Aktivrente, Betriebe

Aktivrente stellt Betriebe vor neue Sicherheits-Herausforderungen

16.01.2026 - 12:24:12

Die steuerfreie Hinzuverdienstmöglichkeit für Rentner zwingt Unternehmen, ihre Sicherheitsstandards für ältere Mitarbeiter zu überprüfen. Gleichzeitig stehen Bürokratieabbau und erweiterte DGUV-Vorschriften im Fokus.

Die neue „Aktivrente“ bringt Tausende Rentner zurück in die Betriebe – und zwingt diese zu einem kritischen Blick auf ihre Sicherheitsstandards. An diesem Freitag diskutierten Verbände und Experten in Berlin und Mannheim, wie die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 und geplante Bürokratieabbau-Maßnahmen mit den physischen Realitäten einer alternden Belegschaft in Einklang gebracht werden können.

Seit dem 1. Januar 2026 können Rentner steuerfrei bis zu 2.000 Euro im Monat hinzuverdienen. Diese Initiative von Finanzminister Lars Klingbeil soll dem Fachkräftemangel begegnen. Doch der Wiedereinstieg erfahrener „Silver Ager“ stellt den Arbeitsschutz vor neue Fragen. Sind die Betriebe auf Mitarbeiter mit anderen physischen Voraussetzungen vorbereitet?

DGUV Vorschrift 2: Mehr Flexibilität für den Mittelstand

Pünktlich zum Start der Aktivrente trat eine überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie regelt die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Neuerungen zielen besonders auf kleine und mittlere Unternehmen ab, die Rentner oft in Teilzeit beschäftigen werden.

  • Erleichterungen für Kleinbetriebe: Die Schwelle für das „alternative Betreuungsmodell“ wurde von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben. Mehr Firmen können Sicherheitsaufgaben damit eigenverantwortlicher organisieren.
  • Digitalisierung erlaubt: Erstmals sind ausdrücklich digitale Formate wie Videosprechstunden für sicherheitstechnische Beratungen zugelassen.
  • Neue Qualifikationswege: Um dem Personalmangel zu begegnen, können nun auch Absolventen der Biologie, Chemie oder Arbeitspsychologie als Sicherheitsfachkräfte anerkannt werden.
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Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informierte Arbeitgeber in einem Webinar über die Änderungen. Die Botschaft: Die Bürokratie wird reduziert, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bleibt jedoch absolut.

Konflikt: Bürokratieabbau versus Sicherheitspersonal

Während die DGUV-Reform begrüßt wird, sorgt ein paralleler Vorstoß von Arbeitsministerin Bärbel Bas für Kontroversen. Ihr geplantes „Bürokratieabbau-Gesetz“ sieht vor, rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte im Land einzusparen. Das Ziel: Unternehmen von Meldepflichten und Verwaltungsaufwand entlasten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) laufen Sturm. Sie argumentieren, dass gerade bei einer alternden Belegschaft die „Augen und Ohren“ direkt am Arbeitsplatz unverzichtbar seien. Die Gefahr von Arbeitsunfällen könnte statistisch steigen. Ministerin Bas verweist dagegen auf digitale Überwachung und eine gestärkte Führungsverantwortung der Manager.

Die Praxis reagiert: Siegel, Schulungen und Technik

Die Wirtschaft handelt bereits. Handwerksverbände wie der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz werben mit „Arbeitsschutz-Siegeln“, um erfahrene Rentner als Mitarbeiter zu gewinnen. Gleichzeitig betonen sie, dass der Gesundheitsschutz Voraussetzung für die praktische Tätigkeit sei.

Auf der Heimtextil 2026 in Frankfurt, die heute endet, wurde deutlich, wie sich der Markt anpasst. Automatische Hebehilfen oder verbesserte Beleuchtung – ursprünglich für mehr Effizienz gedacht – werden nun als notwendige Ausstattung für die Aktivrente-Generation vermarktet.

Der Erfolg des Modells wird sich nicht nur an Steuereinnahmen messen lassen. Entscheidend wird sein, ob die Sicherheitsvorkehrungen mit der demografischen Entwicklung Schritt halten. Eine erste offizielle Evaluierung ist für Ende 2029 geplant. Die inoffizielle Bewertung findet jedoch bereits jetzt in den Werkhallen und Büros statt.

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