Aktivrentengesetz, Betriebsrat

Aktivrentengesetz: Betriebsrat entscheidet über steuerfreien Zuverdienst

21.01.2026 - 22:10:12

Das neue Gesetz erlaubt steuerfreien Zuverdienst für Rentner, doch die Umsetzung im Betrieb hängt maßgeblich von der Zustimmung und Mitbestimmung des Betriebsrats ab.

Seit Jahresbeginn können Rentner steuerfrei bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen. Doch ob und unter welchen Bedingungen das im Betrieb klappt, entscheidet maßgeblich der Betriebsrat.

Das neue Aktivrentengesetz soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken, indem es erfahrenen Mitarbeitern einen finanziellen Anreiz bietet, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Während der steuerliche Rahmen vom Gesetzgeber vorgegeben ist, liegt die betriebliche Umsetzung in den Händen der Unternehmen – und unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Bis zu 24.000 Euro steuerfrei im Jahr

Ab dem 1. Januar 2026 gilt: Arbeitnehmer, die ihre Altersrente beziehen oder den Bezug aufgeschoben haben, können bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) steuerfrei hinzuverdienen. Die Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, nicht jedoch für Selbstständige, Gewerbetreibende oder Beamte. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an.

Ziel ist es, das Know-how erfahrener Fachkräfte in den Unternehmen zu halten. Doch die praktische Umsetzung ist komplexer, als es die steuerliche Vereinfachung vermuten lässt.

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Betriebsrat muss zustimmen – oft ist es eine Neueinstellung

Die entscheidende Frage lautet: Handelt es sich bei der Weiterbeschäftigung eines Rentners um eine Verlängerung oder um eine Neueinstellung? In den meisten Fällen ist Letzteres der Fall, da Arbeitsverträge häufig mit dem Renteneintritt enden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bewertet eine Weiterbeschäftigung regelmäßig als Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG. Der Arbeitgeber benötigt daher die Zustimmung des Betriebsrats. Dieser prüft, ob betriebliche Richtlinien eingehalten werden und andere Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden. Damit rückt der Betriebsrat in die Schlüsselposition bei der Einführung von Aktivrenten-Modellen.

Betriebsvereinbarung schafft faire Regeln für alle

Wie kann ein fairer Rahmen aussehen? Experten raten zu Betriebsvereinbarungen, die Transparenz und Gleichbehandlung sicherstellen. Darin können Regelungen zu Vertragsgestaltung, Arbeitszeiten und zur Vergütung oberhalb der steuerfreien Grenze festgelegt werden.

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, willkürliche Einzelfallentscheidungen zu verhindern. Es darf kein Zwei-Klassen-System zwischen der Stammbelegschaft und den weiterarbeitenden Rentnern entstehen. Die Mitbestimmung bei der Lohngestaltung stellt sicher, dass die Vergütung angemessen bleibt und nicht nur auf den steuerlichen Vorteil abzielt.

Zwischen Fachkräftesicherung und sozialer Gerechtigkeit

Während die Politik das Gesetz als Instrument gegen den Fachkräftemangel feiert, melden Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bedenken an. Sie befürchten Mitnahmeeffekte und plädieren dafür, Geld stattdessen in die Aus- und Weiterbildung aller Generationen zu investieren.

In der betrieblichen Praxis wird die sozialpartnerschaftliche Gestaltung zum Erfolgsfaktor. Der Betriebsrat ist kein Bremsklotz, sondern Garant für Akzeptanz und faire Spielregeln. Ohne klare betriebliche Rahmenbedingungen drohen Konflikte und Ungerechtigkeiten.

Thema für die Betriebsratswahlen 2026

Die Umsetzung des Aktivrentengesetzes fällt mitten in den Wahlkampf für die Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026. Die Gestaltung der Arbeit im Rentenalter dürfte ein zentrales Thema werden.

Für die neu gewählten Gremien wird es eine der ersten Aufgaben sein, Betriebsvereinbarungen auszuhandeln, die die Chancen des Gesetzes für die Beschäftigten nutzbar machen. Die Bundesregierung plant eine Evaluation nach zwei Jahren, um die Wirksamkeit der Regelung zu überprüfen. Bis dahin liegt es an den Sozialpartnern in den Betrieben, die Weichen zu stellen.

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