Produktion/Absatz, Wettbewerb

Amazon US0231351067 sieht nach einem verlorenen Patentprozess kein Risiko, seinen Streamingdienst Prime Video in Deutschland abschalten zu müssen.

09.02.2025 - 11:08:33

Patentstreit: Amazon sieht Prime Video nicht in Gefahr

Es bestehe "absolut keine Gefahr, dass Kunden den Zugang zu Prime Video verlieren", betonte ein Sprecher des Konzerns am Wochenende. Amazon hatte am Freitag vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage gegen den Netzwerk-Ausrüster Nokia FI0009000681 erlitten.

Nach Darstellung aus Branchenkreisen geht es bei dem Patent um eine Technologie zum Übertragen der Videos aus der Smartphone- oder Tablet-App auf Fernsehgeräte. Da das Landgericht eine Verletzung des Patents feststellte, kann Nokia eine Einstweilige Verfügung erwirken, wenn Amazon die Funktion in der Prime-Video-App nicht deaktiviert. Nokia muss dafür den Informationen zufolge aber eine Bankbürgschaft über 500 Millionen Euro hinterlegen. Die Funktion war am Sonntag zunächst weiter in der App verfügbar.

"Prime Video wird sich an die Bestimmungen dieses Urteils halten und prüft derzeit die nächsten Schritte", teilte Amazon mit. Von Nokia hieß es: "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und hoffen, dass Amazon seinen Verpflichtungen nachkommt und einer Lizenz zu fairen Bedingungen zustimmt."

Streaming-Sticks aus dem Handel verdrängt

Nokia hatte eine Reihe von Patentklagen gegen Amazon gestartet. Im Herbst stoppte Amazon den Verkauf seiner Streaming-Sticks Fire TV 4K in Deutschland, nachdem das Landgericht München die Verletzung eines Nokia-Patents feststellte.

Die finanzielle Hürde für eine Einstweilige Verfügung ist zwar hoch. Doch zum Beispiel 2019 hinterlegte der Chip-Konzern Qualcomm US7475251036einen noch deutlich höheren Betrag von 1,34 Milliarden Euro, um nach einem gewonnenen Patentprozess gegen Apple US0378331005 den Verkauf einiger iPhone-Modelle in Deutschland zu stoppen.

@ dpa.de

Weitere Meldungen

OFFIZIELLE KORREKTUR/Streit um Atom-Abrisskosten: Klage erneut abgewiesen (In einer früheren Version des Artikels hieß es im letzten Satz des ersten Absatzes, "Die OLG-Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine Revision wurde zugelassen." Es muss heißen: "Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Politik, 06.06.2025 - 19:43) weiterlesen...

Kommunen kritisieren 'Vertrauensbruch' bei Frankfurts Fluglärm-Plänen An der vom Betreiber des Frankfurter Flughafens geplanten Neuverteilung von Fluglärm in der Region gibt es weiter scharfe Kritik. (Politik, 06.06.2025 - 19:10) weiterlesen...

Streit um Atom-Abrisskosten: Klage erneut abgewiesen Im Streit um die Kosten für Stilllegung und Abriss des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop ist die Betreibergesellschaft mit ihrer Klage gegen Bund und Land auch in der Berufungsinstanz gescheitert. (Politik, 06.06.2025 - 17:44) weiterlesen...

Lösungsmittel verursacht Hautreizungen bei DHL-Mitarbeitern Das Mittel Phoron ist nach Angaben des Logistikdienstleisters DHL DE0005552004 die Ursache für die Hautreizungen einiger seiner Mitarbeiter im Paketverteilzentrum Langenzenn bei Nürnberg. (Boerse, 06.06.2025 - 16:52) weiterlesen...

Kommunen kritisieren 'Vertrauensbruch' wegen Fluglärm-Plänen An der vom Betreiber des Frankfurter Flughafens geplanten Neuverteilung von Fluglärm gibt es weiter scharfe Kritik. (Politik, 06.06.2025 - 15:54) weiterlesen...

WDH: Aiwanger fordert Abkehr vom Verbrennerverbot 2035 (Am Ende des zweiten Satzes im zweiten Absatz wurde das fehlende Verb "gefordert" ergänzt.)MÜNCHEN - Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) fordert einen Stopp des geplanten EU-weiten Verbrennerverbots ab 2035. (Politik, 06.06.2025 - 15:34) weiterlesen...