Aktivrentengesetz, Euro

Aktivrentengesetz: 2000 Euro steuerfrei für arbeitende Rentner

11.01.2026 - 21:44:12

Die neue Steuerbefreiung für arbeitende Rentner ist ab Januar wirksam, stößt aber auf Kritik wegen sozialer Ungleichheit und bringt bürokratische Herausforderungen für Unternehmen.

Deutschlands Unternehmen zahlen die ersten Gehälter nach der neuen Rentner-Steuerreform aus. Die umstrittene Regelung soll Fachkräfte halten, stößt aber auf scharfe Kritik.

Seit Jahresbeginn gilt das neue Aktivrentengesetz – und mit den Januar-Gehältern kommt die größte Steuerentlastung für Senioren im Job seit Jahrzehnten bei den Beschäftigten an. Kern der Reform: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber weiterarbeitet, erhält monatlich 2000 Euro steuerfrei. Doch während die Wirtschaft den Schritt begrüßt, warnen Sozialverbände vor wachsender Ungleichheit.

So funktioniert der neue Steuerfreibetrag

Für Lohnbuchhalter bedeutet die Neuregelung ab sofort Mehrarbeit. Der steuerfreie Betrag von bis zu 2000 Euro monatlich muss korrekt in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Die Erleichterung wirkt sich direkt im Lohnsteuerabzug aus – Arbeitnehmer sehen den Netto-Zuwachs also bereits auf ihrem Januar-Lohnzettel.

Allerdings gilt die Steuerbefreiung nur für die Einkommensteuer. Für die Sozialversicherungsbeiträge bleibt das volle Bruttogehalt maßgeblich. Ein wichtiger Detailpunkt: Die Regelung enthält einen Progressionsvorbehalt. Dadurch wird verhindert, dass die steuerfreien 2000 Euro den Steuersatz auf den restlichen Verdienst erhöhen – ein Effekt, der den Vorteil sonst zunichtemachen könnte.

Anzeige

Die neue Aktivrente erhöht den Prüfaufwand in der Lohnbuchhaltung: Wer darf den steuerfreien Freibetrag erhalten, wie dokumentieren Sie Teilrenten und welche Angaben beeinflussen Sozialabgaben? Unser kostenloses E‑Book zur Arbeitszeiterfassung erklärt in klaren Schritten, welche Dokumentation gesetzlich erforderlich ist, liefert einsetzbare Vorlagen für Lohnbüros und zeigt, wie Sie die Abrechnung 2025 fehlerfrei umsetzen. Unverzichtbar für Personaler und Lohnbuchhalter. Arbeitszeiterfassung in 10 Minuten rechtssicher umsetzen

Wer profitiert – und wer außen vor bleibt

Die Zielgruppe ist eng definiert: Nur Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze (aktuell zwischen 66 und 67 Jahren) erreicht haben und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, kommen in den Genuss der Steuererleichterung.

Doch die Ausnahmen sind zahlreich. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind von der Regelung explizit ausgeschlossen. Auch Minijobber profitieren nicht, da hier ohnehin pauschal versteuert wird. Die Prüfpflicht liegt beim Arbeitgeber: Die Personalabteilung muss Alter und Rentenstatus des Mitarbeiters verifizieren, bevor der Freibetrag gewährt wird. Nicht genutzte Beträge verfallen monatlich – eine Übertragung ist nicht möglich.

Sozialverbände kritisieren „ungerechte Ungleichheit“

Während Wirtschaftsvertreter die Maßnahme als wichtigen Schritt gegen den Fachkräftemangel begrüßen, regt sich deutlicher Widerstand. Der Sozialverband VdK warnte diese Woche erneut vor einer „sozialen Schieflage“.

Die Kritik: Die Steuererleichterung komme vor allem gutverdienenden Senioren in Bürojobs zugute, die ohnehin gesundheitlich länger arbeiten könnten. Menschen aus körperlich fordernden Berufen, die aus Gesundheitsgründen früher in Rente gehen müssten, gingen dagegen leer aus. „Hier wird zusätzliches Einkommen derjenigen subventioniert, die finanziell bereits gut dastehen“, so ein VdK-Sprecher.

Rechtliche Auseinandersetzungen zeichnen sich ab. Der Bund der Steuerzahler kündigte bereits Musterklagen an, um die Benachteiligung Selbstständiger zu prüfen. Ob der Ausschluss verfassungskonform ist, dürften die Gerichte klären müssen.

Wirtschaft hofft auf 33.000 zusätzliche Arbeitskräfte

Die Bundesregierung verspricht sich von der Reform spürbare Effekte auf den Arbeitsmarkt. Durch den finanziellen Anreiz – bei den ersten 2000 Euro entspricht das Netto fast dem Brutto – sollen schätzungsweise 33.000 Vollzeitstellen besetzt werden können.

Für Unternehmen steht zunächst die korrekte Umsetzung im Vordergrund. Lohnsoftware wurde aktualisiert, doch für die erste Abrechnung empfehlen Experten manuelle Kontrollen. Wichtig ist, dass der Freibetrag nicht fälschlicherweise an Berechtigte wie Teilrentner oder Beschäftigte kurz vor der Altersgrenze gewährt wird.

Die ersten Gehaltsabrechnungen mit der „Aktivrente“ zeigen nun, ob der finanzielle Anreiz stark genug ist, den Trend zum vorzeitigen Ruhestand umzukehren – oder ob bürokratische Hürden und soziale Ungerechtigkeit die Wirkung abschwächen.

Anzeige

Übrigens: Viele Arbeitgeber übersehen, dass Änderungen durch die Aktivrente Anpassungen in Arbeitsverträgen nötig machen — z. B. Angaben zu Rentenstatus, Überstundenregelung und Prüfpflichten. Das kostenlose E‑Book “Der Arbeitsvertrag” liefert 19 geprüfte Musterformulierungen, Formulierungshilfen nach dem neuen Nachweisgesetz und konkrete Tipps, wie Sie Verträge rechtssicher anpassen, ohne teure Fehler zu riskieren. Ideal für HR‑Verantwortliche. Gratis E‑Book: Muster-Arbeitsverträge & Formulierungen herunterladen

@ boerse-global.de