AK schlägt zu: 46 unfaire Klauseln in Mietverträgen gestoppt
17.11.2025 - 23:01:12Die Arbeiterkammer setzte sich gegen RIMMO Prime durch und erwirkte die Streichung von 46 mieterfeindlichen Klauseln. Auch die verantwortliche Anwaltskanzlei musste nachgeben und darf die Klauseln nicht mehr empfehlen.
Die Arbeiterkammer hat einen wichtigen Sieg für österreichische Mieter errungen. 46 unzulässige Klauseln in den Verträgen der RIMMO Prime Immobilienverwaltung GmbH sind vom Tisch. Die Hausverwaltung unterzeichnete eine Unterlassungserklärung – tausende Mieter profitieren davon.
Besonders brisant: Auch die Anwaltskanzlei, die die umstrittenen Vertragsformulare erstellt hatte, musste klein beigeben. Sie verpflichtete sich nach einem Vergleich, die Klauseln nicht mehr zu empfehlen. Ein Signal, das über diesen Einzelfall hinausgeht.
Systematische Benachteiligung aufgedeckt
Die Konsumentenschützer nahmen die Verträge der RIMMO Prime unter die Lupe – und wurden fündig. 46 Klauseln benachteiligten Mieter massiv. Die Palette reichte von intransparenten Betriebskosten über unklare Instandhaltungspflichten bis zur Überwälzung zusätzlicher Kosten.
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Nach der Abmahnung durch die AK gab das Unternehmen nach. Die Unterlassungserklärung ist eindeutig: Diese Klauseln dürfen weder verwendet noch empfohlen werden. Rechtssicherheit für zahlreiche Betroffene.
Kanzlei in der Pflicht
Die AK ging noch einen Schritt weiter. Die Mietverträge trugen den Copyright-Vermerk der ENGINDENIZ Rechtsanwälte für Immobilienrecht GmbH. Warum sollte nur die Hausverwaltung belangt werden, wenn die Kanzlei die Formulare lieferte?
Der gerichtliche Vergleich hat Signalwirkung: Die Kanzlei verzichtet künftig auf die Empfehlung der 46 Klauseln in Verträgen mit Verbrauchern. Ersteller unfairer Standardverträge stehen damit erstmals ebenfalls in der Verantwortung.
Gefährliche Grauzone für Neubauten
Besonders betroffen sind Mieter in der rechtlichen Grauzone. Die AK warnt vor Verträgen, die nur in den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen. Dazu gehören:
- Wohnungen in Gebäuden nach Mitte 1953 ohne öffentliche Förderung
- Dachgeschossausbauten in Altbauten nach Dezember 2001
Hier fehlen viele Schutzbestimmungen. Der Begriff “Betriebskosten” ist nicht klar definiert – Vermieter nutzen diesen Spielraum weidlich aus. Was in regulierten Altbauten unmöglich wäre, wird hier einfach auf die Mieter abgewälzt.
Teil eines größeren Kampfes
Der Fall reiht sich in eine Serie von Erfolgen ein. Im Juli bestätigte der Verfassungsgerichtshof: Wertsicherungsklauseln können unter Umständen komplett ungültig sein. Ein Paukenschlag für die Immobilienwirtschaft.
Noch deutlicher wurde es im Oktober: Die AMISOLA Immobilien AG musste bis zu 1,28 Millionen Euro an rund 800 Mieter zurückzahlen. Unrechtmäßig verrechnete Betriebskosten, die sich über Jahre summiert hatten.
Die Gerichte entscheiden zunehmend verbraucherfreundlich. Unklare Klauseln gehen zu Lasten der Vermieter – eine Entwicklung, die Mieter stärkt.
Was Mieter jetzt tun können
Die AK intensiviert ihre Kontrollen weiter. Wer unsicher ist, ob der eigene Vertrag problematische Klauseln enthält, sollte handeln. Die Beratungsangebote der Arbeiterkammer sind kostenlos.
Der “AK Altbau-Mietencheck” prüft überhöhte Mieten und holt das Geld zurück – ohne Kostenrisiko für Betroffene. Gerade in Zeiten steigender Wohnkosten ein wichtiger Service.
Langfristig fordert die AK ein einheitliches Mietrecht mit klaren Obergrenzen. Bis dahin bleibt die genaue Prüfung des Mietvertrages der beste Schutz vor unfairen Kosten.
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