Arbeitsmarktstärkungsgesetz, Weiterbeschäftigung

Arbeitsmarktstärkungsgesetz erleichtert Weiterbeschäftigung von Rentnern

04.01.2026 - 03:31:12

Das Arbeitsmarktstärkungsgesetz hebt das Verbot von Kettenbefristungen für Pensionäre auf und schafft mit der Aktivrente steuerliche Anreize für die Weiterarbeit.

Ab sofort können Unternehmen erfahrene Mitarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze deutlich einfacher weiterbeschäftigen. Das neue Arbeitsmarktstärkungsgesetz hebt das strikte Verbot von Kettenbefristungen für Pensionäre auf – ein direkter Schlag gegen den Fachkräftemangel.

Kettenbefristungen für Rentner jetzt erlaubt

Bis zum Jahreswechsel 2025/26 war die Lage klar: Wollte ein Unternehmen einen Mitarbeiter nach Erreichen des Rentenalters weiterbeschäftigen, durfte es keinen neuen befristeten Vertrag ohne sachlichen Grund anbieten. Das sogenannte Anschlussverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG blockierte diese Praxis. Die Alternative? Ein unbefristeter Vertrag oder das mühsame Finden eines anerkannten Sachgrundes.

Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Hürde gefallen. Unternehmen können nun einen regulären Arbeitsvertrag über eine Beendigungsklausel auslaufen lassen und sofort einen neuen sachgrundlos befristeten Vertrag anbieten. Diese Flexibilität kommt gerade recht: In Zeiten des Fachkräftemangels ermöglicht sie Firmen, wertvolles Erfahrungswissen für Projekte oder Übergangsphasen zu sichern – ohne die Fessel eines unbefristeten Vertrags.

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„Der Gesetzgeber schafft hier einen sicheren Hafen für die Verlängerung der Erwerbsbiographie“, kommentiert ein Arbeitsmarktexperte. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen bereits vorbereitet sind und auf den Stichtag gewartet haben.

Beendigungsklauseln: Textform genügt

Die Möglichkeit zur Wiederbeschäftigung ist das eine. Die Grundlage bilden aber nach wie vor die Beendigungsklauseln in den ursprünglichen Verträgen. Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV von 2025 gilt hier eine Vereinfachung: Die Klausel, die das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Altersgrenze beendet, muss nicht mehr in strenger Schriftform mit Unterschrift vorliegen.

Laut § 41 SGB VI reicht die Textform – eine E-Mail oder eine digitale Signatur via Docusign sind ausreichend. Diese Erleichterung wirkt nun im Doppelpack mit der neuen Regelung:
1. Die Klausel beendet den Vertrag automatisch (gültig in Textform).
2. Ein neuer befristeter Vertrag wird sofort geschlossen (jetzt ohne Sachgrund möglich).

Arbeitsrechtler mahnen jedoch zur Vorsicht: Die Textform gilt nur für diese spezifische Rentenaltersklausel. Bei allen anderen befristenden oder beendenden Vereinbarungen gelten nach wie vor strenge Formvorschriften.

Aktivrente schafft steuerliche Anreize

Das Gesetzespaket hat noch einen weiteren Trumpf: die parallel in Kraft getretenen Regelungen zur Aktivrente. Sie sorgen dafür, dass sich die Weiterarbeit auch für die Rentner selbst finanziell lohnt.

Nach den neuen steuerlichen Bestimmungen können Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, einen Teil ihres Arbeitseinkommens steuerfrei behalten. Berichten zufolge sind bis zu 2.000 Euro monatlich von der Steuer befreit, sofern eine volle Rente bezogen wird.

Das schafft eine Win-win-Situation: Unternehmen gewinnen flexibel erfahrene Kräfte, ohne sich langfristig zu binden. Mitarbeiter erhalten durch die Steuerfreiheit ein deutlich höheres Nettoeinkommen aus ihrer Post-Renten-Arbeit.

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Die Wirtschaft reagiert erwartungsgemäß positiv auf die neuen Möglichkeiten. Doch wo neue Freiheiten liegen, lauern auch Fallstricke. Der entscheidende Punkt ist der exakte Zeitpunkt.

Die Befreiung vom Anschlussverbot gilt nur, wenn der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze tatsächlich erreicht hat. Wird ein befristeter Vertrag auch nur eine Woche vor diesem Stichtag unterzeichnet, könnte er noch unter die alten, restriktiven Regeln fallen. Die ungewollte Konsequenz: Aus der geplanten Befristung wird womöglich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Für Personalabteilungen heißt das: Vertragsvorlagen müssen dringend überprüft und angepasst werden. Der Fokus liegt auf der präzisen Berechnung des Renteneintrittsalters und der termingerechten Umsetzung der neuen Verträge. Gelingt das, könnte die Erwerbsquote der Generation 65+ in den ersten beiden Quartalen 2026 spürbar steigen.

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