Akupunktur, Migräne

Akupunktur bei Migräne: Kassenleistung in Sicht?

01.12.2025 - 23:31:12

Das IQWiG sieht erstmals einen höheren Nutzen der Akupunktur bei Migräne, was den Weg für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ebnen könnte. Eine finale Entscheidung wird für 2026 erwartet.

Ein Hoffnungsschimmer für Millionen Migräne-Patienten in Deutschland: Akupunktur könnte schon bald von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht in einer vorläufigen Bewertung erstmals einen höheren Nutzen gegenüber medikamentösen Standardtherapien.

Die am 26. November veröffentlichte Einschätzung markiert einen Wendepunkt in der Behandlung von Migräne. Bisher müssen Betroffene die Nadel-Therapie als Selbstzahlerleistung aus eigener Tasche finanzieren – während die Kassen Akupunktur bei chronischen Rückenschmerzen längst übernehmen. Diese Ungleichbehandlung könnte nun fallen.

IQWiG-Gutachten: Deutliche Vorteile erkennbar

Das IQWiG wertete für seinen Bericht fünf randomisierte kontrollierte Studien aus. Das Ergebnis überrascht selbst Skeptiker: Es gibt einen “Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen” der manuellen Akupunktur im Vergleich zu leitliniengerechten Medikamenten.

Konkret zeigte sich, dass Patienten unter Akupunktur-Behandlung deutlich häufiger eine Halbierung ihrer monatlichen Migränetage erreichten – und zwar innerhalb der ersten vier Monate nach Therapiebeginn. Verglichen wurden die Ergebnisse mit etablierten Prophylaxe-Medikamenten wie Flunarizin, Topiramat und Onabotulinumtoxin A.

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Besonders bemerkenswert: Die Akupunktur punktete auch beim Sicherheitsprofil. “Hinsichtlich der Nebenwirkungen zeigte sich ein Anhaltspunkt für einen geringeren Schaden durch Akupunktur”, so die Bewertung. Für Menschen, die unter den oft erheblichen Nebenwirkungen von Migräne-Medikamenten leiden, könnte das entscheidend sein.

Die Grenzen der Studienlage

Bei aller Euphorie bleibt das IQWiG wissenschaftlich nüchtern. Die positiven Effekte zeigten sich hauptsächlich kurzfristig – Langzeitdaten über vier Monate hinaus fehlen weitgehend.

Außerdem: Die modernen Therapie-Schwergewichte wie Beta-Blocker oder die neueren CGRP-Antikörper wurden in den ausgewerteten Studien nicht als Vergleichsgruppen eingesetzt. Wie sich Akupunktur gegen diese First-Line-Behandlungen schlägt, bleibt also vorerst offen.

Dennoch liefert das Gutachten erstmals die wissenschaftliche Grundlage, um die bisherige Ausgrenzung der Akupunktur aus dem Leistungskatalog zu hinterfragen.

Wenn Rückenschmerzen mehr wert sind als Migräne

Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Akupunktur nur bei zwei Indikationen: chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronischen Knieschmerzen durch Arthrose. Für alle anderen Leiden – einschließlich Migräne – müssen Versicherte selbst zahlen.

Diese Regelung führt zu absurden Situationen: Wer unter chronischen Rückenschmerzen leidet, bekommt die Behandlung bezahlt. Wer jedoch unter lähmenden Migräneattacken leidet, die das Leben ebenso massiv einschränken, muss tief in die eigene Tasche greifen.

“Das aktuelle System diskriminiert Migräne-Patienten systematisch”, kritisieren Gesundheitspolitiker. Die Weltgesundheitsorganisation erkennt das Potenzial der Akupunktur bei Kopfschmerzen längst an – nur die deutschen Kassen hinken hinterher.

Der lange Weg zur Kassenleistung

Doch wer nun hofft, schon im Dezember eine Kostenübernahme zu erhalten, muss sich gedulden. Das vorläufige Gutachten ist erst der Auftakt eines mehrstufigen Verfahrens.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen – hatte die Prüfung im Januar 2025 auf Antrag der Patientenvertretung angestoßen. Nun folgen weitere Schritte:

Bis 23. Dezember 2025 können Fachgesellschaften und medizinische Verbände schriftlich Stellung nehmen. Im Januar 2026 ist eine mündliche Anhörung geplant. Erst danach erstellt das IQWiG einen finalen Bericht – voraussichtlich im zweiten Quartal 2026.

Erst wenn dieser finale Bericht vorliegt, kann der G-BA entscheiden, ob die Heilmittel-Richtlinie geändert wird. Mit einer endgültigen Entscheidung ist frühestens Mitte bis Ende 2026 zu rechnen.

Was die Aufnahme bedeuten würde

Sollte der G-BA grünes Licht geben, wäre das ein Meilenstein für die Integration der Traditionellen Chinesischen Medizin in die Regelversorgung. Zum ersten Mal würde Akupunktur für eine weitere Indikation über die Kassen abrechenbar – und das bei einer Volkskrankheit, die in Deutschland Millionen Menschen betrifft.

Die Reaktionen aus der Ärzteschaft, wie sie das Deutsche Ärzteblatt und die Deutsche Apotheker Zeitung Ende November dokumentierten, fallen vorsichtig positiv aus. Besonders für Patienten, die medikamentöse Prophylaxe nicht vertragen oder bei denen sie wirkungslos bleibt, wäre eine nicht-medikamentöse Alternative von immensem Wert.

Allerdings würde eine Kassenleistung auch die Nachfrage nach qualifizierten Akupunkteuren deutlich erhöhen. Die Abrechnung über die GKV erfordert spezielle Zusatzqualifikationen – ein Engpass könnte entstehen.

Realistische Erwartungen statt falscher Hoffnungen

Migräne-Patienten sollten ihre Erwartungen zügeln. Im Dezember 2025 ändert sich noch nichts an der Rechtslage. Akupunktur bleibt vorerst eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die selbst bezahlt werden muss.

Doch die Weichen sind gestellt. Das IQWiG-Gutachten liefert erstmals eine belastbare wissenschaftliche Grundlage: Akupunktur ist bei Migräne kein Placebo, sondern eine wirksame Therapieoption mit günstigem Nebenwirkungsprofil.

Die kommenden Wochen bis zum Stichtag am 23. Dezember werden zeigen, wie die medizinischen Fachgesellschaften die vorläufige Bewertung einordnen. Ihre Stellungnahmen könnten das Pendel in die eine oder andere Richtung ausschlagen lassen.


Hinweis: Dieser Artikel berichtet über eine vorläufige Bewertung des IQWiG. Die Ergebnisse können sich nach Auswertung der eingereichten Stellungnahmen noch ändern. Akupunktur bei Migräne bleibt bis zu einer finalen Entscheidung des G-BA eine Selbstzahlerleistung.

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