Aktivrentengesetz, Betriebsräte

Aktivrentengesetz: Betriebsräte fordern jetzt Rechenschaft

07.01.2026 - 23:35:12

Das neue Gesetz zur steuerfreien Beschäftigung von Rentnern verlagert strategische Kontrollrechte auf die betrieblichen Wirtschaftsausschüsse, die Einsatzpläne und Risiken prüfen müssen.

Seit Jahresbeginn müssen deutsche Unternehmen ihre Rentner als neue Mitarbeiterkategorie managen. Doch die größte Herausforderung kommt nicht aus der Personalabteilung, sondern vom gesetzlich gestärkten Wirtschaftsausschuss.

Das seit 1. Januar 2026 geltende Aktivrentengesetz erlaubt es Rentnern, steuerfrei bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuzuverdienen. Was als Antwort auf den Fachkräftemangel gedacht ist, stellt Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse vor komplexe Kontrollaufgaben. Sie haben umfassende Informationsrechte zur Umsetzung des Gesetzes – und nutzen sie bereits in den ersten Januartagen.

Wirtschaftsausschuss wird zum strategischen Kontrolleur

Rechtsexperten schlagen Alarm: Die Integration aktiver Rentner ist kein buchhalterisches Detail, sondern eine strategische Personalentscheidung. Nach § 106 BetrVG muss der Wirtschaftsausschuss über alle wirtschaftlichen Angelegenheiten informiert werden. Dazu gehört jetzt auch der geplante Einsatz von Rentnern.

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„Die Ausschüsse müssen detaillierte Daten einfordern“, erklärt ein Arbeitsrechtler. „Wie viele Rentner will das Unternehmen beschäftigen? Als Lückenbüßer oder dauerhaften Ersatz für Festangestellte?“ Diese Fragen stehen seit dieser Woche auf den Tagesordnungen vieler Gremien.

Der Konflikt zwischen Erfahrung und Aufstieg

Die steuerfreie Beschäftigung erfahrener Rentner birgt Sprengstoff für die Personalplanung. Können junge Mitarbeiter noch aufsteigen, wenn Senior-Experten ihre Posten behalten? Der Wirtschaftsausschuss muss mögliche Blockadeeffekte prüfen.

„Wenn viele Rentner bleiben, fehlt Budget für Neueinstellungen“, warnt ein Berater. Das gefährde die demografische Balance im Unternehmen. Die Gremien haben zudem das Recht zu erfahren, welche Vertragsformen genutzt werden – Verlängerungen oder Neueinstellungen. Jede Variante hat andere wirtschaftliche Risiken.

Branchen im Zwiespalt zwischen Flexibilität und Fairness

Wirtschaftsverbände begrüßen das Gesetz als notwendige Flexibilisierung. In Ingenieursbüros und spezialisierten Fabriken könnte es den Brain Drain der Babyboomer stoppen. Gewerkschaften zeigen sich skeptischer: Die Steuervorteile dürften nicht zu Lasten jüngerer Beschäftigter gehen.

Bereits in dieser Woche häufen sich Anfragen von Unternehmen an Anwaltskanzleien. Wie setzt man das Gesetz rechtskonform um? Bis Februar sollen erste Berichte vorliegen, wie viele Rentner tatsächlich in den Betrieben bleiben.

Betriebsvereinbarungen als nächster Schritt

Betriebsräte werden voraussichtlich auf Betriebsvereinbarungen drängen. Diese sollen regeln, nach welchen Kriterien Rentner weiterbeschäftigt werden – transparent und fair für alle.

Für den Wirtschaftsausschuss geht es zunächst um Basisdaten: Wie viele kommen zurück? Zu welchen Kosten? Die kurzfristige Lösung des Personalmangels darf nicht die langfristige Wirtschaftskraft des Unternehmens gefährden. Diese Balance zu kontrollieren, ist ihre neue Kernaufgabe im Jahr 2026.

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