Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen
18.01.2026 - 01:14:12Ab 2026 können Rentner mit der neuen Aktivrente bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Die Regelung soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Altersvorsorge stärken.
Ein Paradigmenwechsel für den Ruhestand
Seit dem 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft. Sie erlaubt es Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, monatlich bis zu 2.000 Euro aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei zu verdienen. Das entspricht einem Jahresfreibetrag von 24.000 Euro. Nur Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, werden regulär versteuert. Der steuerfreie Teil erhöht zudem nicht den Steuersatz für anderes Einkommen – der Progressionsvorbehalt entfällt.
Die Neuregelung, die im Dezember 2025 den Bundesrat passierte, zielt klar auf Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ab. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Minijobber und aktive Beamte sind vom Steuervorteil ausgeschlossen. Die Aktivrente kann unabhängig davon genutzt werden, ob bereits eine volle Rente bezogen oder der Rentenbeginn aufgeschoben wird.
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Der Unterschied zur Frührente
Wichtig ist die Abgrenzung zu bestehenden Regelungen. Für Frührentner wurden die Hinzuverdienstgrenzen bereits 2023 vollständig aufgehoben. Sie können also unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Allerdings muss dieses gesamte Zusatzeinkommen versteuert werden.
Die steuerliche Begünstigung der Aktivrente greift hingegen erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Zweiteilung schafft klare Anreize: Flexibilität für den vorzeitigen Ruhestand und eine steuerliche Förderung für die Weiterarbeit im regulären Rentenalter.
Sonderfall Erwerbsminderungsrente
Anders sieht es für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente aus. Hier gelten weiterhin feste Hinzuverdienstgrenzen, die für 2026 angepasst wurden:
* Bei voller Erwerbsminderung: rund 20.700 Euro jährlich anrechnungsfrei.
* Bei teilweiser Erwerbsminderung: eine Mindestgrenze von etwa 41.500 Euro pro Jahr.
Diese Werte bieten zwar mehr Spielraum als zuvor, erfordern von den Betroffenen aber eine genaue Planung, um Rentenkürzungen zu vermeiden.
Die raffinierte Kombination: Flexi- und Aktivrente
Die größten Vorteile lassen sich durch eine clevere Kombination der Regelungen erzielen. Ein strategischer Schachzug ist der Bezug einer Teilrente in Höhe von 99,99 %. Wer freiwillig auf einen minimalen Teil seiner Rente verzichtet – oft nur wenige Cent –, wechselt rechtlich vom Voll- zum Teilrentner.
Dieser formale Wechsel hat einen entscheidenden Vorteil: Teilrentner behalten im Gegensatz zu Vollrentnern ihren Anspruch auf Krankengeld. In der Kombination mit der Aktivrente entsteht so ein attraktives Modell: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen und gleichzeitig den wichtigen Schutz bei längerer Krankheit behalten.
Neue Landschaft für die Ruhestandsplanung
Die Aktivrente ist ein zentraler Baustein, um die Erwerbstätigkeit im Alter attraktiver zu machen und erfahrene Kräfte länger im Beruf zu halten. Zusammen mit der weiter steigenden Regelaltersgrenze und der erwarteten Rentenanpassung im Juli 2026 verändert sich die Landschaft der Altersvorsorge grundlegend.
Die neuen Möglichkeiten sind vielfältig, aber auch komplex. Eine individuelle Beratung durch die Rentenversicherungsträger oder spezialisierte Berater kann helfen, die optimale Strategie für einen finanziell abgesicherten und aktiven Ruhestand zu finden.
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