Arbeitsgericht erschüttert Mitbestimmung in Konzernen
10.02.2026 - 10:28:12Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Betriebsräten in komplexen Konzernstrukturen massiv beschnitten. Die Entscheidungen gefährden den Zugang zu Finanzdaten in der aktuellen Restrukturierungswelle.
Was die Urteile bedeuten
Drei parallel verhandelte Fälle führten zu einer Grundsatzentscheidung: Eine Organisationseinheit gilt nur dann als Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, wenn sie über ein „Mindestmaß an organisatorischer Autonomie“ verfügt. Konkret muss eine einheitliche Leitung für wesentliche Personal- und Sozialangelegenheiten zuständig sein.
Die betroffenen Einheiten – etwa dezentrale Standorte oder Teams in Matrixorganisationen – verfügten nach Ansicht des Gerichts nicht über diese Eigenständigkeit. Ihre Betriebsratswahlen wurden für ungültig erklärt. Die Mitarbeiter verloren damit ihre lokale Vertretung.
„Das schafft klare Verhältnisse beim Betriebsbegriff, aber auch hohe Hürden“, kommentiert ein Experte von Haufe. In hochintegrierten Konzernstrukturen könnten lokale Einheiten nun durchs Raster fallen.
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Der Dominoeffekt für Wirtschaftsausschüsse
Die Folgen reichen weit über die Wahlurne hinaus. Sie bedrohen die Existenz von Wirtschaftsausschüssen. Dieses Gremium hat nach § 106 BetrVG das Recht, detaillierte Wirtschaftsinformationen vom Arbeitgeber zu erhalten – von Investitionsplänen bis zur Finanzlage.
Doch ein Wirtschaftsausschuss kann nur gebildet werden, wo es einen gültigen Betriebsrat gibt. Durch die höheren Hürden für einen „Betrieb“ entstehen in komplexen Konzernstrukturen nun „Vertretungswüsten“. Ohne Betriebsrat kann keine Vertretung in den Gesamtbetriebsrat entsendet werden, der wiederum den Wirtschaftsausschuss einsetzt.
Das Ergebnis: Ganze Unternehmensbereiche könnten ihren gesetzlichen Anspruch auf wirtschaftliche Transparenz verlieren. Ein fatales Signal in unsicheren Zeiten.
Warum das Timing so kritisch ist
Die Urteile fallen in eine Phase erhöhter wirtschaftlicher Anspannung. Deutschland steuert 2026 auf eine Restrukturierungswelle zu. Besonders die Automobil- und Industriebranche nutzt Instrumente wie das StaRUG, um sich an hohe Energiekosten und veränderte Nachfrage anzupassen.
In dieser Lage ist der Wirtschaftsausschuss das Frühwarnsystem der Belegschaft. Er prüft Finanzdokumente, die eine drohende Insolvenz anzeigen. So können Arbeitnehmervertreter frühzeitig Sozialpläne aushandeln oder Betriebsänderungen vorschlagen.
Doch was, wenn die Legitimität des zugrundeliegenden Betriebsrats angefochten wird? Management oder Insolvenzverwalter könnten unter Berufung auf die neuen BAG-Präzedenzfälle die Informationsanfragen des Wirtschaftsausschusses ablehnen. Ein gefährliches Schlupfloch entsteht, besonders in komplexen, zentral gesteuerten Konzernen – wie sie häufig im Private-Equity-Umfeld zu finden sind.
Der Clash zwischen moderner Arbeitswelt und altem Recht
Die Urteile spiegeln einen grundlegenden Konflikt wider. Die Arbeitswelt 2026 ist geprägt von Remote Work, Plattformmodellen und Matrix-Management. Das Betriebsverfassungsgesetz stammt hingegen aus einer Ära einzelner Werksstandorte.
Das Bundesarbeitsgericht zeigt mit seiner strengen Auslegung: Die Justiz ist nicht bereit, den Betriebsbegriff für neue Arbeitsformen zu dehnen. Dafür wäre ein gesetzgeberischer Akt nötig.
Die Lage wird zusätzlich verkompliziert durch die EU-Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten, die Ende 2025 in Kraft trat. Während die Rechte auf europäischer Ebene gestärkt werden, gerät ihre deutsche Verankerung – der lokale Betriebsrat – unter strengere Kontrolle.
Was jetzt auf Unternehmen zukommt
Rechtsberater raten dringend zur Überprüfung der Betriebsratsstrukturen. Die regulären Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 stehen bevor.
- Für Arbeitgeber bieten die Urteile ein Mittel, die Bildung von Betriebsräten in dezentralen Einheiten anzufechten. Das könnte den Aufwand der Mitbestimmung reduzieren, birgt aber das Risiko, die Arbeitsbeziehungen in kritischen Restrukturierungsphasen nachhaltig zu beschädigen.
- Für Gewerkschaften und Betriebsräte wird der Fokus darauf liegen, die „einheitliche Leitung“ nachzuweisen oder Wahlstrukturen zu konsolidieren, um die strengeren Kriterien zu erfüllen.
In den kommenden Monaten werden sich die Rechtsstreitigkeiten verlagern: Es geht nicht mehr nur um die Gründung von Betriebsräten, sondern um die Verteidigung der Informationsrechte von Wirtschaftsausschüssen in rechtlichen Grauzonen. Angesichts der anhaltenden Restrukturierungswelle könnte die Lücke zwischen Konzernkomplexität und Mitbestimmung zum neuen Brennpunkt der deutschen Arbeitsbeziehungen werden.
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