Arbeitslosenreform schränkt Zuverdienst massiv ein
15.01.2026 - 17:06:12Seit Jahresbeginn gilt in Österreich eine scharfe Verschärfung für Arbeitslose. Die Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verbietet den Zuverdienst neben dem Leistungsbezug weitgehend. Rund 28.000 Menschen sind direkt betroffen.
Die Regierung will damit die Anreize für eine Vollzeitbeschäftigung erhöhen. Kritiker warnen jedoch vor sozialer Härte. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Pakets, das den Druck auf Arbeitssuchende systematisch erhöht.
Arbeitgeber und Betroffene stehen jetzt vor neuen Fallstricken: Wer Minijobs nicht rechtssicher regelt, riskiert Nachforderungen oder Fehler bei der Abrechnung – besonders seit der Anpassung der Minijob-Grenze. Ein kostenloses Muster für Minijob-Verträge erklärt, wie Sie Pflichtangaben, Fristen und Beiträge korrekt formulieren und so teure Stolperfallen vermeiden. Inkl. editierbarer Word-Vorlage und Praxistipps zur rechtssicheren Umsetzung 2025. Minijob-Vertrag jetzt kostenlos herunterladen
Geringfügiger Job neben ALG? Jetzt nur noch in Ausnahmen
Die zentrale Neuerung ist radikal: Eine geringfügige Beschäftigung neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Nur vier eng gefasste Ausnahmegruppen dürfen weiterhin dazuverdienen:
- Personen, die ihre geringfügige Tätigkeit bereits seit mindestens 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit ausübten.
- Langzeitarbeitslose über 50 Jahre oder mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent.
- Andere Langzeitarbeitslose sowie Genesende nach langer Krankheit – aber nur für maximal 26 Wochen.
Diese Brücken sollen den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt erleichtern, nicht den Dauerzustand finanzieren. Für alle anderen endet die Möglichkeit des anrechnungsfreien Zuverdienstes abrupt.
Kurze Fristen und harte Sanktionen
Betroffene müssen jetzt schnell handeln. Wer bereits geringfügig beschäftigt ist, aber keine Ausnahme für sich beanspruchen kann, muss den Job bis spätestens 31. Jänner 2026 kündigen. Andernfalls droht der komplette Verlust der Arbeitslosenleistung – rückwirkend zum Jahresbeginn.
Nach aufkommender Kritik ruderte die Politik in einem Punkt zurück: Für Teilnehmer längerer AMS-Qualifizierungen, wie dem Pflegestipendium, soll eine Sonderregelung den Zuverdienst doch ermöglichen. Eine offizielle Nachbesserung des Gesetzes steht allerdings noch aus.
Im Paket: Mehr Druck durch kürzere Fristen und E-Postfach
Die Zuverdienst-Regel ist kein Einzelfall. Seit Juli 2025 gilt bereits ein verschärfter Kurs:
- Die Meldefrist nach einem Unterbruch (z.B. Krankenstand) wurde radikal verkürzt. Die Wiedermeldung muss jetzt am nächsten Werktag erfolgen.
- Die Kommunikation läuft vorrangig über das digitale „eAMS-Konto“. Leistungsbezieher müssen dieses Postfach mindestens zweimal pro Woche checken, da behördliche Schreiben hier sofort als zugestellt gelten.
Die Botschaft ist klar: Der Staat erhöht den Druck, um Menschen schneller in offene Stellen zu vermitteln.
Streit um den richtigen Weg: Anreiz oder soziale Kälte?
Während die Regierung von notwendigen Arbeitsanreizen spricht, laufen Gewerkschaften und Sozialverbände Sturm. Die Arbeiterkammer und der ÖGB kritisieren die Maßnahmen scharf.
Ihr Hauptargument: Der wegfallende Zuverdienst treffe genau jene, die ohnehin knapp bei Kasse sind. Er könne Menschen in schlecht bezahlte Jobs zwingen und so den Niedriglohnsektor befeuern. Die Frage, ob mehr Druck oder bessere Löhne den Fachkräftemangel lösen, spaltet die politische Debatte.
Die Auswirkungen der Reform werden sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Alle Beteiligten werden die Arbeitslosen- und Vermittlungszahlen nun genau beobachten. Die sozialen Folgen dieser Zäsur bleiben heiß umstritten.
PS: Sie sind geringfügig beschäftigt oder beschäftigen Minijobber? Prüfen Sie Ihre Verträge jetzt: Unser Gratis-Report zeigt die fünf häufigsten Formulierungsfehler in Minijob-Verträgen und erklärt konkret, wie Sie die neue Minijob-Grenze 2025 rechtssicher umsetzen. Mit praktischer Checkliste, sofort anwendbaren Formulierungen und einer kostenlosen Vorlage zum direkten Einsatz. Minijob-Verträge rechtssicher anpassen


