Arbeitsjahr 2026: Ganztagsanspruch und Gehaltstransparenz treten in Kraft
02.01.2026 - 00:12:12Ab heute gelten zwei massive Reformen für Arbeitnehmer und Eltern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder und die EU-Lohntransparenzrichtlinie verändern die Arbeitswelt nachhaltig. Experten sprechen bereits vom “Jahr der strukturellen Verbindlichkeit”.
Die spürbarste Entlastung für berufstätige Eltern kommt im Herbst. Ab dem 1. August 2026 gilt erstmals der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) startet stufenweise mit den Erstklässlern.
Das Gesetz garantiert acht Stunden Betreuung täglich an fünf Tagen die Woche – und das auch in den Ferien. Die Schließzeiten sind auf maximal vier Wochen pro Jahr begrenzt. Bildungsexperten sehen darin den entscheidenden Schritt, um die “Betreuungslücke” nach der Kita-Zeit zu schließen.
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Doch die Umsetzung stellt Kommunen vor gewaltige Herausforderungen. Vielerorts fehlen noch die nötigen Fachkräfte. Kommunalverbände warnen vor pragmatischen Übergangslösungen in der Anfangsphase. Für Eltern bedeutet das: Der Anspruch ist da, die praktische Bewährungsprobe steht aber noch aus.
EU-Richtlinie beendet Geheimniskrämerei um Gehälter
Noch vor dem Sommer müssen sich Unternehmen auf eine radikale kulturelle Wende einstellen. Bis zum 7. Juni 2026 ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sie zielt darauf ab, den Gender Pay Gap zu schließen.
- Unternehmen dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem aktuellen Gehalt fragen.
- Sie müssen in Stellenausschreibungen oder vor dem ersten Gespräch eine Gehaltsspanne angeben.
- Arbeitnehmer erhalten ein umfassendes Auskunftsrecht über das durchschnittliche Entgelt von Kollegen in vergleichbaren Positionen.
Viele deutsche Unternehmen sind auf diesen Transparenzschock nur unzureichend vorbereitet. Laut Erhebungen fühlte sich Ende 2025 nur eine Minderheit der Betriebe vollständig bereit. Überschreitet der unbegründete Gender Pay Gap fünf Prozent, droht eine verpflichtende Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat.
Familienstartzeit bleibt auf der Strecke
Während bei Betreuung und Lohngerechtigkeit Meilensteine erreicht werden, bleibt eine Lücke. Das geplante “Familienstartzeitgesetz” für eine bezahlte Freistellung von Partnern nach der Geburt ist 2026 nicht in Sicht.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene und auf einer EU-Richtlinie basierende zweiwöchige Freistellung konnte nicht umgesetzt werden. Das Vorhaben gilt als “auf Eis gelegt”. Für werdende Väter und zweite Elternteile bedeutet das: Sie müssen weiterhin auf Urlaubstage oder Elternzeit zurückgreifen.
Fortschrittliche Unternehmen nutzen diese Gesetzeslücke bereits als Differenzierungsmerkmal und bieten die Familienstartzeit als freiwilligen Benefit an.
Warum der Druck auf Unternehmen wächst
Die neuen Regelungen treffen auf einen Arbeitsmarkt, der vom demografischen Wandel und Fachkräftemangel geprägt ist. Ökonomen sehen sie daher nicht nur als sozialpolitische Maßnahmen, sondern als wirtschaftliche Notwendigkeit.
Die Volkswirtschaft kann es sich nicht leisten, gut ausgebildete Fachkräfte aufgrund fehlender Betreuung zu verlieren. Die Lohntransparenz könnte zudem das “Job-Hopping” reduzieren, da Gehaltssprünge durch Wechsel transparenter werden. Der Fokus verschiebt sich vom reinen Gehalt hin zu einem Gesamtpaket aus Flexibilität, Kultur und verlässlicher Betreuung.
2026 wird zum Jahr der Umsetzung. Die zweite Jahreshälfte dürfte von Berichten über Engpässe in der Ganztagsbetreuung geprägt sein. Und die ersten verpflichtenden Entgeltberichte werden zeigen, wie groß die Lohnlücke in deutschen Unternehmen tatsächlich noch ist. Für Arbeitgeber wird “New Work” damit endgültig zur juristischen Pflichtaufgabe.
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