Aktivrente startet mit Paukenschlag: BSG schließt Renten-Lücke
24.01.2026 - 15:22:12Die neue „Aktivrente“ soll Rentner zum Arbeiten motivieren, doch ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts erschüttert die Planung. Gerade erst in Kraft getreten, offenbart die Steuervergünstigung für arbeitende Senioren erste gravierende Schwachstellen und erntet scharfe Kritik.
Kassel kippt den „Teilrenten-Trick“ für die Krankenkasse
Das Bundessozialgericht (BSG) hat einer bislang gängigen Praxis einen Riegel vorgeschoben. Privat krankenversicherte Rentner können nicht mehr durch eine vorübergehende Reduzierung ihrer Rente in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihrer Familie wechseln. Das Gericht wertete diese Taktik als missbräuchlich. Die Richter betonten, dass für den Anspruch auf Familienversicherung das reguläre Gesamteinkommen maßgeblich ist – also die volle Rente, auf die man verzichtet hat.
Für Tausende privat Versicherte ist das ein schwerer Schlag. Die Hoffnung, durch weniger Arbeit oder eine Teilrente in die günstigere GKV zu gelangen, ist damit zunichte gemacht. Personalabteilungen müssen nun damit rechnen, dass ältere Mitarbeiter mit unerwartet hohen Versicherungsbeiträgen konfrontiert werden. Das Urteil stellt eine zentrale Planungsstrategie für den Rentenübergang infrage.
Steuerbonus nur für Angestellte – Selbständige klagen
Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer nach dem Renteneintritt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Doch von diesem Anreiz profitieren ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbständige und Freiberufler gehen leer aus.
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Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) hält diese Ungleichbehandlung für verfassungswidrig. Juristen sehen ein erhebliches Klagerisiko für die Bundesregierung. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung kippen, wären die finanziellen Folgen enorm. Für Unternehmen entsteht derzeit ein paradoxer Anreiz: Sie könnten versucht sein, freiberufliche Senioren in ein Angestelltenverhältnis zu überführen, um ihnen den Steuervorteil zu ermöglichen – ein umgekehrter Fall von „Scheinselbstständigkeit“.
Gewerkschaften und Arbeitgeber üben scharfe Kritik
Während die Politik die „Aktivrente“ als Erfolg feiert, formiert sich Widerstand bei den Sozialpartnern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) moniert eine „soziale Schieflage“. Der steuerfreie Zusatzverdienst komme vor allem Gutverdienern in körperlich leichten Jobs zugute. Eine Pflegekraft oder eine Fließbandarbeiterin habe dagegen kaum eine Chance, über 67 hinaus voll zu arbeiten.
Auch der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber (BDA) sieht Widersprüche. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter kritisiert, dass die „Aktivrente“ zwar zum längeren Arbeiten motiviere, gleichzeitig aber Mechanismen wie die „Rente mit 63“ den vorzeitigen Ausstieg förderten. Ohne eine kohärente Strategie drohten Mitnahmeeffekte: Die Steuergeschenke landeten bei denen, die ohnehin weitergearbeitet hätten.
Was jetzt zu tun ist
Die ersten Wochen der „Aktivrente“ zeigen ein widersprüchliches Bild: Der Staat will Rentner in Beschäftigung halten, schließt aber gleichzeitig Schlupflöcher für die Sozialversicherung. Für Arbeitgeber und betroffene Arbeitnehmer heißt das jetzt:
- Krankenversicherung prüfen: Pläne, über eine Teilrente in die GKV zu wechseln, sind nach dem BSG-Urteil vom 22. Januar hinfällig. Die Krankenkassen werden die neue Rechtslage rigoros anwenden.
- Verträge anpassen: Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Gehaltssysteme den 2.000-Euro-Freibetrag korrekt anwenden. Neue befristete Verträge für zurückgekehrte Rentner müssen auf die geänderte Rechtslage verweisen.
Die „Aktivrente“ sollte den Übergang in den Ruhestand vereinfachen. Stattdessen hat sie das Geflecht aus Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht noch undurchsichtiger gemacht. Die Ära kreativer Rentenplanung könnte abrupt enden – genau in dem Moment, in der die Politik das Arbeiten im Alter attraktiver machen will.
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