Arbeitgeber, Pflicht

Arbeitgeber in der Pflicht: Spezielle Sicherheitsunterweisung für Silvester-Nacht

31.12.2025 - 14:43:12

Arbeitgeber müssen ihre Nachtschichten an Silvester gezielt unterweisen und Notfallpläne anpassen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Für Betriebe mit Nachtschicht an Silvester gelten verschärfte Sicherheitsregeln. Die Behörden mahnen zu spezifischen Unterweisungen und Schutzmaßnahmen angesichts der erhöhten Gefahrenlage.

Die bestehende Unterweisungspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz wird für die Nacht zum Jahreswechsel besonders streng ausgelegt. Eine generelle jährliche Sicherheitseinweisung reicht nicht aus. Arbeitgeber müssen ihre Teams heute noch gezielt über die Risiken dieser Nacht informieren und dies dokumentieren.

Was die Silvester-Unterweisung enthalten muss

Die situationsspezifische Einweisung muss drei Kernpunkte abdecken. Erstens: der Umgang mit externen Brandrisiken durch Feuerwerkskörper auf dem Betriebsgelände. Zweitens: die strikte Durchsetzung der Alkohol- und Drogenpolitik trotz der feierlichen Stimmung. Drittens: Protokolle für den Fall, dass Zufahrtsstraßen durch Partys blockiert oder Evakuierungswege beeinträchtigt sind.

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Rechtsexperten warnen: Wird diese Unterweisung nicht durchgeführt und ein Unfall passiert, drohen dem Arbeitgeber schwere Haftungsfolgen. Die Berufsgenossenschaft könnte bei einem Brand durch eine verirrte Rakete von grober Fahrlässigkeit ausgehen, wenn die Mitarbeiter nicht instruiert waren.

Betriebe müssen Notfallpläne „silvesterfest“ machen

Neben der Personenschulung müssen auch die betrieblichen Flucht- und Rettungspläne für diese Nacht angepasst werden. Feuerwehren rechnen mit der „hektischsten Nacht des Jahres“ und möglichen Verzögerungen bei Einsätzen.

Daher empfehlen Sicherheitsbehörden konkrete Sofortmaßnahmen. In Industriebetrieben oder bei Lagerung brennbarer Materialien im Freien sollte eine Brandwache zwischen Mitternacht und ein Uhr morgens eingerichtet werden. Brennbarer Abfall, Paletten oder Gasflaschen müssen in geschlossene Räume verbracht werden. In Innenstadtlagen wie Berlin-Neukölln wird zudem der Schutz von Fensterfronten durch Rollläden empfohlen.

Besondere Lage in Berlins erweiterten Bannzonen

In Berlin verschärft sich die Situation durch deutlich ausgeweitete Böller-Verbotszonen. Große Teile um den Alexanderplatz, in Schöneberg und Neukölln sind betroffen. Für Arbeitgeber in diesen Gebieten – etwa aus Gastronomie, Sicherheitsdienst, Nahverkehr oder Gesundheitswesen – bedeutet das eine erhöhte Fürsorgepflicht.

Polizei und Feuerwehr melden ein gesteigertes Risiko für Angriffe auf uniformiertes Personal und Fahrzeuge. Sicherheitskräfte müssen in Deeskalation geschult werden und den sofortigen Polizeiruf priorisieren. Logistikunternehmen sollten Lieferrouten anpassen und klare Meldewege für Straßensperren etablieren.

Versicherungen prüfen Präventionsmaßnahmen genau

Der Appell zu strengeren Sicherheitsvorkehrungen kommt vor dem Hintergrund eines Rekordabsatzes an Feuerwerkskörpern. Die erhöhte Menge steigert die statistische Wahrscheinlichkeit für betriebliche Zwischenfälle.

Sicherheitsingenieure fordern, Silvester als „vorhersehbaren Ausnahmezustand“ zu behandeln. Das Argument eines „allgemeinen Lebensrisikos“ gelte für Arbeitgeber nicht mehr, die sich nicht auf die spezifischen Gefahren dieser Nacht vorbereiten. Auch Versicherer prüfen Schadensmeldungen genau auf nachweisbare Präventionsmaßnahmen. Eine dokumentierte Unterweisung ist hier ein entscheidender Beweis für die erfüllte Organisationspflicht.

Für diese Nacht bleibt die Botschaft an alle Arbeitgeber eindeutig: Unterweisen Sie Ihre Teams, sichern Sie das Gelände und dokumentieren Sie alle Schritte. Die rechtliche Pflicht ist aktiv, die Sicherheit der Nachtschicht hängt vom proaktiven Handeln der Führungskräfte ab.

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