Kolumne, DGA

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co.

02.10.2024 - 14:12:25

EQS-News: Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co. KG (deutsch)

KG

EQS-WpÜG: ALBA plc & Co. KG / Angebot zum Erwerb
KG

02.10.2024 / 14:12 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Ergänzung der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs.
2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

ALBA plc & Co. KG

Knesebeckstraße 56-58

10719 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
36525 B

Zielgesellschaft:

ALBA SE

Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1

16727 Velten

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP

ISIN DE0006209901

WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland ("Bieterin"), hat am
25. September 2024 entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot
gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die
Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland ("ALBA SE"), zum
Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) ("ALBA
SE-Aktien") abzugeben ("Delisting-Erwerbsangebot").

Die Bieterin hat diese Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots
am 25. September 2024 gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des
Börsengesetzes (BörsG) veröffentlicht. In der vorgenannten Veröffentlichung
hat die Bieterin unter anderem erklärt, dass sie für jede in das
Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie eine Gegenleistung in
bar in Höhe des gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG zu bestimmenden
Mindestpreises zu bieten beabsichtigt. Unter Vorbehalt der Bestätigung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), hat sie
diesen indikativ mit voraussichtlich EUR 7,94 angegeben.

Die BaFin hat der Bieterin mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 mitgeteilt,
dass der gemäß § 5 WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 39 Abs. 3 BörsG während der
letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG
für den maßgeblichen Stichtag 24. September 2024 ermittelte gültige
Sechs-Monats-Durchschnittskurs der ALBA SE-Aktie EUR 7,62 beträgt. Die
Bieterin hält an ihrer Absicht fest, für jede in das
Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie eine Gegenleistung in
bar in Höhe des gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG bestimmten Mindestpreises
anzubieten. Die Gegenleistung je ALBA SE-Aktie wird sich daher auf EUR 7,62
belaufen.

Im Übrigen wird auf die vorgenannte Veröffentlichung vom 25. September 2024
verwiesen.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die
vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere
Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung
der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des
Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese
veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat
einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der
Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen
Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie
bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt.
Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen
wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und
ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne
des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in anderer Weise
als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder
außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende
Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften,
insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securities
Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen
erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der
Angebotsunterlageabgeschlossen oder vollzogen werden, in der
Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist des
Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23
Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form
einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der
Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 2. Oktober 2024

ALBA plc & Co. KG


Ende der WpÜG-Mitteilung

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02.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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2000745 02.10.2024 CET/CEST

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