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APA Presseaussendung zur 46.

02.10.2025 - 12:28:55

APA Presseaussendung zur 46. Sitzung des Finanz-.... Sitzung des Finanz-marktstabilitätsgremiums (FMSG)Wien (APA-ots) - Die 46.

APA ots news: Presseaussendung zur 46. Sitzung des Finanz-marktstabilitätsgremiums (FMSG)

Wien (APA-ots) - Die 46. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) fand am 1. Oktober 2025 statt. Schwerpunktthemen waren die Empfehlungen zum Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) und zum Systemrelevante Institute -Puffer (OSII-Puffer) sowie der Beginn der Evaluierung des sektoralen Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienfinanzierungen. Zudem hat das Gremium seine Geschäftsordnung überarbeitet und sein Informationsangebot in Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes ( IFG) ausgeweitet.

Zwtl.: Antizyklischer Kapitalpuffer (AZKP)

Das Finanzmarktstabilitätsgremium empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 Prozent der inländischen risikogewichteten Aktiva zu belassen, dabei hat das Gremium zum ersten Mal eine neue Methode der Oesterreichischen Nationalbank für die Bemessung der Pufferhöhe angewendet. Die OeNB hat diese Methode mit einer umfassenden Perspektive auf die Entwicklung zyklischer Risiken bereits auf einem entsprechenden Blog im April 2025 vorgestellt. Die neue Methode ergänzt die bisher ausschlaggebende Kredit/BIP-Lücke um weitere Indikatoren aus den Bereichen Banken, Haushalte und Unternehmen, Makroökonomie und Finanzmärkte.

Details hierzu finden sich in der Empfehlung FMSG/3/2025 . Das Dashboard der Indikatoren zu systemischen zyklischen Risiken wird auch auf der Website der OeNB veröffentlicht.

Zwtl.: Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer)

Das Gremium hat in seiner jährlichen Evaluierung der Systemrelevanten Institute (Other Systemically Important Institutions - OSIIs) der FMA empfohlen, die Liste der als OSII identifizierten Institute sowie die Höhe des OSII-Puffers unverändert zu lassen. Der OSII-Puffer reduziert die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Fehlfunktion oder eines Scheiterns eines Systemrelevanten Instituts und die damit verbundenen Kosten für das Finanzsystem, die Realwirtschaft und die öffentlichen Haushalte.

Details und die bankspezifischen Festlegungen finden sich in der Empfehlung FMSG/4/2025 .

Zwtl.: Gewerbeimmobilienfinanzierungen

Im Oktober 2024 hat das Gremium in der 42. Sitzung empfohlen, die Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienfinanzierungen in einem ersten Schritt mit 1 Prozent festzulegen und die Notwendigkeit weiterer Erhöhungen nach Vorliegen der ersten Meldedaten nach Inkrafttreten der Novelle der EU- Verordnung zu den Eigenmittelanforderungen (CRR III) zu evaluieren. Dabei fließen auch die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ein. Die Analysen der OeNB zeigen, dass die Systemrisiken weiterhin bestehen und es bei der Eigenkapitalunterlegung von Gewerbeimmobilienfinanzierungen infolge der CRR III-Umsetzung im Aggregat kaum zu Erhöhungen kam.

Das Gremium wird die Evaluierung in seiner 47. Sitzung am 12. Dezember 2025 abschließen und gegebenenfalls Empfehlungen verabschieden.

Zwtl.: Geschäftsordnung und Informationsfreiheitsgesetz

Das FMSG hat seine Geschäftsordnung überarbeitet, hierbei sind neben Änderungen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes auch die Erfahrungen seit der Einsetzung des Gremiums im Jahr 2014 eingeflossen. Die Geschäftsordnung ist auf der Website des FMSG veröffentlicht .

Das Gremium hat sich bereits vor dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetz zu einer erhöhten Transparenz verpflichtet, es hat seit 2014 auf seiner Website unter anderem regelmäßig Presseaussendungen und Empfehlungen veröffentlicht. Mit dem Inkrafttreten des IFG finden sich nun zusätzliche Informationen auf der Homepage, wie etwa die nächsten Sitzungstermine, Funktionsperioden ihrer Mitglieder oder Berichte im Gremium.

Rückfragehinweis: Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums z.Hd. Mag.a Marlies Schroeder, MiM (+43-1) 404 20-6900 kontakt@fmsg.at https://www.fmsg.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom

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