Aktivrentengesetz: 2.000 Euro monatlich steuerfrei für Rentner
14.01.2026 - 07:30:12Deutschland startet mit einem steuerlichen Anreiz für ältere Arbeitnehmer ins neue Jahr. Das sogenannte Aktivrentengesetz trat am 1. Januar in Kraft und soll dem Fachkräftemangel begegnen.
Ab sofort können Rentner, die über die Regelaltersgrenze von 67 Jahren hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro ihres Monatslohns steuerfrei verdienen. Das entspricht einem jährlichen Freibetrag von 24.000 Euro. Die Bundesregierung verspricht sich davon einen Schub für den Arbeitsmarkt und erwartet, dass rund 168.000 Personen die Regelung nutzen werden.
Der neue Freibetrag gilt automatisch für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die ihre Altersgrenze überschritten haben. Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn direkt bei der Lohnsteuer. Ein zentraler Vorteil: Die steuerfreien Einnahmen unterliegen keinem Progressionsvorbehalt. Sie erhöhen also nicht den Steuersatz für das restliche Einkommen, wie etwa die eigene Rente.
Allerdings müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Von der Regelung ausdrücklich ausgenommen sind Selbstständige und Beamte – ein Punkt, der bereits auf Kritik stößt.
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Kampf gegen den Fachkräftemangel
Hinter der Maßnahme steht die demografische Realität: Deutschland fehlen hunderttausende Arbeitskräfte. Die Regierung setzt nun auf die Erfahrung der Generation 67plus, um Lücken in den Betrieben zu schließen. „Wir wollen das Wissen und die Arbeitskraft erfahrener Beschäftigter länger für die Wirtschaft verfügbar machen“, lautete die Begründung aus Berlin.
Die jährliche Steuerentlastung wird auf bis zu 890 Millionen Euro geschätzt. Doch reicht dieser finanzielle Anreiz aus, um Rentner tatsächlich zu längerer Arbeit zu motivieren? Diese Frage wird die kommenden Monate bestimmen.
Langer Weg durch die politischen Instanzen
Die Einführung war politisch umkämpft. Ursprünglich eine Idee der CDU, wurde das Gesetz Teil eines größeren Rentenpakets der Ampel-Koalition. Vor allem jüngere Unionsabgeordnete meldeten Bedenken an – sie fürchteten um die Generationengerechtigkeit und die langfristige Finanzierbarkeit.
Nach wochenlangem Ringen stimmte der Bundestag dem Gesetz Anfang Dezember 2025 zu, der Bundesrat gab kurz vor Weihnachten grünes Licht. Damit war der Weg für das Inkrafttreten zum Jahreswechsel frei.
Zwischen Hoffnung und Kritik
Während Wirtschaftsverbände wie der DIHK das Grundziel begrüßen, üben sie scharfe Kritik am Ausschluss der Selbstständigen. „Eine Einbeziehung dieser großen Gruppe würde den Effekt auf das Arbeitsangebot deutlich vergrößern“, so die Kammer.
Andere Kritiker sehen die Zielgenauigkeit der milliardenschweren Maßnahme skeptisch. Verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern gegenüber selbstständigen Senioren sind ebenfalls im Raum. Zudem stellt sich die Frage: Profitieren am Ende vor allem jene, die ohnehin weiterarbeiten wollten?
Die Antwort wird die Praxis liefern. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt wird nun genau beobachtet, denn sie könnte wegweisend für künftige Rentenreformen sein. Parallel nimmt eine neue Rentenkommission ihre Arbeit auf – die Debatte um Arbeit im Alter ist also längst nicht beendet.
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