung verliert an Bedeutung.

Stattdessen setzen Berufsärzte zunehmend auf Beratungsmedizin. Im Mittelpunkt stehen Gespräche über psychische Belastungen durch ständige Erreichbarkeit oder Personalmangel. Diese werden heute als zentrale Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz erkannt.

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„Die Daten aus den Beratungen werden noch nicht systematisch genutzt“, kritisiert das Forscherteam. Diese Lücke soll 2026 geschlossen werden. Ziel ist es, die Erkenntnisse besser in die allgemeine Gefährdungsbeurteilung einfließen zu lassen.

Neue DGUV-Vorschrift erweitert Kompetenzen

Parallel zu diesen Erkenntnissen trat am 1. Januar 2026 die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie erweitert den Kreis der zugelassenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) entscheidend.

Erstmals können nun auch Arbeits- und Organisationspsychologen die Sifa-Ausbildung absolvieren. Die Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass Gefahren heute oft psychischer Natur sind. Unternehmen können so Mental-Health-Experten direkt in ihr Sicherheitsmanagement integrieren.

Ein weiterer Fortschritt: Die Anerkennung digitaler Beratungsformate. Betriebsärzte dürfen einen Teil ihrer Konsultationen nun per Video oder Telefon durchführen. Das soll die Hemmschwelle für Beschäftigte senken, bei psychischen Problemen Hilfe zu suchen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ländlichen Regionen profitieren davon.

Rekord-Ausfallzeiten erzwingen Handeln

Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen belegen aktuelle Krankenkassen-Daten. Ende 2025 erreichten psychisch bedingte Fehlzeiten einen Höchststand. Depressive Episoden waren der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit.

Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) reagiert mit seinem neuen „Forschungsprogramm 2026–2029“. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung standardisierter Messgrößen für psychische Belastung. Bisherige subjektive Befragungen sollen durch robuste Indikatoren ergänzt werden.

Die gesetzliche Pflicht, psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, besteht zwar schon seit 2013. Erst jetzt erhält sie jedoch die notwendige strukturelle und personelle Unterstützung für eine wirksame Umsetzung.

Ausblick: Ganzheitlicher Gesundheitsschutz

Für das laufende Jahr steht die praktische Anwendung der neuen Werkzeuge im Vordergrund. Das erweiterte Kleinbetriebsmodell ermöglicht es nun Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten, ein flexibleres Sicherheitsmodell zu wählen. Voraussetzung ist eine Schulung, die auch das Thema psychische Gesundheit umfasst.

Experten erwarten, dass die Kombination aus neuer Regelung und strategischer Neuausrichtung zu einem ganzheitlicheren Ansatz führt. Die mentale Resilienz der Belegschaft wird künftig mit derselben Ernsthaftigkeit behandelt wie die physische Sicherheit. Der Erfolg wird sich wohl am deutlichsten zeigen: an einer Stabilisierung der seit Jahren steigenden psychisch bedingten Krankmeldungen.

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