Aktivrente, Hindernis

Aktivrente startet mit Hindernis für Arbeitgeber

01.01.2026 - 13:22:12

Das neue Gesetz ermöglicht Rentnern steuerfreie Zusatzeinkünfte, unterliegt jedoch der Mitbestimmung durch Betriebsräte, was die Umsetzung für Unternehmen verkomplizieren kann.

Ab heute können Rentner steuerfrei bis zu 2000 Euro monatlich hinzuverdienen. Doch Betriebsräte haben bei Weiterbeschäftigung ein entscheidendes Mitspracherecht – was die Umsetzung der neuen Regelung verkomplizieren könnte.

Berlin – Die deutsche Arbeitswelt erlebt einen historischen Einschnitt: Seit dem 1. Januar 2026 ist das lange erwartete Aktivrentengesetz in Kraft. Es soll dem Fachkräftemangel begegnen, indem es Rentner finanziell attraktiv macht, länger zu arbeiten. Doch während Unternehmen erfahrene Mitarbeiter halten wollen, mahnen Juristen ein oft übersehenes Detail an: Die Weiterbeschäftigung von Rentnern unterliegt der strengen Mitbestimmung durch Betriebsräte. Ein Faktor, der den reibungslosen Start der Reform gefährden könnte.

Das Finanzielle Lockmittel: 2000 Euro steuerfrei

Der Kern der Neuregelung ist simpel: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann aus einer abhängigen Beschäftigung bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei zusätzlich zur Rente einstreichen. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit einer jährlichen Entlastung von fast 900 Millionen Euro für arbeitende Rentner.

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Der Clou: Die Steuerbefreiung erhöht nicht den Steuersatz für das übrige Einkommen, da der Progressionsvorbehalt nicht greift. Für viele Rentner bedeutet das de facto ein „Brutto-ist-Netto“-Gehalt. Branchenbeobachter erwarten nun eine Flut von Anfragen nach Vertragsverlängerungen. Doch für Arbeitgeber ist die Gewährung keine Einbahnstraße.

Die rechtliche Hürde: Das Vetorecht der Betriebsräte

Das Steuergeschenk hebt ein fundamentales Arbeitsrecht nicht auf: den Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gilt die Weiterbeschäftigung über den Renteneintritt hinaus rechtlich als Neueinstellung.

Laut § 99 Betriebsverfassungsgesetz muss der Arbeitgeber den Betriebsrat daher über jede geplante Weiterbeschäftigung informieren und dessen Zustimmung einholen. Das BAG hat dies bereits in einem Grundsatzurteil (7 ABR 22/20) klargestellt. Selbst wenn der Mitarbeiter am selben Platz die gleiche Arbeit verrichtet – der neue Vertrag ist mitbestimmungspflichtig.

Betriebsräte können die Zustimmung verweigern, wenn sachliche Gründe vorliegen. Etwa wenn die Weiterbeschäftigung eines Rentners jüngere Mitarbeiter bei Beförderungen benachteiligt oder andere Arbeitnehmer blockiert. Für Personalabteilungen heißt das: Sie müssen die Mitarbeitervertretung frühzeitig ins Boot holen. Ohne grünes Licht des Betriebsrats ist die Weiterbeschäftigung rechtswidrig – trotz aller steuerlichen Anreize.

Strategische Folgen für Unternehmen

Für Unternehmen ist die Aktivrente ein wichtiges Instrument, um Erfahrungswissen zu halten. Der DIHK begrüßt die Regelung als notwendigen Schritt. Doch die praktische Umsetzung erfordert Strategie.

Unternehmensberater raten zu klaren, transparenten Kriterien für Vertragsverlängerungen. Sonst droht der Vorwurf der Willkür – und damit die Wahrscheinlichkeit eines Betriebsrats-Vetos. Zudem ist der Verfahrensweg vorgezeichnet: Die schriftliche Vereinbarung zur Verschiebung des Austrittsdatums muss vor dem ursprünglichen Renteneintritt getroffen werden. Verpasst ein Unternehmen dieses Fenster, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Eine anschließende Wiedereinstellung wäre ein formaler Neuvorgang mit denselben Mitbestimmungshürden.

Kritik an der Ausgrenzung der Selbstständigen

Während Arbeitnehmer profitieren, regt sich Protest von anderer Seite: Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende gehen leer aus.

Verbände wie der VGSD kritisieren diese Ungleichbehandlung scharf. Sie sprechen von einer „Ohrfeige“ für selbstständige Unternehmer, die oft ein höheres Altersarmutsrisiko tragen. Die Bundesregierung hält dagegen: Die Maßnahme ziele gezielt auf den strukturellen Mangel an Arbeitnehmern. Zudem sei die Umsetzung über das Lohnsteuerabzugsverfahren der Arbeitgeber praktikabler.

Ausblick: Der Erfolg hängt an der Mitbestimmung

Die ersten Gehaltsabrechnungen 2026 werden zeigen, wie stark die Aktivrente angenommen wird. Besonders in der Industrie und im Gesundheitswesen, wo erfahrenes Personal fehlt, ist das Interesse groß.

In den kommenden Monaten dürften jedoch erste Rechtsstreitigkeiten die Grenzen des Betriebsrats-Vetos im neuen Rahmen ausloten. Wenn Betriebsräte Rentner-Verlängerungen systematisch blockieren, um Neueinstellungen Jüngerer zu erzwingen, könnte die Reform ins Stocken geraten – trotz aller finanziellen Anreize. Die Botschaft an die deutschen Unternehmen ist klar: Die Steuervorteile sind da, aber der Weg zum erfahrenen Rentner im Betrieb führt unweigerlich durch den Betriebsratssaal.

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