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Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei für arbeitende Rentner

16.01.2026 - 12:33:12

Die neue Steuerfreiheit für Einkünfte bis 2.000 Euro pro Monat nach Renteneintritt ist in Kraft. Sie gilt nur für Angestellte, nicht für Selbstständige, was zu Kritik führt.

Ab diesem Monat fließt erstmals deutlich mehr Netto auf die Konten tausender Rentner, die weiterarbeiten. Der Grund ist die neue Aktivrente, die mit den Januar-Gehältern voll wirksam wird. Sie ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Die Regelung erlaubt es Arbeitnehmern, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich aus ihrer Beschäftigung steuerfrei zu verdienen. Das sind 24.000 Euro im Jahr. Die Steuerbefreiung erfolgt automatisch über die Lohnsteuerabzugsverfahren, der Vorteil zeigt sich also sofort auf dem Gehaltszettel.

So funktioniert die neue Steuerfreiheit

Die Freigrenze gilt für Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die nach Erreichen des individuellen Rentenalters erzielt werden. Für 1960 Geborene liegt dieses aktuell bei 66 Jahren und 4 Monaten.

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Allerdings bleiben Sozialabgaben teilweise fällig. Die Arbeitnehmer zahlen weiterhin ihren Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung. Die Arbeitgeber müssen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen. So soll verhindert werden, dass die Aktivrente zu einer Umgehung des Sozialversicherungssystems missbraucht wird.

Kritik an der Ungleichbehandlung

Nicht alle profitieren: Die steuerliche Begünstigung gilt ausdrücklich nicht für Selbstständige, Freiberufler oder Beamte. Diese Ungleichbehandlung sorgt für politischen Zündstoff.

Fachverbände und Steuerexperten sehen hier verfassungsrechtliche Probleme und verweisen auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein selbstständiger Handwerksmeister, der seinen Betrieb über das Rentenalter hinaus führt, leiste einen vergleichbaren volkswirtschaftlichen Beitrag – erhalte aber keine steuerliche Entlastung.

Auch für Minijobber bleibt die Regelung außen vor. Deren Verdienstgrenze wurde zwar zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro angehoben. Die attraktive 2.000-Euro-Steuerfreiheit ist jedoch klassischen Arbeitsverhältnissen vorbehalten.

Weitere Steueranpassungen für Senioren

Die Aktivrente ist Teil eines größeren Pakets an Steueranpassungen für das Jahr 2026:

  • Grundfreibetrag: Er steigt auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
  • Rentenfreibetrag: Für 2026 neu in Rente gehende Personen bleiben 16 Prozent ihrer Bruttorente dauerhaft steuerfrei. Der zu versteuernde Teil liegt somit bei 84 Prozent.
  • Altersentlastungsbetrag: Für andere Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen) bei über 64-Jährigen sinkt dieser Betrag planmäßig weiter. 2026 beträgt er noch 12,8 Prozent des relevanten Einkommens, maximal jedoch 608 Euro im Jahr.

Ausblick: Mehr Netto, aber auch mehr Rechtsstreit?

Personalabteilungen setzen die neuen Regeln derzeit erstmals um. Die automatische Freistellung erleichtert die Abrechnung, erfordert aber präzise Daten zum Renteneintrittsdatum der Mitarbeiter.

Die Bundesregierung erhofft sich von der Maßnahme, zehntausende erfahrene Fachkräfte länger im Beruf zu halten. Gewerkschaften wie ver.di begrüßen zwar die finanzielle Entlastung, warnen aber vor einem schleichenden Druck, aus Rentenknappheit heraus länger arbeiten zu müssen.

Rechtsexperten rechnen damit, dass die Benachteiligung der Selbstständigen noch in diesem Jahr vor den Bundesfinanzhof ziehen könnte. Bis dahin bietet die Aktivrente vor allem angestellten Senioren einen lukrativen Anreiz, ihren Ruhestand aktiv zu gestalten.

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