AK Wien erklagt 1,28 Millionen Euro für Mieter zurück
16.10.2025 - 10:29:01Die Arbeiterkammer Wien hat erfolgreich 1,28 Millionen Euro von AMISOLA Immobilien für 798 Mieter erstritten. Grund waren rechtswidrige Klauseln in Mietverträgen, insbesondere bei Betriebskostenabrechnungen.
Die Arbeiterkammer Wien zwingt die AMISOLA Immobilien AG zur Zahlung von 1,28 Millionen Euro an 798 Wiener Haushalte. Der Grund: rechtswidrige Klauseln in den Mietverträgen, besonders bei den Betriebskosten.
Pro Wohnung bedeutet das durchschnittlich 2.500 Euro zurück. Die Mieter mussten nicht selbst klagen – die AK übernahm den Rechtskampf komplett.
Wie alles begann: Ein Mieter wehrte sich
Ein einzelner Mieter brachte den Stein ins Rollen. Seine hohe Betriebskosten-Nachzahlung machte ihn stutzig – er ließ seinen Vertrag von der AK prüfen.
Die Rechtsexperten fanden mehrere rechtswidrige Klauseln, vor allem bei den Betriebskosten. Nach gescheiterten Verhandlungen mit AMISOLA ging die AK vor Gericht.
Der Durchbruch kam durch ein Parallelverfahren: Der Oberste Gerichtshof erklärte praktisch identische Vertragsklauseln für ungültig. AMISOLA lenkte daraufhin ein und unterschrieb einen Unterlassungsvergleich.
Signal an die Immobilienbranche: Grauzonen werden teuer
Der AMISOLA-Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Urteile ein. Erst kürzlich erkämpfte die AK gegen das Unternehmen Estrella 1,16 Millionen Euro für Mieter – ebenfalls wegen unzulässiger Betriebskosten-Klauseln.
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Experten schätzen: Hunderttausende Mietverträge in Österreich enthalten potenziell rechtswidrige Klauseln. Besonders umstritten sind Wertsicherungsklauseln, die Mieten automatisch an die Inflation koppeln.
Die jüngsten Urteile von Verfassungsgerichtshof und Oberstem Gerichtshof verschärfen die Kriterien erheblich. Mieter können zu viel bezahlte Beträge sogar 30 Jahre rückwirkend zurückfordern.
Rechtliche Grundlagen: Konsumentenschutz schützt Mieter
Das österreichische Mietrechtsgesetz und Konsumentenschutzgesetz geben Mietern starke Rechte. Klauseln müssen transparent und eindeutig formuliert sein – sonst sind sie ungültig.
Die AK nutzt sogenannte Verbandsklagen: Sie kann für große Gruppen von Konsumenten klagen, ohne dass jeder Einzelne das Prozessrisiko trägt. Das schafft ein Gegengewicht zu großen Immobilienkonzernen.
Was Mieter jetzt tun können
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Die AK plant weitere Musterverfahren, um strittige Klauseln endgültig klären zu lassen. Eine abschließende Rechtssicherheit wird aber erst 2026 erwartet.
Parallel steigt der politische Druck: Forderungen nach Mietrechtsreform und Mietpreisbremse werden lauter. Die AK-Erfolge dürften diese Debatte weiter befeuern.