Altersentlastungsbetrag, Euro

Altersentlastungsbetrag: 627 Euro Steuerbonus für Senioren oft ungenutzt

30.01.2026 - 13:17:12

Viele Senioren verpassen den Steuerfreibetrag für Nebeneinkünfte in der vorausgefüllten ELSTER-Erklärung. Ein manueller Check kann sich um über 600 Euro lohnen.

Mit Start der Steuererklärung 2025 drängen Experten Rentner zur manuellen Prüfung ihrer ELSTER-Unterlagen. Der Grund: Viele verpassen den Altersentlastungsbetrag – einen Steuerfreibetrag von bis zu 627 Euro. Dieser Bonus gilt für Nebeneinkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen und wird bei automatischer Datenübermittlung häufig übersehen.

Der „versteckte“ Steuervorteil im Detail

Im Kern geht es um den Altersentlastungsbetrag. Dieser Freibetrag entlastet Senioren, die neben ihrer Rente weitere Einkünfte erzielen. Für den Veranlagungszeitraum 2025 beträgt die Höchstgrenze 627 Euro.

Anspruch haben alle, die vor 1961 geboren wurden und somit 2024 ihr 64. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig: Der Betrag wirkt sich nicht auf die gesetzliche Rente selbst aus, sondern auf sogenannte Nebeneinkünfte. Dazu zählen:
* Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
* Mieteinnahmen (Vermietung und Verpachtung)
* Kapitalerträge, für die eine Günstigerprüfung beantragt wird

„Viele Rentner glauben, mit der automatischen Übermittlung der Rentendaten sei alles erledigt“, erklärt ein Steuerexperte. Doch genau das ist der Trugschluss: Um den Altersentlastungsbetrag für Miet- oder Kapitaleinkünfte zu nutzen, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

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ELSTER: Vorsicht bei der vorausgefüllten Erklärung

Die Digitalisierung via ELSTER erleichtert vieles, birgt aber Fallstricke. Der Altersentlastungsbetrag wird bei der vorausgefüllten Steuererklärung oft nicht automatisch angerechnet, wenn die entsprechenden Anlagen fehlen.

Nutzer des vereinfachten einfachELSTER-Portals sollten prüfen, ob ihre Einkunftsarten dort unterstützt werden. Für komplexere Fälle raten Berater zum Wechsel auf das volle Mein ELSTER-Portal oder zu kommerzieller Steuersoftware. Hier wird der Freibetrag korrekt auf alle berechtigten Einkünfte angerechnet.

Ein weiterer oft vergessener Posten ist der Pflegepauschbetrag. Für Pflegegrad 2 startet dieser bei 600 Euro und steigt auf bis zu 1.800 Euro. Auch dieser muss in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen aktiv geltend gemacht werden.

Neue „Aktivrente“ sorgt für Verwirrung

Die Debatte um Steuervergünstigungen für Senioren findet vor einem größeren Reform-Hintergrund statt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue „Aktivrente“. Sie ermöglicht es Rentnern, neben ihrer Pension monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen.

Während die Aktivrente aber erst auf Einkünfte ab 2026 wirkt, gilt für die jetzt fällige Erklärung für 2025 weiter der alte Altersentlastungsbetrag. Steuerberater betonen: „Es ist crucial, zwischen dem Veranlagungsjahr 2025 und den neuen Regeln ab 2026 zu unterscheiden.“

Freibetrag sinkt – Fristen beachten

Der Altersentlastungsbetrag wird schrittweise abgeschafft. Für das nächste Jahr (Veranlagung 2026) sinkt die Höchstgrenze bereits auf 608 Euro. Bis 2058 soll er vollständig auslaufen. Umso wichtiger ist es, den aktuell höheren Betrag von 627 Euro noch mitzunehmen.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet in der Regel am 31. Juli 2026. Wer früh einreicht, erhält mögliche Erstattungen schneller. Beobachter rechnen damit, dass das ELSTER-Portal noch 2026 an die Reporting-Anforderungen der neuen Aktivrente angepasst wird.

Die klare Botschaft für diesen Steuerzeitraum lautet: Nicht auf die Automatik verlassen. Ein manueller Check in ELSTER kann sich um mehr als 600 Euro lohnen.

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