Arbeitslosengeld: Österreich schafft Zuverdienst weitgehend ab
04.01.2026 - 16:42:12Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Arbeitslose kaum noch nebenbei jobben. Die Regierung hat die Regeln für den Zuverdienst während des Leistungsbezugs drastisch verschärft. Die bisherige Praxis, das Arbeitslosengeld mit einem Mini-Job aufzustocken, gehört für die meisten Betroffenen der Vergangenheit an.
Kern der Reform ist ein strikter Grundsatz: Wer arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos. Die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung führt daher grundsätzlich zum Verlust des Arbeitslosengeldes für die Dauer der Tätigkeit. Die Regierung will so Anreize für die schnelle Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung setzen.
Nicht alle sind von der radikalen Kehrtwende gleichermaßen betroffen. Das Gesetz sieht spezifische Härtefallregelungen vor:
- Bestandsschutz: Wer seinen Mini-Job bereits vor der Arbeitslosigkeit länger als sechs Monate ausgeübt hat, darf ihn behalten.
- Schrittweise Rückkehr: Langzeitarbeitslose dürfen temporär – maximal ein halbes Jahr – geringfügig arbeiten, um den Wiedereinstieg zu üben.
- Ältere Arbeitnehmer: Für Langzeitarbeitslose über 50 Jahren entfällt diese zeitliche Begrenzung.
- Menschen mit Behinderung: Sie sind von den neuen Verschärfungen komplett ausgenommen.
Geteilte Reaktionen: Turbo für den Arbeitsmarkt oder soziale Härte?
Die Wirtschaftskammer (WKO) begrüßt die Reform als längst überfällig. Sie argumentiert, die alten Regeln hätten falsche Anreize gesetzt. „Kombilöhne“ aus staatlicher Leistung und Zuverdienst seien in Branchen wie Gastronomie oder Handel oft attraktiver gewesen als eine reguläre Vollzeitstelle. Die Neuregelung soll den Druck erhöhen, offene Jobs anzunehmen.
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Sozialverbände und die Arbeiterkammer (AK) sehen das komplett anders. Sie warnen vor einer neuen Armutsfalle. Der Zuverdienst sei für viele keine Luxuszulage, sondern notwendig, um über die Runden zu kommen. Besonders laut ist der Protest aus der Kulturszene. Für viele Künstler sind projektbezogene, geringfügige Engagements typisch. Die Reform gefährde ihre gesamte Erwerbsstruktur und könne sie in die Mindestsicherung drängen.
Strengere Kontrollen durch das AMS
Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat angekündigt, die Einhaltung der neuen Vorschriften streng zu überwachen. Leistungsbezieher müssen jedes Nebeneinkommen penibel melden, um Rückforderungen oder Strafen zu vermeiden. Die ersten Monate werden zeigen, ob der erhoffte Vermittlungsturbo zündet – oder ob soziale Härten politische Nachbesserungen erzwingen.


