Arbeitsgericht, Kündigungsschutz

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz für Eltern in Teilzeit

03.01.2026 - 17:00:12

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat den Kündigungsschutz für Eltern massiv gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass der besondere Schutz vor jeder einzelnen Phase der Elternzeit gilt – auch wenn diese in Blöcke aufgeteilt wird.

Die Entscheidung des LAG Hamm (Az. 11 SLa 394/25) vom November 2025 sorgt für klare Verhältnisse. Bisher war umstritten, ob der achtwöchige Kündigungsschutz nur vor dem ersten Elternzeit-Block greift oder vor jedem weiteren. Das Gericht sprach sich nun eindeutig für Letzteres aus. Die Richter betonten den Schutzzweck des Gesetzes: Arbeitgeber sollen Mitarbeiter nicht kurz vor Antritt der Elternzeit entlassen können – und das gelte für jeden einzelnen Abschnitt.

Konkreter Fall: Kündigung vor zweitem Block

Im konkreten Fall ging es um einen Techniker eines städtischen Tiefbauamts. Der Vater zweier Kinder hatte seine Elternzeit in drei Blöcke aufgeteilt. Nach dem ersten Abschnitt arbeitete er in Teilzeit weiter. Kurz vor Beginn des zweiten Blocks erhielt er jedoch die Kündigung.

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Der Arbeitgeber argumentierte, der besondere Kündigungsschutz sei bereits „verbraucht“. Das Gericht wies diese Auffassung zurück. Die Kündigung sei unwirksam, da sie gegen § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) verstoße. Der Schutz gälte auch während Teilzeitarbeit zwischen den Blöcken.

Was das Urteil für 2026 bedeutet

Die Entscheidung hat mehrere konkrete Auswirkungen:

  • Wiederkehrender Schutz: Die achtwöchige Kündigungssperre (bei Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes 14 Wochen) gilt vor jedem beantragten Elternzeitabschnitt neu.
  • Klare Planungssicherheit: Eltern, die ihre Elternzeit flexibel aufteilen, genießen durchgängigen Schutz. Die Angst vor Kündigung in Arbeitsphasen zwischen den Blöcken ist unbegründet.
  • Strenge Compliance für Arbeitgeber: Personalabteilungen müssen die acht Wochen vor jedem Elternzeit-Block als geschützte Phase behandeln. Kündigungen sind in diesem Zeitraum nur mit Zustimmung der Obersten Landesbehörde möglich.

„Die Befürchtung des Arbeitgebers, ein Arbeitnehmer könnte den Kündigungsschutz strategisch ausdehnen, ist praktisch unbedeutend“, stellten die Richter klar. Der Schutz hänge am tatsächlichen Betreuungsbedarf und dem gesetzlichen Recht auf Aufteilung.

Experten: Wichtiges Signal für moderne Familienpolitik

Arbeitsrechtler werten das Urteil als notwendige Absicherung flexibler Arbeitsmodelle. „Diese Entscheidung gibt Vätern und Müttern Sicherheit, die ihre Elternzeit nicht am Stück nehmen, sondern sie an die Bedürfnisse ihrer Familie anpassen“, heißt es in ersten Analysen.

Für Arbeitgeber schließt das Urteil eine Grauzone. Bisher konnten einige Unternehmen versuchen, Mitarbeiter in den Arbeitsphasen zwischen den Elternzeit-Blöcken zu entlassen. Diese Möglichkeit ist nun deutlich eingeschränkt. Der „Schutzschirm“ entfaltet sich dynamisch mit jedem geplanten Elternzeit-Abschnitt.

Nächster Schritt: Bundesarbeitsgericht

Das LAG Hamm hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Damit könnte es 2026 oder 2027 eine bundesweit verbindliche Klärung geben. Bis dahin gilt die Entscheidung aus Hamm als maßgeblicher Präzedenzfall.

Arbeitgeber sollten ihre Kündigungspolitik bereits jetzt anpassen. Die Gefahr, bei ähnlichen Kündigungen zu unterliegen, ist deutlich gestiegen. Für Eltern bedeutet die Bestätigung: Das Recht auf geteilte Elternzeit bringt den vollen Schutz des Gesetzes – und zwar bei jedem einzelnen Schritt.

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