AES-Umstellung, Deutscher

AES-Umstellung: Deutscher Zoll setzt endgültige Frist für Dezember

16.11.2025 - 14:49:12

Die Zeit läuft ab: Der deutsche Zoll hat den 15. Dezember 2025 als endgültigen Stichtag für die EU-weite Migration zum neuen Automatisierten Ausfuhrsystem (AES) festgelegt. Unternehmen bleiben nur noch vier Wochen, um ihre Systeme und Prozesse anzupassen – andernfalls drohen Verzögerungen im Export.

Die Umstellung vom alten Export Control System (ECS) auf das modernisierte AES bildet das Herzstück der Digitalisierungsstrategie des Unionszollkodex (UZK). Ziel ist ein harmonisierter und sicherer Prozess für Ausfuhranmeldungen in der gesamten Europäischen Union. Doch während diese Deadline näher rückt, hat der IT-Dienstleister des Zolls, ITZBund, gleichzeitig das nächste große System-Upgrade verschoben: ATLAS Release 10.2 kommt erst im Februar 2026 statt wie geplant Mitte November.

Kein Wunder also, dass sich Import- und Exportabteilungen derzeit in einem Spannungsfeld befinden: Einerseits müssen sie die AES-Umstellung sofort finalisieren, andererseits gewinnen sie unerwartete Zeit für die Vorbereitung auf die nächste große Neuerung – die zentrale Einfuhrabfertigung (Centralised Clearance for Import).

Die Generalzolldirektion hat mit der ATLAS-Info 0849/25 klargestellt: Nach dem 14. Dezember 2025, 23:59:59 Uhr UTC (also 00:59:59 Uhr deutscher Zeit am 15. Dezember) müssen alle elektronischen Ausfuhranmeldungen über die neue AES-Plattform abgewickelt werden. Wer bis dahin nicht umgestellt hat, riskiert die Ablehnung seiner Exporterklärungen – mit potenziell erheblichen Folgen für die Lieferkette.

Das aktualisierte AES-System bringt mehrere Verbesserungen mit sich. So können künftig detailliertere Informationen in Datenfeldern wie der Warenbeschreibung oder bei Firmennamen eingegeben werden, die zuvor Zeichenbegrenzungen unterlagen. Gleichzeitig fallen bestimmte Übergangsregelungen weg: Die “vorgezogene Ausgangsabfertigung” für Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtige Güter wird ab dem Stichtag eingestellt.

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Die Botschaft der Zollbehörde ist eindeutig: Alle Übergangsbestimmungen und Datenfeldlimitierungen, die in den offiziellen Implementierungshandbüchern dokumentiert sind, werden am 15. Dezember obsolet. Unternehmen müssen jetzt handeln.

ATLAS 10.2 verschoben: Aufschub bis Februar

Während die AES-Frist in Stein gemeißelt ist, gibt es beim nächsten großen Meilenstein Entwarnung. Der ursprünglich für den 15. November 2025 geplante Start von ATLAS Release 10.2 wurde laut ATLAS-Info 0851/25 auf den 28. Februar 2026 verschoben. Diese Verzögerung verschafft Unternehmen drei zusätzliche Monate zur Vorbereitung auf die substanziellen Änderungen.

Das Hauptmerkmal von ATLAS 10.2 ist die Einführung des IT-Verfahrens “Centralised Clearance for Import” (CCI) – ein Quantensprung für international tätige Konzerne. Die zentrale Einfuhrabfertigung erlaubt es Unternehmen, ihre Zollanmeldungen für Importe über verschiedene EU-Mitgliedstaaten hinweg an einem einzigen Ort zu zentralisieren. Was simpel klingt, erfordert jedoch massive Anpassungen in Logistik und Zollmanagement.

Die Verschiebung folgt auf Rückmeldungen von Softwareanbietern und Teilnehmern, die mehr Zeit für Tests und Prozessanpassungen forderten. Der ITZBund hat bereits einen Fahrplan für weitere Wartungsfenster im Jahr 2026 angekündigt – ein klares Signal, dass Stabilität Vorrang vor Geschwindigkeit hat.

Sofortige Systemänderungen seit Mitte November

Das Wartungsfenster am 15. November war mehr als nur Routine: Es brachte konkrete funktionale Änderungen im ATLAS-System, die sofortige Aufmerksamkeit erfordern. Besonders betroffen sind zwei Bereiche.

Kulturgüterimport: Laut ATLAS-Info 0874/25 gelten neue Regeln bei der Übermittlung von ICG-Dokumenten (Import of Cultural Goods). Für Dokumente ohne offizielle Referenznummer muss nun der Wert “ohne” übertragen werden. Zudem wurden die Zertifikatskategorien für mehrere Dokumentencodes geändert – die Angabe eines Abschreibungsbetrags ist jetzt Pflicht.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren: ATLAS-Info 0876/25 regelt den Umgang mit Daten an der Ausgangsstelle und im Transitsystem (NCTS) neu. Bei der Anmeldung von Verbrauchsteuerwaren mit den Dokumentencodes C651 (elektronisches Verwaltungsdokument) oder C658 (Rückfalldokument) werden diese Informationen künftig im Feld “Sonstiger Verweis” an die Zollstelle des Ausgangs übermittelt. Das soll die Transparenz bei steuersensiblen Produkten erhöhen.

Zusätzlich wurde die Standardinformation zu Rechtsbehelfen in der Anwendung “Verwaltung von Sicherheiten” aktualisiert: Verwaltungsakte werden nur noch zur Datenabfrage bereitgestellt und nicht mehr postalisch versandt.

Strategische Herausforderung: Zwei Baustellen gleichzeitig

Für Compliance-Profis im Außenhandel entsteht eine komplexe Gemengelage. Die feste AES-Deadline am 15. Dezember zwingt zur sofortigen Fertigstellung aller Migrationsprojekte. Wer den Termin verpasst, muss mit abgelehnten Exportanmeldungen und Lieferkettenunterbrechungen rechnen. Die Änderungen sind nicht nur technischer Natur – sie erzwingen die harmonisierten Datenanforderungen des UZK und verlangen größere Genauigkeit und Vollständigkeit bei Zollanmeldungen.

Die Verschiebung von ATLAS 10.2 hingegen kommt vielen gelegen. Die zentrale Einfuhrabfertigung ist ein komplexes Unterfangen, das umfangreiche Änderungen in Unternehmenslogistik und Zollmanagement erfordert. Die drei zusätzlichen Monate geben Softwareentwicklern Zeit, ihre Lösungen zu verfeinern, und erlauben gründlichere Tests und Schulungen.

Kann diese Doppelstrategie aufgehen? Die Zollverwaltung setzt darauf: Mit der AES-Umstellung wird zunächst ein harmonisierter EU-Standard etabliert, während die CCI-Implementierung auf einem stabilen Fundament aufbauen kann. Das Risiko eines chaotischen Übergangs wird minimiert – zumindest in der Theorie.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Die nächsten Wochen bis zum 15. Dezember haben absolute Priorität. Unternehmen sollten folgende Schritte umsetzen:

Sofortmaßnahmen für AES: Softwarekompatibilität prüfen, Mitarbeiter in den neuen Datenanforderungen schulen und interne Arbeitsanweisungen aktualisieren. Besonders kritisch: Unternehmen, die mit Kulturgütern oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren handeln, müssen die jüngsten technischen Änderungen vom 15. November bereits jetzt in ihre Workflows integrieren.

Blick nach vorn auf Release 10.2: Die gewonnene Zeit bis Februar 2026 sollte strategisch genutzt werden. Firmen, die von der zentralen Einfuhrabfertigung profitieren wollen, können nun in Ruhe die Vorteile analysieren, ihre IT-Landschaft anpassen und mit Zolldienstleistern sowie Softwareanbietern in den Dialog treten. Die Generalzolldirektion wird in den kommenden Monaten weitere detaillierte Leitfäden und technische Spezifikationen veröffentlichen.

Für die deutsche und europäische Handelsgemeinschaft markiert das nächste Quartal eine Wendephase. Die erfolgreiche AES-Migration bis Mitte Dezember wird zum Lackmustest für die Digitalisierungsbereitschaft der Branche – während die Verschiebung von ATLAS 10.2 zeigt, dass auch Behörden lernen, Tempo und Gründlichkeit in Einklang zu bringen.

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