Altersvorsorge, Steuerlast

Altersvorsorge 2026: So senken Sie Ihre Steuerlast deutlich

16.01.2026 - 17:01:12

Die vollständige Absetzbarkeit von Vorsorgebeiträgen senkt 2026 erheblich die Steuerlast, besonders für Selbstständige und Gutverdiener. Neue Höchstgrenzen und ein erhöhter Grundfreibetrag bieten zusätzliche Erleichterungen.

Die vollständige Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen bietet 2026 erneut große steuerliche Entlastung – besonders für Selbstständige und Gutverdiener.

Mit den neu angepassten Höchstbeträgen können Steuerpflichtige ihr zu versteuerndes Einkommen spürbar reduzieren. Gleichzeitig stärken sie damit ihre private Vorsorge. Die Regelung, seit 2023 in Kraft, ist ein zentraler Pfeiler der deutschen Steuerpolitik. Sie soll die doppelte Besteuerung von Renten verhindern und Anreize für die private Altersabsicherung setzen.

Warum Beiträge voll absetzbar sind

Hinter der vollen Absetzbarkeit steckt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Der Staat fördert die Sparphase durch Steuerfreiheit der Beiträge. Im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen besteuert. Diese Systematik wurde als Reaktion auf Urteile des Bundesfinanzhofs vorgezogen.

Das Wachstumschancengesetz hat zudem den Übergang zur vollen Rentenbesteuerung verlangsamt. Statt 2040 wird sie nun erst 2058 erreicht. Für Neurentner des Jahres 2023 liegt der steuerpflichtige Anteil aktuell bei 82,5 Prozent. Er steigt für jeden neuen Jahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte.

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Neue Höchstbeträge: Wer profitiert?

Für das Steuerjahr 2026 gelten aktualisierte Grenzen. Sie orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung.

  • Alleinstehende können bis zu 30.826 Euro absetzen.
  • Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner haben einen gemeinsamen Höchstbetrag von 61.652 Euro.

Abzugsfähig sind Beiträge zur gesetzlichen Rente, zu berufsständischen Versorgungswerken, landwirtschaftlichen Alterskassen und privaten Basisrenten (Rürup). Für durchschnittliche Angestellte liegt die Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil meist unter der Grenze. Die großen Profiteure sind daher Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, die ihre Vorsorge vollständig selbst finanzieren oder freiwillig hohe Beiträge leisten.

So setzen Sie die Beiträge richtig ab

Die Praxis ist unkompliziert: Alle Einzahlungen in die genannten Vorsorgeformen werden addiert. Bei Arbeitnehmern mindert der bereits steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente den maximal absetzbaren Betrag.

Ein Beispiel: Ein alleinstehender Angestellter zahlt mit seinem Arbeitgeber 18.000 Euro in die gesetzliche Rente ein. Zusätzlich bespart er eine Rürup-Rente mit 6.000 Euro. Seine gesamten Aufwendungen von 24.000 Euro kann er voll als Sonderausgaben geltend machen – sie liegen unter der Grenze von 30.826 Euro.

Ein Selbstständiger, der 30.000 Euro in eine Rürup-Rente einzahlt, kann ebenfalls den vollen Betrag absetzen. Die Regelung schafft so direkte finanzielle Anreize für eine zusätzliche private Vorsorge.

Weitere Entlastungen im Steuerjahr 2026

Die Altersvorsorge ist nicht der einzige Posten, der 2026 Entlastung bringt. Auch der Grundfreibetrag wurde angehoben. Für Alleinstehende liegt er nun bei 12.348 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze unterliegen keiner Einkommensteuer. Dies entlastet insbesondere Bezieher kleinerer Einkommen und Renten.

Die Kombination aus hohen Abzugsmöglichkeiten für Vorsorge und einem erhöhten Grundfreibetrag macht 2026 zu einem attraktiven Jahr für die steuerliche Optimierung. Experten raten, die eigenen Beiträge zu prüfen und die Grenzen voll auszuschöpfen. So lässt sich die aktuelle Steuerlast senken und gleichzeitig ein solides Fundament für den Ruhestand legen.

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